Betreff
85. Änderung des Flächennutzungsplanes „Beisenbusch II"
Hier: Prüfung der vorangetragenen Anregungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden (Offenlagebeschluss)
Vorlage
139/2022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beisenbusch II“, die dazugehörige Begründung und Umweltbericht werden § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ und zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser Bebauungsplan wurde im Zuge der weiteren Bearbeitung in den Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ unterteilt.

 

Im obigen Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 14.06. 2022 bis zum 05.07.2022 statt und die Beteiligung der berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 11.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden von der Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken

vorgetragen. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die erarbeiteten Abwägungsvorschläge befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle.

 

In der heutigen Sitzung werden Vertreter der Firma AGRAVIS Raiffeisen AG und des Planungsbüros WoltersPartner den aktuellen Planungsstand für die Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ (siehe Vorlage 137/2022) und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (siehe Vorlage 138/2022) vorstellen und Fragen des Ausschusses beantworten. Alle relevanten Dokumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der berührten

Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans und

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 163 soll dann - nach Vorlage aller gutachterlichen Stellungnahmen – voraussichtlich ab Oktober 2022 durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1:       Abwägungstabelle 85. Änderung des FNP

 

Anlage 2:       85. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlage 3:       Begründung und Umweltbericht zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlage 4:       Alternativenprüfung