Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2021
Vorlage
111/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2021 festgestellt.

 

2.1 Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

2.2 Beschluss Rat:

Dem Bürgermeister der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.

 

3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2021 wird in Höhe von 1.536.139,89 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Sachverhalt:

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2021 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Ergebnisrechnung 2021
  • Finanzrechnung 2021
  • Teilergebnisrechnungen 2021
  • Teilfinanzrechnungen 2021
  • Bilanz zum 31.12.2021
  • Anhang zum Jahresabschluss 2021 mit Anlagen

o  Anlagenspiegel zum 31.12.2021

o  Forderungsspiegel zum 31.12.2021

o  Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021

o  Rückstellungsspiegel zum 31.12.2021

o  Ermächtigungsübertragungen 2021 nach 2022

o  Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2021

·        Lagebericht zum Jahresabschluss 2021

·        Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Die Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.08.2022 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht, die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.536.139,89 € ab. Dieser wird in Höhe von 1.536.139,89 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

Der ausführliche Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers ist aus Datenschutzgründen der nichtöffentlichen Beschlussvorlage (144/2022) beigefügt. Dieser Vorlage sind die Auszüge aus dem Prüfungsbericht zu entnehmen, die auch auf der Homepage veröffentlichen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Jahresabschluss

 


Anlagen:

 

Anlage 1      diverse Auszüge aus dem ausführlichen Prüfungsbericht

Anlage 2      uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

                 (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung                               zu unterzeichnen)