Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW Hier: Antrag zur Pflanzung einer doppelreihigen Hecke
Vorlage
071/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung hat den Antrag nach §34 GO NRW zur Kenntnis genommen. Da an der besagten Stelle die Entwicklung von naturnahen Säumen favorisiert wird, und die benötigte Fläche nicht zur Verfügung steht, wir der Antrag abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist am 14.03.2021 ein Antrag nach § 24 GO NRW zugegangen, der die Anpflanzung von doppelreihigen Hecken mit heimischen Wildgehölzen an der Straße zum Wasserwerk entlang des Waldes der Katholischen Kirche begeht.

 

Die Anpflanzung dient zur Förderung der Artenvielfalt (Insekten, Vögel, Niederwild, heimische Gehölze, Blühpflanzen).

 

Für das Anpflanzen von Hecken müssen Grundstücke in ausreichender Breite zur Verfügung stehen. Dieses ist auf der Zuwegung zum Wasserwerk nicht gegeben. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit ist eine Heckenpflanzung in diesem Frühjahr nicht mehr umsetzbar.

 

Aktuell beschäftigt sich die Gemeinde Nottuln nach Beschluss der Vorlage 028/2022 – „Antrag zur Pflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck“ des Umwelt und Mobilität Ausschusses vom 29.03.2022 mit der Entwicklung von naturnahen Säumen. Der hier zu beratende Bürgerantrag bewegt sich in die gleiche Richtung. An der benannten Stelle sollen ebenfalls naturnahe Säume Entwickelt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:       Anregung nach § 24 GO NRW - Antrag zur Pflanzung einer doppelreihigen Hecke