Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt
der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zunächst vier Gruppen und
einer optionalen Erweiterung um zwei Gruppen auf der Gemeindewiese zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.
Sachverhalt:
Das
Kreisjugendamt Coesfeld hat in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Soziales am 15.09.2021 die jährliche Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt.
Hiernach bestätigt sich die bereits zuletzt signalisierte Prognose, wonach im
Ortsteil Nottuln der Bau einer weiteren 4-gruppigen Einrichtung erforderlich
wird. Für die Prognose wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass durch die
angestrebte Neuausweisung von Bauland sich die Wanderungssalden für die Jahre
2023 – 2026 entsprechend erhöhen. Der Beschluss der o.g. Sitzung lautete, dass
die Verwaltung beauftragt wird, eine weitere Kita im Ortsteil Nottuln zu
realisieren. Das sogenannte 2. Trägergespräch für das Kindergartenjahr
2022/2023 mit dem Kreisjugendamt Coesfeld Anfang des Jahres 2022 hat ergeben,
dass für den Ortsteil Nottuln tatsächlich ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 ein
Bedarf an zusätzlichen 4 Kindertageseinrichtungs-Gruppen entsteht. Zusätzlich
soll aber bereits die Option einer Erweiterung um zwei weitere Gruppen
berücksichtigt werden.
Verwaltungsseitig
wurden verschiedene geeignete Standorte für die Errichtung einer neuen
Kindertageseinrichtung geprüft. Ein notwendiges Prüfkriterium dabei war, dass
möglichst schnell mit der Planung und dem Bau der neuen Einrichtung begonnen
werden kann. Als mögliche Standorte wurden die Gemeindeweide, die Wiese hinter
der Steverschule und der Spielplatz am Grauten Ihl/Niederstockumer Weg in
Betracht gezogen. An den Standorten Steverschule und Spielplatz wäre in beiden
Fällen eine Bebauungsplanänderung notwendig, um die Nutzung der
Kindertageseinrichtung dort anzusiedeln. Da dies unter dem zeitlichen Aspekt
nicht realisierbar ist, wurden diese Standorte verworfen. Zudem ist die
perspektivische Nutzung eines Gebäudes auf der Gemeindewiese mit seiner Nähe
zum Gymnasium und den Grundschulen auch langfristig gewährleistet.
Im
Jahr 2020 wurden im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55
„Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ auf
der Gemeindewiese die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
einer Kindertagesstätte geschaffen. Ziel des Verfahrens war es die steigende
Nachfrage an Plätzen in Kindertagesstätten im Gemeindegebiet durch die
Schaffung von Planungsrecht zu unterstützen und im Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festzusetzen. Zusätzlich sollte die
Freifläche am Hummelbach zukünftig als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich
abgesichert werden.
Die
Fläche wurde in der Vergangenheit für eine temporäre Kindertagesstätte bereits
genutzt. Durch die Eröffnung der Fünf-Gruppen-Kindertageseinrichtung in Nottuln
Nord konnten bereits zwei Container-Module, die auch baurechtlich nicht weiter
hätten betrieben werden können, rückgebaut werden. Zwei Container-Module müssen
allerdings zunächst stehen bleiben, da diese bereits zum nächsten
Kindergartenjahr benötigt werden.
Die
verwaltungsseitig geplante 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung, mit optionaler
Erweiterung um zwei weitere Gruppen kann in dem Baufeld, welches im
Bebauungsplan bereits festgesetzt ist, errichtet werden. Hierbei wurde auch
berücksichtigt, dass ein Teil der Fläche derzeit durch die zwei Module
beansprucht wird. Der Neubau soll im westlichen Teil des Baufeldes platziert
werden (siehe Anlage 1).
Damit
die Kita zum 01.08.2024 in Betrieb gehen kann, muss die Verwaltung beauftragt
werden die Planungen weiter voranzutreiben, da unter anderem das
EU-Vergabeverfahren und natürlich die Bauzeit zeitlimitierend sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 2,1 Mio. € brutto für eine
4-Gruppen-Kindertageseinrichtung und stützt sich auf Kennwerte von
Vergleichsobjekten (mittlerer Standard) aus dem BKI 2021 inkl. dem zu
erwartenden Aufschlag (Inflation, Preissteigerung Baustoffe, Zeitdruck) in Höhe
von 20%. Da jedoch eine 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung geplant werden soll,
werden sich die Planungskosten noch erhöhen.
Für die
Einrichtungskosten der Kindertageseinrichtung müssen rd. 100.000 € als Zuschuss
der Gemeinde an den Träger für dessen Einrichtung eingeplant werden.
Dem gegenüber stehen die Erträge aus der Vermietung
an den Träger. Hier kann von einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren
und der im Kibiz gedeckelten Höchstmiete ausgegangen werden.
Anlagen:
Anlage
1: Überlagerung Luftbild und 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 55