Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt den Bericht zur
entwicklungsorientierten Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster
zur Kenntnis.
2. Der Rat begrüßt die Erarbeitung eines
wohnungs- und baulandpolitischen Zielkanons für die Stadtregion.
3. Der Rat begrüßt die Erarbeitung eines
stadtregionalen Wohnbaulandprogramms.
4. Der Rat begrüßt die erweiterte
Zusammenarbeit und Stärkung der Ansprechpartnerrun-de.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
zusammen mit den Partnerkommunen in der Stadtregion Münster die operative
Unterstützung durch Aufbau einer regionalen Entwicklungsgesellschaft Wohnen zu
prüfen.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
zusammen mit den Partnerkommunen in der Stadtregion Münster die Gründung einer
interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen.
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
zusammen mit den Partnerkommunen in der Stadtregion Münster die Erarbeitung
eines Regionalen Handlungskonzeptes Wohnen zu prüfen.
Sachverhalt:
Mit
diesen gleichlautenden Beschlussvorschlägen für alle Kommunen der Stadtregion
Münster wird der Bericht zur entwicklungsorientierten Wohnungsmarktbeobachtung
(„eWoMaB“) ab März 2022 in die Fachausschüsse und Räte eingebracht (siehe
Anlage 2).
Die
weiteren stadtregionalen Schritte im Rahmen des Leitprojektes „Wohnregion 2030“
sollen im Räte-treffen am 18.08.2022 bezüglich ihrer Machbarkeit und
Umsetzbarkeit vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.
Zu 1
Die
Städte und Gemeinden der Stadtregion Münster haben sich zusammengeschlossen, um
das kommunale Handeln in stadtregionaler Verantwortung aufeinander abzustimmen.
Mit dem Kontrakt und der strukturellen „Neuaufstellung“ wurde Ende 2018 ein
Handlungskonzept mit zwei Leitprojekten beschlossen. Dabei zielt das
Leitprojekt „Wohnregion 2030“ insbesondere darauf ab, als Grundlage zur
Verbesserung der Wohnraumversorgung eine bedarfs- und nachfragegerechte
Baulandbereitstellung anzustreben. Verbindung zum zweiten Leitprojekt
„Velorouten“ besteht insofern, als dass die Baulandentwicklung die
umweltfreundliche Mobilität und insbesondere den Radverkehr stärken und diesen
integral in Planung und Realisierung mitdenken soll.
Mit
der „Wohnregion 2030“ verfolgt die Stadtregion Münster eine gemeinsame
Strategie mit dem Mehrwert und der Chance, durch stadtregionale Zusammenarbeit
die Herausforderungen der Wohnsiedlungsentwicklung und der Wohnraumversorgung
zu bewältigen.
2020
wurde das Büro Quaestio – Forschung und Beratung, Bonn, beauftragt, eine
„Entwicklungsorientierte Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster“
(„eWoMaB“) zu erstellen, diese liegt nun in der finalen Fassung vom 17.02.2022
vor (siehe Anlage 1). Dahinter verbirgt sich der Anspruch, den regionalen
Wohnungsmarkt im Sinne einer guten Wohnungsversorgung und einer insgesamt hohen
Lebensqualität in gemeinsamer Verantwortung weiterzuentwickeln.
Zwei
Fragestellungen waren bei der Erarbeitung handlungsleitend:
·
„Wie
kann die Wohnbaupolitik in den Kommunen an die Marktentwicklung angepasst
werden, um der Wohnraumnachfrage zukünftig besser und bedarfsgerechter
entsprechen zu können?“
·
„Welche
Beiträge zur Verkehrswende und zum Klimaschutz könnten in der
Siedlungsentwicklung der Kommunen durch eine Weiterentwicklung/ Neuorientierung
der stadtregionalen Wohnbaupolitik eröffnet werden?“
Der
Bericht zur „eWoMaB“ ist nicht nur das Ergebnis einer Datenanalyse zum
Wohnungsmarkt, er ist auch das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit in den
bestehenden Arbeitsstrukturen der Stadtregion, und das insbesondere in der
Ansprechpartnerrunde (bestehend aus Mitgliedern der Planungs-verwaltungen aller
Städte und Gemeinden der Stadtregion) und der „Bürgermeisterrunde“. Hier wurden
die Arbeiten koordiniert, Zwischenergebnisse diskutiert und die benötigten
Diskussions- und Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Dem stadtregionalen Beirat
- mit Ratsmitgliedern aus der gesamten Stadtregion - wurden am 26.02.2020 die
Zwischenergebnisse und am 02.11.2021 die Kernbotschaften der „eWoMaB“ erläutert
und zur Diskussion gestellt.
