Betreff
Sanierung „Roibartstraße“, Nottuln
Vorlage
162/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Planung zur Sanierung der Roibartstraße entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf 1 wird zugestimmt.

2.    Die Variante 2 wird zur Kenntnis genommen, aber nicht weiterverfolgt.

3.    Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 


Sachverhalt:

Der bauliche Zustand der Verkehrsflächen der Roibartstraße erfordert eine grundlegende Sanierung. Insbesondere der schlechte Zustand der Fahrbahn stellt einen dringenden Handlungsbedarf dar. Der Baustart ist für Sommer 2023 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet.

Mit der Planung ist das Büro Gnegel aus Sendenhorst beauftragt worden.

Der Kanal befindet sich in einem guten Zustand, wodurch keine Arbeiten an den Haltungen durchgeführt werden müssen. Eine von den Gemeindewerken durchgeführte Filmung der Anschlussleitungen hat ergeben, dass nur wenige Hausanschlüsse erneuert werden müssen. Hierzu wird im Nachgang Kontakt mit den betroffenen Anliegern aufgenommen. Die Kosten hierfür sind vom jeweiligen Anlieger zu tragen.

 

1. Umfang der Maßnahme

Das Vorhaben Sanierung Roibartstraße erstreckt sich von der Einmündung Burgstraße bis zur Einmündung Schapdettener Straße.

Die hier geplante Maßnahme umfasst eine Erneuerung des gesamten Straßenquerschnitts inkl. des gesamten Unterbaus. 

 

2. Auswahl der Varianten

Variante 1

Neuaufbau (Tragschichten, Pflaster, Rinne usw.) aller bisherigen befestigten Flächen. Neuanordnung der Entwässerungsrinne inkl. Straßeneinläufe sowie Herstellung der Oberfläche in Pflasterbauweise. Die Straßenbeleuchtung soll auf moderne LED-Beleuchtung mit Nachtabsenkung umgerüstet werden.

 

Zukünftig soll die Roibartstraße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet werden. Ein Parken auf der Fahrbahn wird aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur in kleinen Bereichen zur Burgstraße hin möglich sein.

Grobkostenschätzung: 380.000 € (brutto) inkl. 10 % Sicherheiten für unvorhergesehenes

 

Variante 2

Wie Variante 1 jedoch wird die Oberfläche der Fahrbahn in Asphaltbauweise verschlossen.

Grobkostenschätzung: 410.000 (brutto) inkl. 10 % Sicherheiten für unvorhergesehenes

 

3.   KAG-Beitragspflicht

Analog zu vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet, wird auch für die Roibartstraße eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt. Die Ergebnisse stehen hierzu noch aus.

 

In diesem Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,

dass durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der entsprechenden Förderrichtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.

 

Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anlieger:innen gem. § 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.

 

Die sonstigen Vorschriften des § 8a KAG NRW bleiben davon unberührt.

Voraussetzung für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche Anliegerversammlung, dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.

Weiteres Vorgehen

Mit positivem Beschluss wird eine verbindliche Anliegerveranstaltung im Sinne der Kommunalen Abgaben Gesetze durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die weitere Ausführungsplanung ein und das Leistungsverzeichnis wird erstellt.

Die Vergabe der Leistungen kann frühestens mit Vorliegen des Haushaltes im ca. Februar 2023 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann zeitnah erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 380.000 € (brutto).

 

Aufgrund des Umfangs der Maßnahme ist mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen zu rechnen. Die konkrete Abrechnungsform und die Höhe der KAG-Beiträge sind erst mit weiterem Planungsfortschritt zu benennen. Mit der Ermittlung und Abrechnung wird ein externes Büro beauftragt.

 


Anlagen:

Anlage 1:       Entwurfsplanung Variante 1 - Pflasterbauweise

Anlage 2:       Entwurfsplanung Variante 2 - Asphaltbauweise