Beschlussvorschlag:
Vorschlag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Fraktion:
1.
Die
Gemeindeverwaltung erkundigt sich bei den für den beschriebenen Sachverhalt
zuständigen Aufgabenträgern nach dem aktuellen Sach- bzw. Erkenntnisstand. Der
Rat der Gemeinde wird schnellstmöglich, spätestens im Laufe des unmittelbar
nachfolgenden Sitzungszyklus, über die Ergebnisse unterrichtet.
2.
Die
Gemeindeverwaltung wirkt an gleicher Stelle auf durch die Konzessionärin zu
erbringende Qualitätssteigerungen hin.
3.
Die
Gemeindeverwaltung initiiert an gleicher Stelle eine Intensivierung der
aufgabenträgerseitigen Qualitätsüberwachung.
4.
Gegenüber
der Einwohner- bzw. Busnutzerschaft kommuniziert die Gemeindeverwaltung
(gegebenenfalls auch unter Einbindung der Lokalpresse) die jenseits der
Betriebsführerin gegebenen Möglichkeiten zur individuellen Mängel- und
Beschwerdeanzeige, damit diese systematisch in die Qualitätsüberwachung
integriert werden können.
5.
Der
Rat der Gemeinde wird im Laufe des Quartals II/2023 über die Ergebnisse 2) bis
4) unterrichtet
Vorschlag der Verwaltung:
Der Antrag wird aufgrund fehlender
Zuständigkeit abgewiesen und an den Kreis Coesfeld verwiesen.
Sachverhalt:
Am
02.05.2022 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE
GRÜNEN zugegangen, der auf eventuelle Qualitätsmängel in den Regiobuslinien R
62 und R 63 hinweist und eine genaue Prüfung des Sachverhalts begehrt (siehe Anlage 1).
Hinweise
dazu ließe sich an folgenden Punkten darstellen:
-
vielfache
und teils deutlich (mehr als 15 Minuten) verspätete Abfahrten,
-
gelegentlich
verfrühte Abfahrten,
-
regelmäßig
verfrühte Abfahrten des in den Schwachverkehrszeiten eingesetzten
Taxi-Kleinbusses,
-
gelegentliches
Vorbeifahren ohne Halt an zusteigewilligen Fahrgästen,
-
unzutreffenden
und irreführenden Angaben auf den fahrzeugaußenseitigen Fahrzielanzeigen,
-
unzutreffende
und irreführende Angaben auf den fahrzeuginnenseitigen Lokalisierungsdisplays,
-
fachliche
Unkenntnis des Fahrpersonals bei geringfügig anspruchsvollerem Beratungsbedarf
im Fahrausweisverkauf,
-
teils
diskriminierende, beleidigende Fahrgastansprachen seitens einzelner
Fahrpersonale.
Weiterhin
führt die Fraktion an, dass eine Häufung von Mängeln an Betriebs- sowie an
Dienstleistungsqualität dazu führe, dass das Verkehrsinteresse der Gemeinde und
die Verkehrsbedürfnisse der Einwohnerschaft nicht mehr zuverlässig befriedigt
werde. Weiterhin wird die Vermutung angestellt, dass dem Aufgabenträger
kundenseitige Reklamationen nicht zur Kenntnis gelängen, da diese zumeist bei
den betriebsführenden Busunternehmen angezeigt würden. Die Fraktion sieht daher
die Notwendigkeit, dass eine Intensivierung der aufgabenträgerseitigen
Qualitätsüberwachung notwendig und angemessen sei, da das gemeindliche Verkehrsinteresse,
insbesondere den Verkehrsbedürfnissen und Daseinsvorsorgeansprüchen der
Einwohnerschaft, zu befriedigen sei.
Die
im Antrag genannten Regiobuslinien R62 und R63 sind Bestandteil des
Linienbündels COE 4. Die Konzessionen dieser Linien wurden im Rahmen eines
wettbewerblichen Verfahrens durch die Bezirksregierung an das derzeit auf
diesen Linien verkehrende Unternehmen bis zum Sommer 2026 vergeben, welches
diese beiden Linien derzeit eigenwirtschaftlich betreibt.
Das
Thema überregionaler ÖPNV ist keine originäre Aufgabe der Gemeindeverwaltung.
Für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des regionalen
Buslinienverkehrs ist der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger zuständig.
Die
Gemeindeverwaltung hat somit u.a. auf die Klärung des Sachverhalts nur geringen
Einfluss und schlägt daher vor, den Antrag abzuweisen und aufgrund fehlender
Zuständigkeit an den Kreis Coesfeld zu verweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage
1: Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
vom 02.05.2022