Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
1. Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, die Renaturierung der Stever in Eigenverantwortung zum wirksameren
Hochwasserschutz für Appelhülsen gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss
vom 04.05.21 TOP 8.8 unter 3. zu realisieren. (Finanzierungsvorschlag siehe
Begründung)
2. Gleichzeitig wird der Beschluss des
Haupt- und Finanzausschuss vom 04.05.21 unter TOP 8.8 unter 1. Aufgehoben
(Planung und Realisierung der Absenkung eines Streichwehrs) und die geplanten
Kosten von 70 TEUR eingespart.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Maßnahme
der Renaturierung der Stever in Eigenverantwortung zum wirksamen
Hochwasserschutz für Appelhülsen und den Finanzierungsvorschlag zu prüfen und
dem Rat die Ergebnisse der Prüfung und ein mögliches Umsetzungskonzept
vorzustellen.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion stellt in ihrem Antrag folgenden
Sachverhalt dar:
In
der HFA-Sitzung am 04.05.21 wurde aus Kostengründen die Absenkung des
Streichwehrs zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Appelhülsen gewählt.
Diese Maßnahme ist
von
der Verwaltung bisher noch nicht umgesetzt worden.
Aufgrund
eines der Verwaltung jetzt vorliegenden Angebots von Grundstückseigentümern aus
Appelhülsen (Unterlagen liegen den Fraktionen vor), könnten die Kosten für eine
Renaturierung erheblich (ca. 1 Mio. EUR) durch die Verwendung des Aushubs in
Appelhülsen gesenkt werden und darüber hinaus könnte ein Gewerbegebiet in
Bahnhofsnähe realisiert werden.
Da
die Gemeinde von der Förderung im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie des Landes NRW in Höhe von 80% profitieren könnte, würde
lediglich ein Eigenanteil
nach
Informationen der Verwaltung von ca. 200 TEUR fehlen.
Dieser
fehlende Anteil könne durch den Verkauf von Ökopunkten finanziert bzw. für den
Ausgleich noch zu realisierender Baugebiete/Gewerbegebiete verwendet werden.
Diese Ökopunkte könnten nach Informationen der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld
(WBC) durch Projekte, wie die Stever-Renaturierung, entstehen.
So
könnte die Gemeinde sowohl den Haushaltsansatz im HH2022 von 100 TEUR für den
Kauf von Ökopunkten als auch die geplanten Mittel von 70 TEUR für den Wegfall
der Streichwehrlösung einsparen.
Für
Nottuln wäre die Realisierung ein Gewinn, da im Ortsteil Appelhülsen durch die
Renaturierung
ein „Steverauen-Park“ und Gewerbegrundstücke an der Bahn entstehen,
ohne
dass der Haushalt belastet wird.
Bewertung der Verwaltung:
Grundsätzlich
werden in dem Antrag der SPD viele gute Ideen genannt. Zu diesem Zeitpunkt gibt
es allerdings noch viele offene Fragen, die es zu klären gilt, so dass die
Gemeinde dem vorgeschlagenen Beschlussvorschlag nicht ohne weitere Prüfung
folgen möchte.
An
dieser Stelle seien ein paar offene Fragen genannt:
1. Welchen Umfang muss eine Renaturierung
der Stever haben, um einen wirksamen Hochwasserschutz für Appelhülsen leisten
zu können?
2. Wie hoch sind die Kosten dieser
Maßnahme dann tatsächlich? Reichen die geplanten 1 Mio. EUR aus oder sind auf
Grund der allgemein steigenden Baukosten auch hier höhere Kosten zu erwarten?
3. In wie weit kann die Gemeinde die
Renaturierung der Stever in Eigenverantwortung leisten? Hier sei beispielsweise
das Planfeststellungsverfahren zu nennen.
4. Kann einfach ein privater
Grundstückseigentümer durch die Verwendung des Aushubs profitieren? Und gibt es
vielleicht auch an anderer Stelle Bedarf den Aushub zu nutzen?
5. Derzeit befindet sich das im Antrag
angesprochene Grundstück, welches zukünftig als Gewerbegebiet genutzt werden
soll in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Auch planungsrechtlich
besteht Handlungsbedarf.
6. Wie viele Ökopunkte generiert die
Stever-Renaturierung letztendlich? Reichen diese generierten Ökopunkte dann für
die geplanten Projekte (Realisierung verschiedener Projekte) aus. Schließlich
wurden die 100 TEUR für den Kauf von Ökopunkten im Haushalt veranschlagt, da in
den nächsten Jahren bei verschiedenen Projekten Ökopunkte notwendig sein
werden.
7. Die Ökopunkte durch die
Stever-Renaturierung entstehen erst, wenn die Maßnahme vollzogen ist. Aufgrund
der Notwendigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses kann von einer
Umsetzungsspanne von 3 bis 5 Jahren ausgegangen werden und auch dann erst
können die generierten Ökopunkte genutzt werden.
Diese
Auflistung an offenen Fragen ist nicht abschließend, zeigt aber, dass die
Verwaltung sich mit dem Sachverhalt beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt möchte die
Verwaltung diese offenen Fragen klären, bevor voreilig ein Beschluss getroffen
wird. Daher schlägt die Verwaltung vor den Beschlussvorschlag zu prüfen und
dann ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch
unklar.
Anlagen:
Anlage
1: Antrag der SPD Fraktion