Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2021
Vorlage
080/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2021 wird zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.123.015,11 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 94.178,19 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Von dem Jahresüberschuss in Höhe von 94.178,19 € werden 77.767,19 € an den Gemeindehaushalt abgeführt und 16.411,00 € den Gewinnrücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates).

 

 


Sachverhalt:

 

Für das Wirtschaftsjahr 2021 des Baubetriebshofes wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 94.178,19 € erzielt. Damit konnte das Jahresergebnis mit dem Ausweis eines neutralen Jahresergebnisses lt. Erfolgsplanung verbessert werden. Ursächlich für diese Ergebnisverbesserung ist insbesondere der Leistungszuwachs des Baubetriebshofes bei den Einzelaufträgen.

 

Der Baubetriebshof nimmt die Abschreibungen auf das Anlagevermögen auf Basis der historischen Anschaffungskosten vor. Um für Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der Nutzungsdauer einer Finanzierungslücke aufgrund zwischenzeitlich gestiegener Anschaffungskosten und damit der Notwendigkeit einer Kreditfinanzierung vorzubeugen, schlägt die Betriebsleitung -in Abstimmung mit der Beigeordneten- vor, die Erträge aus dem Verkauf vollständig abgeschriebener Maschinen und Fahrzeuge den Gewinnrücklagen und nur den verbleibenden Jahresüberschuss des Baubetriebshofes an den Gemeindehaushalt abzuführen. 

 

Wie bereits o.a. schließt die Erfolgsrechnung des Baubetriebshofes mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 94.178,19 € ab. Davon entfallen auf die Erträge aus dem Verkauf von zwei abgeschriebenen Transportfahrzeugen 16.411,00 €.

 

Insofern schlägt die Betriebsleitung für die Verwendung des Jahresüberschusses 2021 vor, einen Betrag in Höhe von 16.411,00 € den Gewinnrücklagen des Betriebes zuzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 77.767,19 € an den Gemeindehaushalt abzuführen.

 

Die Schlussbilanz des Baubetriebshofes ergibt zum 31.12.2021 eine Bilanzsumme in Höhe von 1.123.015,11 €.

 

Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes wurde durch die Betriebsleitung aufgestellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH, Lüdinghausen, geprüft. Der Wirtschaftsprüfer, Herr Lezius, wird den Jahresabschluss in der Sitzung des Betriebsausschusses erläutern.

 

Anmerkung:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2021 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten.

 

Verfasst:                                                                          

gez. Scheunemann

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt: 77.767,19 €

Zuführung zu den Gewinnrücklagen des Baubetriebshofes: 16.411,00 €

 

 


Anlagen:

 

  1. Bilanz zum 31.12.2021
  2. Gewinn- und Verlustrechnung 2021
  3. Anhang 2021
  4. Lagebericht 2021