Die
Kernbotschaften aus der „eWoMaB“ sind:
·
Die
Region ist attraktiv und wächst! Der Zuwachs an Einwohnern und Beschäftigten
ist vor allem ein Ausdruck einer hohen Attraktivität der Region.
·
Die
Region wächst zusammen! Die Verflechtungen wachsen sowohl bei den
innerregionalen Berufspendler wie auch bei den Umzugsverflechtungen innerhalb
der Region.
·
Das
Wohnen wird teurer: Steigende Baukosten, steigende Bodenpreise bei einer
Nachfrage, die das Angebot übersteigt.
·
Bezahlbarkeit
des Wohnens: Die Diskrepanz zwischen Einkommensentwicklung und
Wohnkostensteigerungen führt insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen
zu einer verschlechterten Bezahlbarkeit des Wohnens. Auch für mittlere
Einkommen mit dem Wunsch zur Eigentumsbildung waren die Preissteigerungen der
vergangenen Jahre problematisch.
Fazit
ist, dass die Region wächst; doch der Wohnungsbau hinkt dem Nachfragedruck
hinterher, so dass ein hoher wohnungs- und baulandpolitischer Handlungsbedarf
besteht.
Mit
der „eWoMaB“ liegen der Stadtregion erstmals eine zentrale Planungsgrundlage
zur gemeinsamen interkommunalen Wohnraumentwicklung und gleichzeitig zentrale
Empfehlungen zur Umsetzung wie auch weiteren Struktur der stadtregionalen
Zusammenarbeit im Aufgabenfeld ‚Wohnregion 2030‘ vor. Eine Ausgangsbasis, die
landesweit einmalig ist und die Chance bietet, auf einem validen Datenfundament
weitere Instrumentarien einer qualifizierten Wohnbaulandentwicklung zu
entwickeln, zu prüfen und umzusetzen. Damit generiert die „eWoMaB“ auch
gleichzeitig einen inhaltlichen Rahmen des stadtregionalen Arbeitsprogramms der
nächsten Jahre.
Mit
Blick auf die vielfältigen Herausforderungen formuliert die „eWoMaB“ sechs
zentrale Empfehlungen bzw. Optionen für die erweiterte stadtregionale
Zusammenarbeit im Themenfeld Wohnungspolitik/ Wohnbaulandpolitik (siehe
„eWoMaB“ Seite 40, ff.):
1. Wohnungs- und baulandpolitischer
Zielkanon für die Stadtregion
2. Entwicklung eines stadtregionalen
Wohnbaulandprogramms
3. Stärkung der Ansprechpartnerrunde
4. Operative Unterstützung durch den Aufbau
einer Regionalen Entwicklungsgesellschaft Wohnen
5. Gründung einer interkommunalen
Wohnungsbaugesellschaft
6. Regionales Handlungskonzept Wohnen
Die
Verwaltungen der stadtregionalen Städte und Gemeinden bewerten die sechs
Empfehlungen als wertvolle Anregungen zur Gestaltung ihrer künftigen
Zusammenarbeit.
Zu 2 Wohnungs- und baulandpolitischer Zielkanon
für die Stadtregion
Das
Vorwort zum Wohnungsmarktbericht und das Kapitel 4.1 „Erweiterte Zielsetzungen
einer stadtregionalen Wohnungspolitik“ des Berichtes thematisieren wesentliche
qualitative Ziele und Ansprüche für die Wohnungspolitik in der Stadtregion
insgesamt. Zur Verwirklichung der Ziele angesichts wachsen-der und neuer
Herausforderungen (soziale, städtebauliche, ökologische und klimatische
Anforderungen, Steigende Wohnkosten und Bodenpreise, Mobilitäts- und
Versorgungserfordernisse, etc.) bedarf es auch neuer Lösungen im Städte- und
Wohnungsbau.
Die
Entwicklung und Umsetzung von Entwicklungslösungen vor Ort in zunehmend
kontroverseren Diskussionen zur Bauland- und Wohnungspolitik könnte durch einen
stadtregionalen Zielkanon unterstützt werden. Dieser sollte als Bezugspunkt,
Entscheidungshilfe und Orientierungsrahmen in der kommunalen Wohnbaupolitik
sowie zur Identifizierung von gemeinsamen Zukunftsaufgaben
(Innovationspartnerschaften) dienen können.
