Betreff
Antrag des Heimatvereins Appelhülsen gem. § 24 GO NRW – Wegbenennung eines Verbindungsweges
Vorlage
135/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Antrag den in Anlage 2 gekennzeichneten Weg in „Bernhard-Stöckmann-Weg“ umzuwidmen.

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste mit potentiellen Straßennamen für künftige Baugebiete anzulegen und diese fortlaufend zu führend. Der „Bernhard-Stöckmann-Weg“ wird in diese Liste aufgenommen.

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung stellt die beiden zuvor genannten Beschlussvorschläge zur Abstimmung. Mit Beschlussvorschlag 1 wird dem Antrag des Heimatvereins Appelhülsen gefolgt und der in Anlage 2 gekennzeichnete Weg als „Bernhard-Stöckmann-Weg“ gewidmet. Hier handelt es sich um eine kurzfristige Lösung in Bezug auf die Realisierung bis zur 1000 Jahrfeier des Vereins. Alternativ stellt die Gemeinde Beschlussvorschlag 2 zur Abstimmung und führt von nun an eine Liste mit potentiellen Straßennamen für die Realisierung künftiger Baugebiete.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine. Die Kosten in Höhe von ca. 200,00 € für den Kauf der beiden Schilder und das Aufstellen durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes werden nach Abschluss der Arbeiten dem Heimatverein Appelhülsen e.V. in Rechnung gestellt.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Antrag des Heimatvereins Appelhülsen von August 2022 (Eingang 10.08.2022)

Anlage 2:         Planausdruck