Beschlussvorschlag:
1.
Der Planung zur Sanierung der Roibartstraße
entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf 1 wird zugestimmt.
2.
Die Variante 2 wird zur Kenntnis genommen, aber
nicht weiterverfolgt.
3.
Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der
Maßnahme beauftragt.
Sachverhalt:
Der bauliche Zustand der Verkehrsflächen der
Roibartstraße erfordert eine grundlegende Sanierung. Insbesondere der schlechte
Zustand der Fahrbahn stellt einen dringenden Handlungsbedarf dar. Der Baustart
ist für Sommer 2023 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten
gerechnet.
Mit der Planung ist das Büro Gnegel aus Sendenhorst
beauftragt worden.
Der Kanal befindet sich in einem guten Zustand,
wodurch keine Arbeiten an den Haltungen durchgeführt werden müssen. Eine von
den Gemeindewerken durchgeführte Filmung der Anschlussleitungen hat ergeben,
dass nur wenige Hausanschlüsse erneuert werden müssen. Hierzu wird im Nachgang
Kontakt mit den betroffenen Anliegern aufgenommen. Die Kosten hierfür sind vom
jeweiligen Anlieger zu tragen.
1. Umfang der
Maßnahme
Das Vorhaben Sanierung Roibartstraße erstreckt
sich von der Einmündung Burgstraße bis zur Einmündung Schapdettener Straße.
Die hier geplante Maßnahme umfasst eine Erneuerung
des gesamten Straßenquerschnitts inkl. des gesamten Unterbaus.
2. Auswahl der
Varianten
Variante 1
Neuaufbau (Tragschichten, Pflaster, Rinne usw.) aller bisherigen befestigten Flächen. Neuanordnung der Entwässerungsrinne inkl. Straßeneinläufe sowie Herstellung der Oberfläche in Pflasterbauweise. Die Straßenbeleuchtung soll auf moderne LED-Beleuchtung mit Nachtabsenkung umgerüstet werden.
Zukünftig soll die Roibartstraße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet werden. Ein Parken auf der Fahrbahn wird aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur in kleinen Bereichen zur Burgstraße hin möglich sein.
Grobkostenschätzung: 380.000 € (brutto) inkl. 10 % Sicherheiten für unvorhergesehenes
Variante 2
Wie Variante 1 jedoch wird die Oberfläche der Fahrbahn in Asphaltbauweise verschlossen.
Grobkostenschätzung: 410.000 € (brutto) inkl. 10 % Sicherheiten für unvorhergesehenes
3. KAG-Beitragspflicht
Analog zu
vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet, wird auch für die Roibartstraße
eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer
KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt. Die Ergebnisse stehen hierzu noch aus.
In diesem
Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,
dass
durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine
Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der
entsprechenden Förderrichtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.
Die
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die
derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige
Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der
Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine
Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den
einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu
berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist,
dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die
Anlieger:innen gem. § 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.
Die sonstigen
Vorschriften des § 8a KAG NRW bleiben davon unberührt.
Voraussetzung
für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes, aktuelles
Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche Anliegerversammlung,
dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.
Weiteres Vorgehen
Mit positivem Beschluss wird eine
verbindliche Anliegerveranstaltung im Sinne der Kommunalen Abgaben Gesetze
durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die weitere Ausführungsplanung ein und
das Leistungsverzeichnis wird erstellt.
Die Vergabe der Leistungen kann
frühestens mit Vorliegen des Haushaltes im ca. Februar 2023 erfolgen. Die
Umsetzung der Maßnahme soll dann zeitnah erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die
Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung
Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 380.000 € (brutto).
Aufgrund
des Umfangs der Maßnahme ist mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen zu rechnen.
Die konkrete Abrechnungsform und die Höhe der KAG-Beiträge sind erst mit
weiterem Planungsfortschritt zu benennen. Mit der Ermittlung und Abrechnung
wird ein externes Büro beauftragt.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurfsplanung Variante 1 -
Pflasterbauweise
Anlage 2: Entwurfsplanung Variante 2 -
Asphaltbauweise