Betreff
Ausgleichsflächenmanagement der Gemeinde Nottuln
Hier: Vorstellung des Ausgleichsflächenmanagements der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld
Vorlage
012/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Vorstellung des Ausgleichsflächenmanagements der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der kommunalen Bauleitplanung entstehen Eingriffe in den Naturhaushalt. Gemeinden haben nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landschaftsgesetzes NRW und des Baugesetzbuches für Eingriffe in die Natur und Landschaft Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen durchzuführen.

Seit 1998 besteht für die zu planenden Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Eingriffe auch außerhalb der Bebauungsplangebiete auszugleichen.

In der Bauleitplanung sind die planaufstellenden Gemeinden für die Festsetzung des

Ausgleichs und für die Meldung der Flächen an die Unteren Naturschutzbehörden als

zuständige Behörde verantwortlich.

 

Das Ausgleichsflächenmanagement wird im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt geführt. Das gemeindliche Öko-Konto weist derzeit ein „positives Guthaben“ von rd. 76.000

Biotopwertpunkten (BWP) auf. Für die zukünftige wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde Nottuln werden naturschutzrechtliche Eingriffe erforderlich, die entsprechend über das Öko-Konto wieder auszugleichen sind. In der Vergangenheit sind seitens der Gemeinde Nottuln sowohl Ökopunkte von privaten Eigentümern, die Aufwertungsmaßnahmen auf ihren Grundstücken durchgeführt haben, als auch von den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) direkt erworben worden. Die erworbenen Ökopunkte werden im Anschluss dem gemeindlichen Öko-Konto gutgeschrieben.

Bei gemeindlichen und privaten Bauleitplanverfahren, wie zum Beispiel zukünftig beim Bau des neues Distributionszentrums von AGRAVIS, deren Eingriffe nicht im Plangebiet ausgeglichen werden können, können BWP aus dem Ausgleichsflächenpool des Kreises Coesfeld in Anspruch genommen werden. Über einen Kompensationsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) können diese BWP erworben werden.

 

Die WBC erläutert dazu weiter:

 

„Vorhabenträger haben nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landschaftsgesetzes NRW und des Baugesetzbuches für Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Die in vielen Fällen weniger an naturschutzfachlichen Leitbildern als am Immobilienmarkt orientierte Auswahl von Flächen und Maßnahmen bereitet vermehrt Schwierigkeiten, ein naturräumliches Gesamtkonzept mit einem angestrebten Biotopverbund im Kreis Coesfeld zu verwirklichen.

 

Um den Vorhabenträgern bei der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs- und

Kompensationsmaßnahmen behilflich zu sein, hat die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH die Schaffung eines Flächenpoolmanagements übernommen.

Vorrangiges Ziel ist es, die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die

Landschaftsentwicklung insbesondere in einem überörtlichen räumlich funktionalen

Zusammenhang zu realisieren.

 

Mit der Umsetzung der so koordinierten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sollen zugleich Ziele der Wasserwirtschaft hinsichtlich einer verstärkten ökologischen Entwicklung der Fließgewässer im Kreis Coesfeld verfolgt sowie Hilfestellungen beim Agrarstrukturwandel und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Coesfeld gegeben werden. Darüber hinaus ist eine wesentliche Aufgabe, die historisch gewachsene Parklandschaft des Westmünsterlandes zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Dabei wird die Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft in einem ganzheitlichen Ansatz gesehen. Dieser Ansatz umfasst neben der Sicherung von ökologisch wertvollen Biotopen auch die Sicherung von Böden mit hohen Ertragspotenzialen. In diesem Zusammenhang verfolgt die WBC folgende Ziele:

·         Schaffung eines Biotopverbundsystems zur ökologischen Vernetzung verschiedener Räume,

·         Erhaltung, Erweiterung und Entwicklung gefährdeter Lebensräume und Biotopkomplexe,

·         Erweiterung hochwertiger Flächen sowie deren Unterhaltung und Pflege.

 

Die Dienstleistung der WBC liegt in der Abwicklung der Kompensationsverpflichtung

für den Vorhabenträger.“

 

In der heutigen Sitzung wird Herr Bölte als Geschäftsführer das Ausgleichsflächenmanagement der WBC vorstellen. Darüber hinaus wird Herr Bölte auf das Ausgleichsflächenmanagement im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Distributionszentrums von AGRAVIS eingehen und für Fragen zu diesem Themenkomplex zur Verfügung stehen.

 

Hier dazu eine Grafik von der Homepage der WBC

(https://www.wbc-coesfeld.de/ausgleichsflaechen/ablaufschema.html)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Kosten