Ein
stadtregionaler Zielkanon konkretisiert und operationalisiert die oben
genannten qualitativen Ziele und Ansprüche. Das bedeutet, er skizziert,
·
wie
eine Verwirklichung der Ziele (wie zum Beispiel soziale Durchmischung,
Bezahlbarkeit, Zukunftsfähigkeit)
·
in
welchen Handlungsfeldern und auf welchen Wegen,
·
mit
welchen Handlungsansätzen sowie mit welchen Maßstäben und Kennzahlen
in
den verschiedenen Teilräumen der Stadtregion unterstützt werden kann.
Die
stadtregionalen Verwaltungen der Städte und Gemeinden schlagen vor, einen
stadtregionalen Zielkanon als Orientierungsrahmen für die kommunalen
Baulandentwicklungen zu erarbeiten. Damit verbunden ist der Anspruch, diesen
Zielkanon in kommunalpolitischen Diskussionen zu justieren und zu verankern.
Zu 3 Entwicklung eines stadtregionalen
Wohnbaulandprogramms
Die
Wohnbaulandbereitstellung sollte in Menge und Zeitpunkt nachfrage- und
bedarfsgerecht sein. In einem gemeinsamen Wohnungsmarkt sind diesbezüglich
gegenseitige Austausche und Berichterstattung nicht nur für die Wohnbaupolitik
der Städte/Gemeinden sondern auch für ihre Infrastrukturentwicklungen
wesentlich. Die Baulandklausur der stadtregionalen Kommunen dient hierzu dem
Informationsaustausch unter den Verwaltungen.
Die
stadtregionalen Verwaltungen schlagen vor, auf stadtregionaler Ebene und
aufbauend auf der Baulandklausur mit einem gemeinsamen Wohnbaulandprogramm eine
einheitliche Arbeitsgrundlage mit allen Wohnbauflächen, deren Umsetzung
gesichert erscheint, zu erarbeiten. Dieses Programm zur gegenseitigen
Berichterstattung in den Ratsgremien hilft verlässlichere Abschätzungen zu
künftigen Wohnbaulandpotenzialen, ihren Planungs- und Erschließungskapazitäten
und ihren Auswirkungen auf die Infrastruktur zu geben.
Zu 4 Erweiterte Zusammenarbeit und Stärkung der
Ansprechpartnerrunde
In
der Ansprechpartnerrunde arbeiten im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle
Stadtregion seit vielen Jahren Fachbereichsleitungen der Umlandkommunen und
führende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehreren Ämtern der Stadt Münster
zusammen. Neben ihren Koordinations- und Fachaufgaben gemäß stadtregionalem
Kontrakt hat sich diese Runde im Zuge der Wohnungsmarktbeobachtung neu zu einer
planerischen und wohnbaupolitischen Fach- und Austauschplattform entwickelt und
ihre Zusammenarbeit weiter intensiviert.
Die
stadtregionalen Verwaltungen schlagen vor, diesen eingeschlagenen Weg
fortzuführen und thema-tisch weiter zu entwickeln. Dazu zählen in näherer
Zukunft beispielsweise die Pflege des stadtregionalen Datenpools, die
regelmäßige Baulandklausur, die Erarbeitung eines stadtregionalen Zielkanons
sowie eines fortschreibungsfähigen Wohnbaulandprogramms und ein systematischer
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Begründung von Innovationen und
fachlicher Qualifikation zur Wohnbaulandentwicklung. So hat in 2021 ein
Workshop der Ansprechpartnerrunde zu kommunalen (liegenschaftlichen und
vertraglichen) Strategien zur Schaffung von preiswertem Wohnraum mit
Beteiligung der entsprechenden Fachämter der Stadt Münster stattgefunden.
