Betreff
Antrag der UBG-Fraktion
Hier: Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln > 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro in KG 300 und 400
Vorlage
114/2021/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der UBG-Fraktion:

 

  1. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzern ein qualifiziertes Raumprogramm oder eine gleichwertige Unterlage.
  2. Das Raumprogramm wird von der Verwaltung mit Hilfe von Baukosten-Katalogen (BKI) mit Preisen versehen und spätestens mit der Einladung zum Ausschuss für Planen und Bauen den im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.
  3. Der Gemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Planen und Bauen über die grundsätzliche Realisierbarkeit und den Zeitpunkt des Baubeginns entscheiden. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob die Gesamtbaukosten gedeckelt werden und ob ein externes Planungsbüro eingeschaltet werden sollte.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, kein Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln > 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro in KG 300 und 400 einzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist am 01.06.2021 ein Antrag der UBG-Fraktion zugegangen, der am 30.07.2021 in veränderter Form erneut eingereicht wurde. Inhalt des Antrages ist das Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln > 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro in KG 300 und 400.

 

Der Antrag wurde in der Ausschusssitzung Planen und Bauen am 01.02.2022 auf Grundlage der Vorlage 114/2021/1 beraten. In dieser Vorlage wurde verwaltungsseitig ein Beschlussvorschlag erarbeitet.

 

Im Rahmen der Diskussion in der Ausschusssitzung wurde seitens der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP die Auffassung vertreten, dass weder der Beschlussvorschlag der UBG, noch der, der Verwaltung notwendig sei. Die Verwaltung sei durch diese Diskussion zusätzlich für das Thema sensibilisiert worden.

 

Die UBG hat in der Sitzung dennoch folgende Beschlussänderung vorgenommen. Der folgende Beschlussvorschlag wurde zur Abstimmung gegeben.

 

Beschlussvorschlag der UBG-Fraktion:

 

1.       Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzern ein qualifiziertes Raumprogramm oder eine gleichwertige Unterlage.

2.       Das Raumprogramm wird von der Verwaltung mit Hilfe von Baukosten-Katalogen (BKI) mit Preisen versehen und spätestens mit der Einladung zum Ausschuss für Planen und Bauen den im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.

3.       Der Gemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Planen und Bauen über die grundsätzliche Realisierbarkeit und den Zeitpunkt des Baubeginns entscheiden. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob die Gesamtbaukosten gedeckelt werden und ob ein externes Planungsbüro eingeschaltet werden sollte.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 1 Nein 11 Enthaltung 0, mehrheitlich abgelehnt

 

Auf Grundlage dieses Abstimmungsergebnisses und auf Basis des sich in der Diskussion abgezeichneten Tenors hat der Bürgermeister den Beschlussvorschlag der Verwaltung zurückgezogen, sodass keine weitere Beratung erfolgte.

 

Die Verwaltung empfiehlt, kein Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln > 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro in KG 300 und 400 einzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für externes Projektmanagement in unbekannter Höhe


Anlagen:

Anlage 1        Antrag der UBG-Fraktion vom 30.07.2021