1. Neubau und Sanierung Liebfrauenschule
2. Pädagogische Architektur Rupert-Neudeck-Gymnasium
Beschlussvorschlag:
Die
von den Büros „Klein.Riesenbeck + Assoziierte GmbH“ und „Zonzalla“ vorgestellte
Planung zum Neubau und Sanierung der Liebfrauenschule sowie die vom Büro „abdelkader
architekten bda“ vorgestellte Planung zur Pädagogischen Architektur am
Rupert-Neudeck-Gymnasium werden zur Kenntnis genommen.
Sobald
die Haushaltssituation es wieder zulässt, soll auf die vorgestellten Planungen
zurückgegriffen werden. Beide Schulbauplanungsprojekte werden nicht mit in den
HH-Entwurf für 2023 aufgenommen.
Sachverhalt:
Liebfrauenschule Nottuln
Die
Gemeinde Nottuln hat mit dem Bistum Münster am 12.01.2021 eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung betreffend die Liebfrauenschule Nottuln
geschlossen. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2023 in Kraft und regelt, dass
eine dreizügige Sekundarschule auf dem Schulgrundstück geführt wird und dass die
Gemeinde Nottuln und das Bistum Münster die Kosten je zu 50% übernehmen, so
auch die Investitionskosten für den Umbau und die Modernisierung des
Schulgebäudes. Hierzu ist es notwendig, dass beide Parteien in ihren Haushalten
die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. „Unabhängig davon haben das Bistum Münster
und die Gemeinde Nottuln die Mittel zur Verfügung zu stellen, um die
Durchführung von bauordnungsrechtlich notwendigen Baumaßnahmen zur
Gefahrenabwehr zu finanzieren.“
Der
Um- und Neubau im Bereich der Sekundarschule ist seit Jahren Thema im Beirat.
Insbesondere das für schulische Zwecke genutzte Internatsgebäude sei abgängig
und das Lehrerzimmer für das Kollegium viel zu klein.
Die
Bauabteilung des Bistum Münsters hat das Architekturbüro „Klein.Riesenbeck +
Assoziierte GmbH“ mit der Überplanung der Schulgebäude beauftragt. In der
Sitzung werden die Architektin Frau Wagner sowie Herr Schaaf vom Büro „Zonzalla“,
welches mit der TGA-Planung beauftragt ist, die Zielplanung und eine
Kostenberechnung gemäß DIN 276 vorstellen. Dem Beirat für außerschulische
Angelegenheiten ist am 27.09.2022 der Entwurf präsentiert worden. Demnach
würden über einen Zeitraum von drei Jahren in vier Bauabschnitten die Um- und
Neubauarbeiten erfolgen. Die Gesamtkosten wurden mit rund 13 Mio. € angegeben.
Etwaige Kostensteigerungen sind darin noch nicht enthalten. Die Hälfte der
Baukosten wären durch die Gemeinde Nottuln zu übernehmen.
Rupert-Neudeck-Gymnasium
Das
Rupert-Neudeck-Gymnasium beschäftigt sich seit dem Jahr 2018 intensiv mit einer
Umgestaltung der vorhandenen Unterrichtsräume. Unter dem Titel „Bildung braucht
Raum“ wurde im März ein Raum- und Ausstattungskonzept des Gymnasiums erarbeitet
und der Gemeinde als Schulträger vorgelegt. Zielschiene ist, eine neue pädagogische
Architektur in den Schulgebäuden umzusetzen. Nach Besichtigung von
Musterschulen wurde das Büro „gpe projekt Gesellschaft für Planung &
Entwicklung“ beauftragt, im Rahmen der sog. Planungsphase Null, ein mögliches
Umsetzungskonzept in Zusammenarbeit mit der Schule zu erarbeiten. Das erstellte
Konzept wurde am 25.08.2020 in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für
Familie, Soziales, Bildung und Freizeit sowie des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vorgestellt. Es wurde
beschlossen, dass das erarbeitete neue pädagogische Konzept für den Pavillon
8/9, unter Berücksichtigung der anstehenden Sanierungsarbeiten, durch
Beauftragung eines Planungsbüros zu konkretisieren.
In
der Sitzung wird das Büro „abdelkader Architekten bda“ den Entwurf vorstellen.
Für
die Sanierungs- und Umbauarbeiten liegt eine Kostenberechnung in Höhe von 2,05
Mio. € für die Kostengruppen 300 und 400 vor. Die Honorare der Kostengruppe 700
sind hausintern mit 360 T€ beziffert worden. Der Sanierungsaufwand für den Pav.
8/9 beläuft sich demnach auf 2,41 Mio. € (zzgl. 200 T€ für Ausstattung/ Möbel
der Kostengruppen 600). In den Kosten sind keinerlei Kostensteigerungen
enthalten.
Anmerkung:
Bei
Umsetzung der Maßnahme wird es zu einem Teilabgang für das Bestandsgebäude kommen. Unter Berücksichtigung des Restbuchwertes und
der Umbaumaßnahmen im Vergleich zu einem fiktiven kompletten Neubau würde (zum
Stichtag 31.12.2021) ein Anlagenabgang von rd. 570 T€ ergeben, der direkt gegen
die Allgemeine Rücklage gebucht werden müsste.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
weiteren zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.