Hier: Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln > 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro in KG 300 und 400
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
der UBG-Fraktion:
- Die Verwaltung erstellt in
Zusammenarbeit mit den Nutzern ein qualifiziertes Raumprogramm oder eine
gleichwertige Unterlage.
- Das Raumprogramm wird von der
Verwaltung mit Hilfe von Baukosten-Katalogen (BKI) mit Preisen versehen
und spätestens mit der Einladung zum Ausschuss für Planen und Bauen den im
Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.
- Der Gemeinderat bzw. der Haupt-
und Finanzausschuss wird auf der Grundlage der Empfehlungen des
Ausschusses für Planen und Bauen über die grundsätzliche Realisierbarkeit
und den Zeitpunkt des Baubeginns entscheiden. Gleichzeitig wird darüber
entschieden, ob die Gesamtbaukosten gedeckelt werden und ob ein externes
Planungsbüro eingeschaltet werden sollte.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die
Verwaltung empfiehlt, kein Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln >
100.000 Euro bzw. 500.000 Euro in KG 300 und 400 einzuführen.
Sachverhalt:
Der
Gemeinde Nottuln ist am 01.06.2021 ein Antrag der UBG-Fraktion zugegangen, der
am 30.07.2021 in veränderter Form erneut eingereicht wurde. Inhalt des Antrages
ist das Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln > 100.000 Euro bzw.
500.000 Euro in KG 300 und 400.
Der
Antrag wurde in der Ausschusssitzung Planen und Bauen am 01.02.2022 auf
Grundlage der Vorlage 114/2021/1 beraten. In dieser Vorlage wurde
verwaltungsseitig ein Beschlussvorschlag erarbeitet.
Im
Rahmen der Diskussion in der Ausschusssitzung wurde seitens der Fraktionen CDU,
SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP die Auffassung vertreten, dass weder
der Beschlussvorschlag der UBG, noch der, der Verwaltung notwendig sei. Die
Verwaltung sei durch diese Diskussion zusätzlich für das Thema sensibilisiert
worden.
Die
UBG hat in der Sitzung dennoch folgende Beschlussänderung vorgenommen. Der
folgende Beschlussvorschlag wurde zur Abstimmung gegeben.
Beschlussvorschlag
der UBG-Fraktion:
1. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit
mit den Nutzern ein qualifiziertes Raumprogramm oder eine gleichwertige
Unterlage.
2. Das Raumprogramm wird von der Verwaltung
mit Hilfe von Baukosten-Katalogen (BKI) mit Preisen versehen und spätestens mit
der Einladung zum Ausschuss für Planen und Bauen den im Rat vertretenen
Fraktionen zur Verfügung gestellt.
3. Der Gemeinderat bzw. der Haupt- und
Finanzausschuss wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für
Planen und Bauen über die grundsätzliche Realisierbarkeit und den Zeitpunkt des
Baubeginns entscheiden. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob die
Gesamtbaukosten gedeckelt werden und ob ein externes Planungsbüro eingeschaltet
werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
Ja 1 Nein 11 Enthaltung 0, mehrheitlich abgelehnt
Auf
Grundlage dieses Abstimmungsergebnisses und auf Basis des sich in der
Diskussion abgezeichneten Tenors hat der Bürgermeister den Beschlussvorschlag
der Verwaltung zurückgezogen, sodass keine weitere Beratung erfolgte.
Die
Verwaltung empfiehlt, kein Prozedere bei Baumaßnahmen der Gemeinde Nottuln >
100.000 Euro bzw. 500.000 Euro in KG 300 und 400 einzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten
für externes Projektmanagement in unbekannter Höhe
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der UBG-Fraktion vom 30.07.2021