Betreff
Vorstellung von zwei Schulbauplanungsprojekten:
1. Neubau und Sanierung Liebfrauenschule
2. Pädagogische Architektur Rupert-Neudeck-Gymnasium
Vorlage
163/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die von den Büros „Klein.Riesenbeck + Assoziierte GmbH“ und „Zonzalla“ vorgestellte Planung zum Neubau und Sanierung der Liebfrauenschule sowie die vom Büro „abdelkader architekten bda“ vorgestellte Planung zur Pädagogischen Architektur am Rupert-Neudeck-Gymnasium werden zur Kenntnis genommen.

Sobald die Haushaltssituation es wieder zulässt, soll auf die vorgestellten Planungen zurückgegriffen werden. Beide Schulbauplanungsprojekte werden nicht mit in den HH-Entwurf für 2023 aufgenommen. 

 


Sachverhalt:

Liebfrauenschule Nottuln

 

Die Gemeinde Nottuln hat mit dem Bistum Münster am 12.01.2021 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung betreffend die Liebfrauenschule Nottuln geschlossen. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2023 in Kraft und regelt, dass eine dreizügige Sekundarschule auf dem Schulgrundstück geführt wird und dass die Gemeinde Nottuln und das Bistum Münster die Kosten je zu 50% übernehmen, so auch die Investitionskosten für den Umbau und die Modernisierung des Schulgebäudes. Hierzu ist es notwendig, dass beide Parteien in ihren Haushalten die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.  „Unabhängig davon haben das Bistum Münster und die Gemeinde Nottuln die Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Durchführung von bauordnungsrechtlich notwendigen Baumaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu finanzieren.“

Der Um- und Neubau im Bereich der Sekundarschule ist seit Jahren Thema im Beirat. Insbesondere das für schulische Zwecke genutzte Internatsgebäude sei abgängig und das Lehrerzimmer für das Kollegium viel zu klein.

 

Die Bauabteilung des Bistum Münsters hat das Architekturbüro „Klein.Riesenbeck + Assoziierte GmbH“ mit der Überplanung der Schulgebäude beauftragt. In der Sitzung werden die Architektin Frau Wagner sowie Herr Schaaf vom Büro „Zonzalla“, welches mit der TGA-Planung beauftragt ist, die Zielplanung und eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 vorstellen. Dem Beirat für außerschulische Angelegenheiten ist am 27.09.2022 der Entwurf präsentiert worden. Demnach würden über einen Zeitraum von drei Jahren in vier Bauabschnitten die Um- und Neubauarbeiten erfolgen. Die Gesamtkosten wurden mit rund 13 Mio. € angegeben. Etwaige Kostensteigerungen sind darin noch nicht enthalten. Die Hälfte der Baukosten wären durch die Gemeinde Nottuln zu übernehmen.

 

Rupert-Neudeck-Gymnasium

 

Das Rupert-Neudeck-Gymnasium beschäftigt sich seit dem Jahr 2018 intensiv mit einer Umgestaltung der vorhandenen Unterrichtsräume. Unter dem Titel „Bildung braucht Raum“ wurde im März ein Raum- und Ausstattungskonzept des Gymnasiums erarbeitet und der Gemeinde als Schulträger vorgelegt. Zielschiene ist, eine neue pädagogische Architektur in den Schulgebäuden umzusetzen. Nach Besichtigung von Musterschulen wurde das Büro „gpe projekt Gesellschaft für Planung & Entwicklung“ beauftragt, im Rahmen der sog. Planungsphase Null, ein mögliches Umsetzungskonzept in Zusammenarbeit mit der Schule zu erarbeiten. Das erstellte Konzept wurde am 25.08.2020 in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit sowie des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass das erarbeitete neue pädagogische Konzept für den Pavillon 8/9, unter Berücksichtigung der anstehenden Sanierungsarbeiten, durch Beauftragung eines Planungsbüros zu konkretisieren.

 

In der Sitzung wird das Büro „abdelkader Architekten bda“ den Entwurf vorstellen.

Für die Sanierungs- und Umbauarbeiten liegt eine Kostenberechnung in Höhe von 2,05 Mio. € für die Kostengruppen 300 und 400 vor. Die Honorare der Kostengruppe 700 sind hausintern mit 360 T€ beziffert worden. Der Sanierungsaufwand für den Pav. 8/9 beläuft sich demnach auf 2,41 Mio. € (zzgl. 200 T€ für Ausstattung/ Möbel der Kostengruppen 600). In den Kosten sind keinerlei Kostensteigerungen enthalten.

 

Anmerkung:

Bei Umsetzung der Maßnahme wird es zu einem Teilabgang für das Bestandsgebäude kommen.  Unter Berücksichtigung des Restbuchwertes und der Umbaumaßnahmen im Vergleich zu einem fiktiven kompletten Neubau würde (zum Stichtag 31.12.2021) ein Anlagenabgang von rd. 570 T€ ergeben, der direkt gegen die Allgemeine Rücklage gebucht werden müsste.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine weiteren zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.