Betreff
Benehmensherstellung Bestellung Gleichstellungsbeauftragte
Vorlage
008/2022
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Das
Benehmen mit der Bestellung von Frau Vanessa Kalkhoff zur
Gleichstellungsbeauftragten wird erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 2 GO NRW sind kreisangehörige
Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie
kreisfreie Städte verpflichtet hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte
zu bestellen.
Der
Bürgermeister stellt gemäß der § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln
vor der Bestellung das Benehmen mit dem Gemeinderat her.
Nach dem Ausscheiden der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten ist eine Neubestellung erforderlich. Die nach der Neuausschreibung der Stelle eingestellte Frau Kalkhoff erfüllt die an die Wahrnehmung der Aufgabe zu stellenden Qualifikationsanforderungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personalaufwendung
Anlagen:
Keine