Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde wird beauftragt ein Förderprogramm
„Klimaschutz“ für Bürgerinnen und Bürger sowie das Gewerbe im Gemeindegebiet
Nottuln entsprechend dem angefügten Entwurf der Förderrichtlinie einzurichten.
Sachverhalt:
Am 14.12.2022 hat der Rat der Gemeinde Nottuln die
Strategie zur Klimaneutralität im Jahre 2030 beschlossen und zur Umsetzung in
die Ausschüsse verwiesen.
Zur Information über den Stand der Planungen und
die nächsten Schritte hat die Gemeinde Nottuln am 24.03.2022 zu einem
interfraktionellen Arbeitskreis eingeladen. Dabei wurde u. a. über die Einrichtung und inhaltliche
Ausgestaltung eines Förderprogrammes zum Klimaschutz diskutiert und
abschließend ein Konsens gefunden. Am 29. März 2022 wurde im Ausschuss für Umwelt
und Mobilität über die Planungen und die Ergebnisse des Arbeitskreises
berichtet, die der Ausschuss zur Kenntnis genommen hat.
Hintergrund
der geplanten Bürgerförderung ist, dass die Umsetzung der Strategie zur
Erreichung einer Klimaneutralität bis zum Jahre 2030 nur als
Gemeinschaftsaufgabe möglich ist. Die Einbeziehung und Unterstützung der
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nottuln ist ein wichtiger Bestandteil.
Viele Anfragen an die Verwaltung hinsichtlich der Nutzung regenerativer
Energien, besonders von Photovoltaikanlagen, zu Energieeinsparmöglichkeiten und
Fördermitteln zeigen, dass die Bereitschaft zum Erreichen der Klimaneutralität
2030 beizutragen hoch ist. Neben anderen Informations- und Hilfsangeboten
möchte die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger daher mit einem Förderprogramm „Klimaschutz“
weiter ermutigen, unterstützen und dieses Engagement anerkennen. Inhaltlich
orientiert sich das Förderprogramm an der Strategie zur Umsetzung der
Klimaneutralität 2030, den Anregungen aus den entsprechenden Diskussionsrunden
in den Ortsteilen sowie den aktuellen Anfragen und den Ergebnissen des
interfraktionellen Arbeitskreises. Gefördert werden sollen Photovoltaikanlagen,
Energieberatungen sowie Lastenräder und Fahrradanhänger für den Waren- und
Personentransport ohne Auto (vgl. Entwurf der Förderrichtlinie im Anhang).
Für die
Finanzierung des Förderprogrammes „Klimaschutz“ sollen 50.000 Euro der
Kompensationsmittel für durch Corona ausgebliebene Maßnahmen für den
Klimaschutz (Billigkeitsrichtlinie) bereitgestellt werden. Diese Mittel bieten
im laufenden Jahr 2022 die einmalige Möglichkeit einer solchen Förderung ohne
den Haushalt der Gemeinde zu belasten. Eine Evaluierung am Ende der Maßnahme
kann für die Zukunft wertvolle Ergebnisse liefern, z. B. welche Förderungen aus
welchem Grund in Anspruch genommen werden.
Die Kompensationsmittel wurden am 31. März für die
entsprechenden Verwendungszwecke beantragt und mit Auszahlungsbescheid vom 05.
April bewilligt und nachfolgend ausgezahlt. Der Beschluss zur Verwendung dieser
Gelder für eine Bürgerförderung ist die einzige Möglichkeit, die Gelder - falls
sie bis zum 31.12.2022 nicht vollständig eingesetzt und abgerechnet werden
können - mit ins nächste Jahr zu übertragen. Ansonsten verfallen diese Mittel
bzw. müssen zurückgezahlt werden.
Die übrigen rund 13.000 Euro werden für weitere
Maßnahmen zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität bzw. des Radverkehrs
eingesetzt, über die bereits in der Sitzung am 29. März berichtet wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Förderprogramm „Klimaschutz“ stehen Kompensationsmittel für
durch Corona ausgebliebene Maßnahmen für den Klimaschutz
(Billigkeitsrichtlinie) bereit. Die Dauer der Förderung endet mit der
Ausschöpfung dieser Mittel.
Für die Bearbeitung entstehen Personalkosten.
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf
der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz“ für Bürgerinnen und
Bürger sowie das Gewerbe im Gemeindegebiet Nottuln