Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Planung zur Sanierung der Brulandstraße entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf in der Anlage 1 + 2 wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 


Sachverhalt:

Der bauliche Zustand der Fahrbahn der Brulandstraße erfordert eine grundlegende Sanierung der Asphaltschichten. Der Baustart ist für Sommer 2023 geplant und soll nach 4 Monaten abgeschlossen sein.

Die Verwaltung hat bereits ein Gutachten zum vorhandenen Baugrund in Auftrag

gegeben (s. Anlage 3, Ergebnisse ab S. 37). Aus dem befindlichen Schadensbild ist deutlich zu erkennen, dass eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erforderlich wird. Der Aufbau der Schottertragschicht wurde im Baugrundgutachten als ausreichend bewertet.

 

Das vorhandene Kanalnetz wurde inkl. Anschlussleitungen gefilmt und bewertet. Hieraus ergibt sich ein Sanierungsbedarf.

 

Nach abschließender Prüfung geht die Gemeinde von einer Beteiligung der Anlieger an den Kosten der Sanierung aus (sog. KAG-Beiträge) (s. Anlage 4).

 

1.   Umfang der Maßnahme

Das Vorhaben „Sanierung Brulandstraße“ erstreckt sich von der Einmündung Münsterstraße

bis zum Übergang in die Oststraße sowie den Stich Brulandstraße 37-46 (s. Anlage 1 + 2).

Die geplante Maßnahme umfasst eine Erneuerung der Asphaltschichten (Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht) der Fahrbahn, die Neuverlegung der Entwässerungsrinne sowie die Neuanordnung der Straßeneinläufe welche in diesem Zuge neu angeschlossen werden.

Die Abwasserleitungen können im Großteil durch nicht offene Verfahren saniert werden. Lediglich eine Haltung muss in offener Bauweise erneuert werden, welches im Zuge der geplanten Arbeiten erfolgt. Die hierdurch anfallenden Kosten werden vom Abwasserwerk getragen.

 

Die weiteren Planungen haben ergeben, dass entgegen des Baugrundgutachtens auch im Stich Brulandstraße 37-46 der Ausbau mit Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht sowie die Erneuerung der Entwässerung erfolgen muss. Eine Entwässerung kann ansonsten nicht in ausreichender Qualität sichergestellt werden.

 

2.   KAG-Beitragspflicht

Analog zu vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet, ist auch für die Brulandstraße eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt worden. Als Ergebnis wurde die Sanierung der Brulandstraße als eine KAG-Beitragspflichtige Maßnahme bewertet (s. Anlage 4).

 

In diesem Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,

dass durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der entsprechenden Förder-richtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.

 

Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anlieger:innen gemäß § 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.

 

Die sonstigen Vorschriften des § 8a KAG NRW bleiben davon unberührt.

Voraussetzung für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche Anliegerversammlung, dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.

 

3.   Weiteres Vorgehen

Die Kanalnetzsanierung wird im Vorfeld zur eigentlichen Straßenbaumaßnahme geplant und umgesetzt. Die Umsetzung soll im Frühling 2023 starten und ist mit 4 Monaten Bauzeit geplant.

Mit positivem Beschluss wird die Ausführungsplanung fortgeführt und das Leistungsverzeichnis erstellt. Eine Vergabe der Leistungen kann nach Durchführung der verbindlichen Anliegerversammlung erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich für den Sommer 2023 geplant.

 


Finanzielle Auswirkungen:


Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenberechnung

Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 567.000 € (brutto). Hiervon sind bereits 525.000 € im Haushalt 2021 und 2022 vorhanden. 95.000 € sind für das Haushaltsjahr 2023 einzustellen, welches die Differenzkosten zur Bausumme und eine Sicherheit für unvorhergesehenes von 10% enthält.

 

Aufgrund des Umfangs der Maßnahme und der Einschätzung des beauftragten Fachbüros Kommunale Kalkulationen GmbH ist mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen zu rechnen. Die konkrete Abrechnungsform und die Höhe der KAG-Beiträge sind erst mit weiterem Planungsfortschritt zu benennen. Mit der Ermittlung und Abrechnung wird ein externes Büro beauftragt.

 

 


Anlagen:

Anlage 1:       Lageplan mit Luftbild

Anlage 2:       Lageplan

Anlage 3:       Baugrunduntersuchung

Anlage 4:       KAG-Beitragspflicht – Brulandstraße