Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2021
festgestellt.
2.1
Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln dem
Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
2.2
Beschluss Rat:
Dem
Bürgermeister der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.
3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das
Haushaltsjahr 2021 wird in Höhe von 1.536.139,89 € der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2021 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Ergebnisrechnung
2021
- Finanzrechnung
2021
- Teilergebnisrechnungen
2021
- Teilfinanzrechnungen
2021
- Bilanz zum
31.12.2021
- Anhang zum
Jahresabschluss 2021 mit Anlagen
o Anlagenspiegel
zum 31.12.2021
o Forderungsspiegel
zum 31.12.2021
o Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2021
o Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2021
o Ermächtigungsübertragungen
2021 nach 2022
o Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2021
·
Lagebericht zum Jahresabschluss 2021
·
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im
Ratsinformationssystem zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch
den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
25.08.2022 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht,
die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach
eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des
Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach
der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe
j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.
Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.536.139,89 € ab. Dieser wird in Höhe von
1.536.139,89 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Der ausführliche Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers ist aus
Datenschutzgründen der nichtöffentlichen Beschlussvorlage (144/2022) beigefügt.
Dieser Vorlage sind die Auszüge aus dem Prüfungsbericht zu entnehmen, die auch
auf der Homepage veröffentlichen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage 1 diverse Auszüge aus dem ausführlichen
Prüfungsbericht
Anlage 2 uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk
(vom
Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung zu unterzeichnen)