Hier: Prüfung der vorangetragenen Anregungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden (Offenlagebeschluss)
Beschlussvorschlag:
Es wird
die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4
Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beisenbusch
II“, die dazugehörige Begründung und Umweltbericht werden § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ und zur 85. Änderung
des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser Bebauungsplan wurde im Zuge der
weiteren Bearbeitung in den Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ unterteilt.
Im obigen
Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB vom 14.06. 2022 bis zum 05.07.2022 statt und die Beteiligung der
berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom
11.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt.
Im Rahmen
dieses Verfahrens wurden von der Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken
vorgetragen.
Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle.
In der
heutigen Sitzung werden Vertreter der Firma AGRAVIS Raiffeisen AG und des
Planungsbüros WoltersPartner den aktuellen Planungsstand für die Änderung des Flächennutzungsplanes,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ (siehe Vorlage 137/2022)
und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (siehe Vorlage
138/2022) vorstellen und Fragen des Ausschusses beantworten. Alle relevanten
Dokumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der berührten
Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans und
die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 163 soll dann - nach Vorlage aller gutachterlichen
Stellungnahmen – voraussichtlich ab Oktober 2022 durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle 85. Änderung des FNP
Anlage 2: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3: Begründung und Umweltbericht zur 85.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4: Alternativenprüfung