Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung stellt einen Antrag auf Beratungsförderung.
Sachverhalt:
Die Nottulner Außenbereiche haben im Jahr 2018 den Verein „Glasfaser Außenbereich Nottuln e.V.“ gegründet, um sich selbst mit Glasfaser zu versorgen. Dazu wurden sogenannte Polygone gegründet, in denen jeweils eine Nachfragebündelung stattgefunden hat. Jedes Polygon verfügte über ein Baukonto, auf welches die Teilnehmenden einen Baukostenzuschuss eingezahlt haben. Der Eigenanteil betrug pro Teilnehmenden im Schnitt rund 1.500 €. Die Leerrohre für das Glasfasernetz wurden in Eigenleistung, mithilfe von Bauunternehmern, verlegt. Das Glasfasernetz wurde anschließend von der Firma Muenet hergestellt. Seit 2020 ist damit ein Großteil des Nottulner Außenbereichs mit Glasfaser versorgt.
Lediglich der Bereich Baumberg ist bis heute unterversorgt. Dort ist der Ausbau
aufgrund der geologischen Gegebenheiten sehr teuer, weswegen eine Verlegung in
Eigenleistung damals nicht infrage kam. Üblicherweise sind Außenbereiche für
Telekommunikationsunternehmen nicht rentabel, da hohe Investitionskosten nur
wenige Anschlüsse entgegenstehen. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch diese
Unternehmen hat daher bislang nicht stattgefunden.
Der Bereich könnte daher für das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau
(„graue Flecken“) infrage kommen. Über Fördermittel des Bundes und eine
Ko-Finanzierung des Landes käme eine Förderquote von 90 % zustande. Die restlichen
10 % hat die Gemeinde zu tragen. Zur technischen und juristischen Vorbereitung
eines Förderantrags mitsamt des anschließenden Vergabeverfahrens kann ein
zusätzlicher Antrag auf Beratungsförderung gestellt werden. Dieser deckt die
Begleitung durch ein zertifiziertes Beratungsunternehmen bis zu einem Betrag
von 50.000 € ohne Eigenanteil der Gemeinde ab und ist unabhängig von einem
anschließenden Antrag auf Breitbandausbau.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst einen Antrag auf Beratungsförderung
zu stellen. Bei einem positiven Förderbescheid würde dann mit einem
Beratungsunternehmen die Situation auf dem Baumberg analysiert. Hierzu gehört
u.a. Ein Markterkundungsverfahren, welches bei einem Antrag aus dem
Bundesförderprogramm ohnehin vorgelegt werden muss. Ein entsprechender Ansatz
von 50.000 € muss im Haushalt 2022 noch gebildet werden, wenn der Antrag noch
in diesem Jahr gestellt werden soll.
Vor einem Förderantrag zum Ausbau werden die Ergebnisse und der voraussichtliche Eigenanteil nochmals im Rat präsentiert.
gez.
Christian Driever
Finanzielle Auswirkungen:
Ein Betrag von 50.000 € für Beratungsleistungen wird komplett gefördert. Im Haushalt 2022 ist noch kein Ansatz hierfür gebildet worden.