Zu 5 Operative Unterstützung durch den Aufbau
einer Regionalen Entwicklungsgesellschaft Wohnen
Angesichts
der zunehmend arbeitsaufwändigeren komplexeren Planungsaufgaben agieren
Planungs-verwaltungen an oder häufig jenseits der Kapazitätsgrenzen. Der Bedarf
nach operativer Unterstützung bei der Wohnbaulandaktivierung und –entwicklung
ist hoch, verschiedene Kommunen bedienen sich bereits externer Lösungen
(externe Büros, NRW Urban) mit unterschiedlichen Erfahrungen. Die Diskussion
dieser Rahmenbedingungen führte zu dem Handlungsansatz, in regionaler
Trägerschaft ein Planungsteam Wohnen/ eine Entwicklungsgesellschaft zur
operativen Unterstützung der Kommunen aufzubauen.
Die
stadtregionalen Verwaltungen schlagen vor, die operative Unterstützung der
Kommunen durch eine regionale Entwicklungsgesellschaft auf Machbarkeit und
ihren Mehrwert gegenüber externen Leistungen zu prüfen und einen
Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.
Zu 6 Gründung einer interkommunalen
Wohnungsbaugesellschaft
Dem
Segment der bezahlbaren oder mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnungsbestände wird eine wachsende Bedeutung innerhalb der Wohnraumversorgung
der Kommunen beigemessen. Insoweit bedürfen die Bestände an gefördertem
Wohnungsbau einer Aufstockung. Eine diesbezügliche Investorensuche gestaltet
sich oftmals schwierig, weil bei privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen das
Interesse an freifinanziertem Wohnungsbau überwiegt und weil
gemeinwohlorientierte Unter-nehmen oftmals nicht über ausreichende Kapazitäten
verfügen. Eine Schließung dieser Investorenlücke, insbesondere in dezentralen
Lagen, und eine langfristige Sicherung eines bezahlbaren Wohnungsbestandes
könnte durch ein kommunales Wohnungsbauunternehmen (ähnlich wie die Wohn +
Stadtbau GmbH in Münster) erreicht werden. Eine Beschränkung auf ein
Gemeindegebiet erscheint dabei weniger aussichtsreich als eine interkommunale
Lösung in voraussichtlich wirtschaftlich sinnvollerer Größenordnung.
Die
stadtregionalen Verwaltungen schlagen vor, die Machbarkeit zur Gründung einer
interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen und einen Vorschlag zur
Umsetzung zu erarbeiten.
Zu 7 Regionales Handlungskonzept Wohnen
Mit
dem Bericht zur „eWoMaB“ liegt eine analytische Grundlage zur Beurteilung der
bisherigen Wohnungsmarktentwicklung und eine Ableitung von interkommunalen
Handlungsansätzen vor.
In
einem weiteren künftigen Schritt der stadtregionalen Kooperation gilt es, für
eine gleichsam nachhaltige wie auch markt- und bedarfsgerechte
Wohnraumversorgung den Blick in die Zukunft zu richten. Ein gemeinsames
Handlungskonzept Wohnen könnte dabei mittelfristig das Ziel sein. In einem
geeigneten dialogorientierten Prozess bedarf es einer Auseinandersetzung mit
den zukünftigen Bedarfen/ Nachfragetrends (Abbildung möglicher Szenarien) und
daraus resultierend einer Ermittlung der Anforderungen an die künftige
Wohnbaupolitik in der Stadtregion. Diese bedürfen wiederum geeigneter
Ab-gleiche mit den Baulandpotentialen, planerischen Zielvorstellungen und
stadtentwicklungspolitischen Interessen der Kommunen. Daraus könnten,
kalibriert im stadtregionalen Markt- und Entwicklungsgefüge, wohnungs- und
baulandpolitische Schwerpunkte sowie boden- und liegenschaftspolitische
Strategien zur Unterstützung der kommunalen Wohnbaulandentwicklungen generiert
werden. Ein Handlungskonzept Wohnen könnte langfristig auch die
Interessenvertretung gegenüber Land und Bezirks-regierung unterstützen.
Die
stadtregionalen Verwaltungen schlagen vor, die Machbarkeit eines regionalen
Handlungskonzeptes Wohnen zu prüfen und einen Vorschlag zur Umsetzung zu
erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
den Beschlusspunkten sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen
verbunden. Für etwaige Planungs- und Prüfaufträge stehen Haushaltsmittel im
Budget der Stadtregion zur Verfügung. Darüber hinaus gehende
Mittelerfordernisse würden gesonderte Beschlussfassungen in allen
stadtregionalen Kommunen erfordern.
Anlagen:
Anlage 1: Entwicklungsorientierte
Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster
Anlage
2: Beratungstermine in den Kommunen
der Stadtregion