Betreff
Antrag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – Fraktion vom 02.05.2022: Qualitätsmängel Regionalbus
Vorlage
077/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Vorschlag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Fraktion:

 

1.    Die Gemeindeverwaltung erkundigt sich bei den für den beschriebenen Sachverhalt zuständigen Aufgabenträgern nach dem aktuellen Sach- bzw. Erkenntnisstand. Der Rat der Gemeinde wird schnellstmöglich, spätestens im Laufe des unmittelbar nachfolgenden Sitzungszyklus, über die Ergebnisse unterrichtet.

2.    Die Gemeindeverwaltung wirkt an gleicher Stelle auf durch die Konzessionärin zu erbringende Qualitätssteigerungen hin.

3.    Die Gemeindeverwaltung initiiert an gleicher Stelle eine Intensivierung der aufgabenträgerseitigen Qualitätsüberwachung.

4.    Gegenüber der Einwohner- bzw. Busnutzerschaft kommuniziert die Gemeindeverwaltung (gegebenenfalls auch unter Einbindung der Lokalpresse) die jenseits der Betriebsführerin gegebenen Möglichkeiten zur individuellen Mängel- und Beschwerdeanzeige, damit diese systematisch in die Qualitätsüberwachung integriert werden können.

5.    Der Rat der Gemeinde wird im Laufe des Quartals II/2023 über die Ergebnisse 2) bis 4) unterrichtet

 

Vorschlag der Verwaltung:

Der Antrag wird aufgrund fehlender Zuständigkeit abgewiesen und an den Kreis Coesfeld verwiesen.

 


Sachverhalt:

Am 02.05.2022 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zugegangen, der auf eventuelle Qualitätsmängel in den Regiobuslinien R 62 und R 63 hinweist und eine genaue Prüfung des Sachverhalts begehrt (siehe Anlage 1).

 

Hinweise dazu ließe sich an folgenden Punkten darstellen:

 

-       vielfache und teils deutlich (mehr als 15 Minuten) verspätete Abfahrten,

-       gelegentlich verfrühte Abfahrten,

-       regelmäßig verfrühte Abfahrten des in den Schwachverkehrszeiten eingesetzten Taxi-Kleinbusses,

-       gelegentliches Vorbeifahren ohne Halt an zusteigewilligen Fahrgästen,

-       unzutreffenden und irreführenden Angaben auf den fahrzeugaußenseitigen Fahrzielanzeigen,

-       unzutreffende und irreführende Angaben auf den fahrzeuginnenseitigen Lokalisierungsdisplays,

-       fachliche Unkenntnis des Fahrpersonals bei geringfügig anspruchsvollerem Beratungsbedarf im Fahrausweisverkauf,

-       teils diskriminierende, beleidigende Fahrgastansprachen seitens einzelner Fahrpersonale.

 

Weiterhin führt die Fraktion an, dass eine Häufung von Mängeln an Betriebs- sowie an Dienstleistungsqualität dazu führe, dass das Verkehrsinteresse der Gemeinde und die Verkehrsbedürfnisse der Einwohnerschaft nicht mehr zuverlässig befriedigt werde. Weiterhin wird die Vermutung angestellt, dass dem Aufgabenträger kundenseitige Reklamationen nicht zur Kenntnis gelängen, da diese zumeist bei den betriebsführenden Busunternehmen angezeigt würden. Die Fraktion sieht daher die Notwendigkeit, dass eine Intensivierung der aufgabenträgerseitigen Qualitätsüberwachung notwendig und angemessen sei, da das gemeindliche Verkehrsinteresse, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen und Daseinsvorsorgeansprüchen der Einwohnerschaft, zu befriedigen sei.

 

Die im Antrag genannten Regiobuslinien R62 und R63 sind Bestandteil des Linienbündels COE 4. Die Konzessionen dieser Linien wurden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens durch die Bezirksregierung an das derzeit auf diesen Linien verkehrende Unternehmen bis zum Sommer 2026 vergeben, welches diese beiden Linien derzeit eigenwirtschaftlich betreibt.

 

Das Thema überregionaler ÖPNV ist keine originäre Aufgabe der Gemeindeverwaltung. Für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des regionalen Buslinienverkehrs ist der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger zuständig.

 

Die Gemeindeverwaltung hat somit u.a. auf die Klärung des Sachverhalts nur geringen Einfluss und schlägt daher vor, den Antrag abzuweisen und aufgrund fehlender Zuständigkeit an den Kreis Coesfeld zu verweisen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:         Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 02.05.2022