Betreff
Förderprogramm „Klimaschutz“ für Bürgerinnen und Bürger sowie das Gewerbe im Gemeindegebiet Nottuln
Vorlage
074/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde wird beauftragt ein Förderprogramm „Klimaschutz“ für Bürgerinnen und Bürger sowie das Gewerbe im Gemeindegebiet Nottuln entsprechend dem angefügten Entwurf der Förderrichtlinie einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

Am 14.12.2022 hat der Rat der Gemeinde Nottuln die Strategie zur Klimaneutralität im Jahre 2030 beschlossen und zur Umsetzung in die Ausschüsse verwiesen.

Zur Information über den Stand der Planungen und die nächsten Schritte hat die Gemeinde Nottuln am 24.03.2022 zu einem interfraktionellen Arbeitskreis eingeladen. Dabei wurde u. a.  über die Einrichtung und inhaltliche Ausgestaltung eines Förderprogrammes zum Klimaschutz diskutiert und abschließend ein Konsens gefunden. Am 29. März 2022 wurde im Ausschuss für Umwelt und Mobilität über die Planungen und die Ergebnisse des Arbeitskreises berichtet, die der Ausschuss zur Kenntnis genommen hat.

Hintergrund der geplanten Bürgerförderung ist, dass die Umsetzung der Strategie zur Erreichung einer Klimaneutralität bis zum Jahre 2030 nur als Gemeinschaftsaufgabe möglich ist. Die Einbeziehung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nottuln ist ein wichtiger Bestandteil. Viele Anfragen an die Verwaltung hinsichtlich der Nutzung regenerativer Energien, besonders von Photovoltaikanlagen, zu Energieeinsparmöglichkeiten und Fördermitteln zeigen, dass die Bereitschaft zum Erreichen der Klimaneutralität 2030 beizutragen hoch ist. Neben anderen Informations- und Hilfsangeboten möchte die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger daher mit einem Förderprogramm „Klimaschutz“ weiter ermutigen, unterstützen und dieses Engagement anerkennen. Inhaltlich orientiert sich das Förderprogramm an der Strategie zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030, den Anregungen aus den entsprechenden Diskussionsrunden in den Ortsteilen sowie den aktuellen Anfragen und den Ergebnissen des interfraktionellen Arbeitskreises. Gefördert werden sollen Photovoltaikanlagen, Energieberatungen sowie Lastenräder und Fahrradanhänger für den Waren- und Personentransport ohne Auto (vgl. Entwurf der Förderrichtlinie im Anhang).

Für die Finanzierung des Förderprogrammes „Klimaschutz“ sollen 50.000 Euro der Kompensationsmittel für durch Corona ausgebliebene Maßnahmen für den Klimaschutz (Billigkeitsrichtlinie) bereitgestellt werden. Diese Mittel bieten im laufenden Jahr 2022 die einmalige Möglichkeit einer solchen Förderung ohne den Haushalt der Gemeinde zu belasten. Eine Evaluierung am Ende der Maßnahme kann für die Zukunft wertvolle Ergebnisse liefern, z. B. welche Förderungen aus welchem Grund in Anspruch genommen werden.

Die Kompensationsmittel wurden am 31. März für die entsprechenden Verwendungszwecke beantragt und mit Auszahlungsbescheid vom 05. April bewilligt und nachfolgend ausgezahlt. Der Beschluss zur Verwendung dieser Gelder für eine Bürgerförderung ist die einzige Möglichkeit, die Gelder - falls sie bis zum 31.12.2022 nicht vollständig eingesetzt und abgerechnet werden können - mit ins nächste Jahr zu übertragen. Ansonsten verfallen diese Mittel bzw. müssen zurückgezahlt werden.

Die übrigen rund 13.000 Euro werden für weitere Maßnahmen zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität bzw. des Radverkehrs eingesetzt, über die bereits in der Sitzung am 29. März berichtet wurde.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für das Förderprogramm „Klimaschutz“ stehen Kompensationsmittel für durch Corona ausgebliebene Maßnahmen für den Klimaschutz (Billigkeitsrichtlinie) bereit. Die Dauer der Förderung endet mit der Ausschöpfung dieser Mittel.

Für die Bearbeitung entstehen Personalkosten.


Anlagen:

Anlage 1 -       Entwurf der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz“ für Bürgerinnen und Bürger sowie das Gewerbe im Gemeindegebiet Nottuln