Betreff
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung, mit der Option einer Erweiterung um zwei weitere Gruppen, auf der Gemeindewiese im Ortsteil Nottuln
Vorlage
010/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zunächst vier Gruppen und einer optionalen Erweiterung um zwei Gruppen auf der Gemeindewiese zu.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.

 

 


Sachverhalt:

Das Kreisjugendamt Coesfeld hat in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 15.09.2021 die jährliche Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt. Hiernach bestätigt sich die bereits zuletzt signalisierte Prognose, wonach im Ortsteil Nottuln der Bau einer weiteren 4-gruppigen Einrichtung erforderlich wird. Für die Prognose wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass durch die angestrebte Neuausweisung von Bauland sich die Wanderungssalden für die Jahre 2023 – 2026 entsprechend erhöhen. Der Beschluss der o.g. Sitzung lautete, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine weitere Kita im Ortsteil Nottuln zu realisieren. Das sogenannte 2. Trägergespräch für das Kindergartenjahr 2022/2023 mit dem Kreisjugendamt Coesfeld Anfang des Jahres 2022 hat ergeben, dass für den Ortsteil Nottuln tatsächlich ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 ein Bedarf an zusätzlichen 4 Kindertageseinrichtungs-Gruppen entsteht. Zusätzlich soll aber bereits die Option einer Erweiterung um zwei weitere Gruppen berücksichtigt werden.

 

Verwaltungsseitig wurden verschiedene geeignete Standorte für die Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung geprüft. Ein notwendiges Prüfkriterium dabei war, dass möglichst schnell mit der Planung und dem Bau der neuen Einrichtung begonnen werden kann. Als mögliche Standorte wurden die Gemeindeweide, die Wiese hinter der Steverschule und der Spielplatz am Grauten Ihl/Niederstockumer Weg in Betracht gezogen. An den Standorten Steverschule und Spielplatz wäre in beiden Fällen eine Bebauungsplanänderung notwendig, um die Nutzung der Kindertageseinrichtung dort anzusiedeln. Da dies unter dem zeitlichen Aspekt nicht realisierbar ist, wurden diese Standorte verworfen. Zudem ist die perspektivische Nutzung eines Gebäudes auf der Gemeindewiese mit seiner Nähe zum Gymnasium und den Grundschulen auch langfristig gewährleistet.

 

Im Jahr 2020 wurden im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ auf der Gemeindewiese die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen. Ziel des Verfahrens war es die steigende Nachfrage an Plätzen in Kindertagesstätten im Gemeindegebiet durch die Schaffung von Planungsrecht zu unterstützen und im Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festzusetzen. Zusätzlich sollte die Freifläche am Hummelbach zukünftig als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich abgesichert werden.

 

Die Fläche wurde in der Vergangenheit für eine temporäre Kindertagesstätte bereits genutzt. Durch die Eröffnung der Fünf-Gruppen-Kindertageseinrichtung in Nottuln Nord konnten bereits zwei Container-Module, die auch baurechtlich nicht weiter hätten betrieben werden können, rückgebaut werden. Zwei Container-Module müssen allerdings zunächst stehen bleiben, da diese bereits zum nächsten Kindergartenjahr benötigt werden.

 

 

 

 

Die verwaltungsseitig geplante 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung, mit optionaler Erweiterung um zwei weitere Gruppen kann in dem Baufeld, welches im Bebauungsplan bereits festgesetzt ist, errichtet werden. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass ein Teil der Fläche derzeit durch die zwei Module beansprucht wird. Der Neubau soll im westlichen Teil des Baufeldes platziert werden (siehe Anlage 1).

 

Damit die Kita zum 01.08.2024 in Betrieb gehen kann, muss die Verwaltung beauftragt werden die Planungen weiter voranzutreiben, da unter anderem das EU-Vergabeverfahren und natürlich die Bauzeit zeitlimitierend sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:


Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 2,1 Mio. € brutto für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung und stützt sich auf Kennwerte von Vergleichsobjekten (mittlerer Standard) aus dem BKI 2021 inkl. dem zu erwartenden Aufschlag (Inflation, Preissteigerung Baustoffe, Zeitdruck) in Höhe von 20%. Da jedoch eine 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung geplant werden soll, werden sich die Planungskosten noch erhöhen.

Für die Einrichtungskosten der Kindertageseinrichtung müssen rd. 100.000 € als Zuschuss der Gemeinde an den Träger für dessen Einrichtung eingeplant werden.

Dem gegenüber stehen die Erträge aus der Vermietung an den Träger. Hier kann von einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren und der im Kibiz gedeckelten Höchstmiete ausgegangen werden.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Überlagerung Luftbild und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55