Betreff
Satzung der Gemeinde Nottuln über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Bereich Daruper Straße/Oberstockumer Weg/Am Hang im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ (Aufhebungssatzung)
Vorlage
042/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung der Gemeinde Nottuln über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Bereich Daruper Straße/Oberstockumer Weg/Am Hang im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ (siehe Anlagen 1 bis 3) wird gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 14 BauGB als Satzung beschlossen und die Veränderungssperre außer Kraft gesetzt.

Hier: Aufhebungssatzung

 


Sachverhalt:

Am 23.06.2020 ist dem Rat der Gemeinde Nottuln ein Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ vorgelegt worden. Mit der betreffenden Änderung sollten insbesondere die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Höhenentwicklung der baulichen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der gewachsenen baulichen Strukturen angepasst werden.

 

Für ein Grundstück zwischen der Daruper Straße und der Straße Am Hang lag zum damaligen Zeitpunkt ein Baugesuch vor. Dieses widersprach den Planungsabsichten, die dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ zugrunde lagen.

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich und damit die Planungsabsichten nicht durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten, Nutzungsänderungen oder anderweitige Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB konterkariert werden, war nach dem Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“, der Beschluss einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB mit dem in Anlage 1 textlich festgesetzten Inhalt erforderlich.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus den in den Anlagen 3 und 4 beigefügten Übersichtsplänen ersichtlich und mit dem Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ nicht identisch, sondern wesentlich kleiner.

 

Da sich die Voraussetzungen für das Änderungsverfahren (siehe Vorlage 041/2022) nunmehr geändert haben, haben sich die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre ebenfalls geändert. Somit ist gemäß § 17 Abs. 4 BauGB die Veränderungssperre außer Kraft zu setzten. In Folge dessen befindet sich in Anlage 1 die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Aufhebung der Veränderungssperre (Aufhebungssatzung). Der entsprechende Geltungsbereich ist Anlage 2 zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Interne Personalaufwendungen

 


Anlagen:

Anlage 1:         Aufhebungssatzung

Anlage 2:         Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Aufhebung der Veränderungssperre (Aufhebungssatzung)

Anlage 3:       Geltungsbereich der Veränderungssperre im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“

Anlage 4:       Geltungsbereich der Veränderungssperre als Nahansicht