Beschlussvorschlag:
Die
anliegende Satzung der Gemeinde Nottuln über die Aufhebung der Veränderungssperre
für den Bereich Daruper Straße/Oberstockumer Weg/Am Hang im Geltungsbereich der
Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und
Auf dem Esch“ (siehe Anlagen 1 bis 3) wird gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 14 BauGB
als Satzung beschlossen und die Veränderungssperre außer Kraft gesetzt.
Hier:
Aufhebungssatzung
Sachverhalt:
Am
23.06.2020 ist dem Rat der Gemeinde Nottuln ein Beschluss zur Einleitung eines
Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 6 „Zwischen Nieder- und
Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ vorgelegt worden. Mit der betreffenden
Änderung sollten insbesondere die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung,
zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Höhenentwicklung der
baulichen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der gewachsenen baulichen
Strukturen angepasst werden.
Für ein
Grundstück zwischen der Daruper Straße und der Straße Am Hang lag zum damaligen
Zeitpunkt ein Baugesuch vor. Dieses widersprach den Planungsabsichten, die dem
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und
Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ zugrunde lagen.
Zur
Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich und damit die
Planungsabsichten nicht durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten,
Nutzungsänderungen oder anderweitige Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB konterkariert
werden, war nach dem Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans
Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“, der Beschluss
einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB mit dem in Anlage 1 textlich
festgesetzten Inhalt erforderlich.
Der
Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus den in den Anlagen 3 und 4
beigefügten Übersichtsplänen ersichtlich und mit dem Geltungsbereich der
Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und
Auf dem Esch“ nicht identisch, sondern wesentlich kleiner.
Da sich
die Voraussetzungen für das Änderungsverfahren (siehe Vorlage 041/2022) nunmehr
geändert haben, haben sich die Voraussetzungen für den Erlass der
Veränderungssperre ebenfalls geändert. Somit ist gemäß § 17 Abs. 4 BauGB die
Veränderungssperre außer Kraft zu setzten. In Folge dessen befindet sich in
Anlage 1 die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Aufhebung der
Veränderungssperre (Aufhebungssatzung). Der entsprechende Geltungsbereich ist
Anlage 2 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interne
Personalaufwendungen
Anlagen:
Anlage 1: Aufhebungssatzung
Anlage 2: Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Nottuln über die
Aufhebung der Veränderungssperre (Aufhebungssatzung)
Anlage 3: Geltungsbereich der Veränderungssperre im
Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und
Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“
Anlage 4: Geltungsbereich der Veränderungssperre als
Nahansicht