Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird vom Rat beauftragt am vorgeschlagenen Standort am Sportplatz in
Appelhülsen (s. Anlage 1) den Bau von einem Übergangswohnheim für Flüchtlinge
sowohl bauplanungsrechtlich als auch baulich zu realisieren. Hierzu überprüft
die Verwaltung zunächst die immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
Sachverhalt:
Es
gibt weiterhin verstärkte Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und
auch von afghanischen Ortskräften. Außerdem sind zahlreiche ukrainische
Flüchtlinge zum größten Teil in privaten Wohnungen übergangsweise
untergekommen.
Auf
die äußerst angespannte Situation wurde bereits in der Ratssitzung vom 23.03.2022
und in den Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Soziales vom 04.05-2022
(Sondersitzung zur Flüchtlingssituation) und vom 25.05.2022 seitens der
Verwaltung hingewiesen worden.
Insbesondere
die Belegung der gemeindlichen Übergangsheimen hat mit aktuell 219 Personen
einen 10-Jahres-Höchstwert erreicht. Die Errichtung einer Notunterkunft
(Turnhalle Niederstockumer Weg) wird vorbereitet. Als Puffereinrichtung steht
eine Einrichtung des Kreises Coesfeld mit 18 Plätzen für Flüchtlinge, die
Nottuln zugewiesen werden, für jeweils wenige Tage zur Verfügung.
Zur
Erinnerung:
Bereits
im vom Rat im Jahr 2017 beschlossenen Integrationskonzept wurde als Strategie
zur Flüchtlingsunterbringung ein dreistufiges Modell (Notunterkunft –
Übergangswohnheim – Soziales Wohnungsbau/freier Wohnungsmarkt) entwickelt (VL
63/2016).
Da
privater, bezahlbarer Wohnraum, insbesondere für sozial Schwache in Nottuln
kaum zur Verfügung steht, bzw. der kommunale Einfluss auf die zeitnahe
Errichtung von Sozialem Wohnungsbau bzw. privatem Wohnraum begrenzt ist, ist
ein Bau eines weiteren Übergangswohnheims für Flüchtlinge auf dem
Gemeindegebiet aus Sicht der Verwaltung dringend notwendig, um kurzfristig
Abhilfe zu schaffen und auch mittel- und langfristig gut aufgestellt zu sein.
Um
der Situation angepasst zügig zu begegnen und langfristig gut aufgestellt zu
sein, empfiehlt die Verwaltung am Sportplatz in Appelhülsen (s. Anlage 1) den
Bau eines weiteren Übergangswohnheims für Flüchtlinge zu realisieren. Eine
langfristige Entwicklung an dem Standort – ggf. mit Nutzungsalternativen – ist
seitens der Verwaltung zu empfehlen, insbesondere vor dem Hintergrund wenig
vorhandenem Sozialem Wohnungsbau.
In
dem Ortsteil Appelhülsen wäre aufgrund der guten verkehrstechnischen Anbindung
(A 43/ Bahnhof) auch eine gute Nachnutzung darstellbar.
In
diesem Zusammenhang wird auf das Alter der bestehenden Einrichtung an der
Weseler Straße hingewiesen.
Standort: Am Sportplatz
in Appelhülsen
Der
Standort am Sportplatz in Appelhülsen (Flur 17, Flurstück 486) ist ca. 0,3 ha
groß und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Nottuln. Die Größe ist
ausreichend für das Vorhaben. Um eine effizientere Ausnutzung der Fläche zu
ermöglichen ist es jedoch u.U. sinnvoll mit dem benachbarten Eigentümer die
Fläche zu tauschen.
Im
Hinblick auf die fußläufig erreichbaren Versorgungsangebote im Ortsteil ist der
Standort gut geeignet. Für im Ortsteil Nottuln wahrzunehmende Termine kann auf
das ÖPNV-Angebot zurückgegriffen werden. Die verkehrliche Erschließung kann
über den angrenzenden Parkplatz erfolgen.
Die
im Rahmen der Standortdiskussion in den Jahren 2016/2017 (VL 117/2016 u.
135/2016) priorisierten Standorte „Nottuln – Eckfläche des Wellenfreibades
(Teil der Liegewiese hinter dem alten Kinderbecken)“ und „Appelhülsen –
Heitbrink“ sind für den Bau eines Übergangswohnheims für Flüchtlinge aus der
Sicht der Verwaltung weniger gut geeignet. Zum einen aufgrund der
Wirtschaftlichkeit des Schwimmbades und des Eingriffs in den Naturhaushalt
aufgrund des Rückbaus des Walls und zum anderen aufgrund der möglichen
zeitnahen Wohnbauentwicklung am Standort Heitbrink sowie der dortigen
Geruchsimmissionen. Aus den genannten Gründen ist aus der Sicht der Verwaltung
primär der vorgeschlagene Standort am Sportplatz in Appelhülsen zu entwickeln.
Auf der Grundlage eines flexibleren Grundrisses empfiehlt sich die Anlehnung
dahingehend an dem bestehenden Grundriss des Übergangswohnheims an der Daruper
Straße in Nottuln.
Planungsrechtliche
Bewertung
Der
favorisierte Standort befindet sich aktuell innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ und ist gem. §4 BauNVO als
„Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche
als Wohnbaufläche aus. Dementsprechend wäre das Vorhaben aktuell planungsrechtlich
gemäß einer Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans zu realisieren (gem.
§31 Abs. 2). Die Lärmschutzproblematik am Standort und die Möglichkeit einer
langfristigen Nutzung mit möglichen Nutzungsalternativen wird derzeit geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen interne Personalkosten und Baukosten.
Für
die zuletzt realisierte Unterkunft in Darup an der Westerhiege, welche in
Holzständerbauweise gebaut wurde, lagen die Kosten im Jahr 2018 für das Gebäude
bei rd. 1,5 Mio €. Bei der Unterstellung einer Kostensteigerung von 4 x 15%,
ergäbe sich eine Investitionsvolumen von rd. 2,5 Mio.€.
Für
die in Nottuln an der Daruper Straße errichte Unterkunft (drei Häuser) in
Massivbauweise, welche 2004 gebaut und im Jahr 2017 dann aufgestockt wurden,
lagen die tatsächlichen Investitionskosten bei rd. 1,4 Mio. €. Eine Kostensteigerung
von 5 x 15 % unterstellt, ergäbe sich ein Investitionsvolumen von mindestens 3
Mio. €.
Dabei ist zu beachten, dass dies nur Orientierungswerte sind.
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtsplan des Standortes am
Sportplatz in Appelhülsen