Beschlussvorschlag:
1. Der Planung zur Sanierung der Brulandstraße
entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf in der Anlage 1 + 2 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird mit der weiteren
Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Sachverhalt:
Der
bauliche Zustand der Fahrbahn der Brulandstraße erfordert eine grundlegende Sanierung
der Asphaltschichten. Der Baustart ist für Sommer 2023 geplant und soll nach 4
Monaten abgeschlossen sein.
Die Verwaltung
hat bereits ein Gutachten zum vorhandenen Baugrund in Auftrag
gegeben (s.
Anlage 3, Ergebnisse ab S. 37). Aus dem befindlichen Schadensbild ist deutlich
zu erkennen, dass eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erforderlich wird. Der
Aufbau der Schottertragschicht wurde im Baugrundgutachten als ausreichend
bewertet.
Das
vorhandene Kanalnetz wurde inkl. Anschlussleitungen gefilmt und bewertet.
Hieraus ergibt sich ein Sanierungsbedarf.
Nach
abschließender Prüfung geht die Gemeinde von einer Beteiligung der Anlieger an
den Kosten der Sanierung aus (sog. KAG-Beiträge) (s. Anlage 4).
1.
Umfang der Maßnahme
Das
Vorhaben „Sanierung Brulandstraße“ erstreckt sich von der Einmündung Münsterstraße
bis zum Übergang
in die Oststraße sowie den Stich Brulandstraße 37-46 (s. Anlage 1 + 2).
Die
geplante Maßnahme umfasst eine Erneuerung der Asphaltschichten
(Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht) der Fahrbahn, die Neuverlegung der
Entwässerungsrinne sowie die Neuanordnung der Straßeneinläufe welche in diesem
Zuge neu angeschlossen werden.
Die
Abwasserleitungen können im Großteil durch nicht offene Verfahren saniert
werden. Lediglich eine Haltung muss in offener Bauweise erneuert werden,
welches im Zuge der geplanten Arbeiten erfolgt. Die hierdurch anfallenden
Kosten werden vom Abwasserwerk getragen.
Die
weiteren Planungen haben ergeben, dass entgegen des Baugrundgutachtens auch im
Stich Brulandstraße 37-46 der Ausbau mit Asphalttragschicht und
Asphaltdeckschicht sowie die Erneuerung der Entwässerung erfolgen muss. Eine
Entwässerung kann ansonsten nicht in ausreichender Qualität sichergestellt
werden.
2.
KAG-Beitragspflicht
Analog zu
vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet, ist auch für die
Brulandstraße eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g.
Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt worden. Als Ergebnis
wurde die Sanierung der Brulandstraße als eine KAG-Beitragspflichtige Maßnahme
bewertet (s. Anlage 4).
In diesem
Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,
dass
durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine
Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der
entsprechenden Förder-richtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.
Die
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die
derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige
Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der
Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine
Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den
einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu
berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist,
dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die
Anlieger:innen gemäß § 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.
Die
sonstigen Vorschriften des § 8a KAG NRW bleiben davon unberührt.
Voraussetzung
für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes, aktuelles
Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche Anliegerversammlung,
dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.
3.
Weiteres Vorgehen
Die
Kanalnetzsanierung wird im Vorfeld zur eigentlichen Straßenbaumaßnahme geplant
und umgesetzt. Die Umsetzung soll im Frühling 2023 starten und ist mit 4
Monaten Bauzeit geplant.
Mit
positivem Beschluss wird die Ausführungsplanung fortgeführt und das Leistungsverzeichnis
erstellt. Eine Vergabe der Leistungen kann nach Durchführung der verbindlichen
Anliegerversammlung erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich
für den Sommer 2023 geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenberechnung
Gesamtkosten
in Höhe von insgesamt rd. 567.000 € (brutto). Hiervon sind bereits 525.000 € im
Haushalt 2021 und 2022 vorhanden. 95.000 € sind für das Haushaltsjahr 2023
einzustellen, welches die Differenzkosten zur Bausumme und eine Sicherheit für
unvorhergesehenes von 10% enthält.
Aufgrund
des Umfangs der Maßnahme und der Einschätzung des beauftragten Fachbüros Kommunale
Kalkulationen GmbH ist mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen zu rechnen. Die
konkrete Abrechnungsform und die Höhe der KAG-Beiträge sind erst mit weiterem
Planungsfortschritt zu benennen. Mit der Ermittlung und Abrechnung wird ein externes
Büro beauftragt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan mit Luftbild
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3:
Baugrunduntersuchung
Anlage 4: KAG-Beitragspflicht – Brulandstraße