Beschlussvorschlag:
- Der vom Kulturbeirat
empfehlende Beschluss wird umgesetzt. Dem Antrag auf Förderung der
Blasmusikvereinigung Nottuln e. V. wird stattgegeben. Die Fördersumme von
€ 3.150,00 wird ausgezahlt.
- Der ergänzende Antrag auf die ausnahmsweise Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wird stattgegeben.
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Sachverhalt:
Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können bei Projekten kulturelle Leistungen aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen gefördert werden, z. B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind und
- öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/ Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im jeweiligen Genre erwarten lassen, und die Vernetzung dieser Leistungen/ Träger untereinander fördern;
- die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen (soziokulturelle Projekte);
- Modellprojekte, die innovative Ansätze in der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen.
Hiermit muss das zu fördernde Projekt zumindest auch im Gemeindegebiet realisiert werden, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben.
Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Gemeinde sollen angemessen berücksichtigt werden.
Es wurde ein Antrag (siehe Anlage) der Blasmusikvereinigung eingereicht und am 11.01.2022 im Kulturbeirat beraten und empfehlend beschlossen. Der Kulturbeirat schloss sich dem Antrag – incl. der beantragten Fördersumme (in Höhe von € 3.150,00) an.
Gleichzeitig stellte der Antragssteller zu dem Antrag einen ergänzten Antrag auf vorzeitigem Beginn der Fördermaßnahme (siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Es steht im Haushalt 2022 ein Ansatz von
20.000 € zur Verfügung.
Die Blasmusikvereinigung Nottuln e. V. beantragt eine Förderung in Höhe von €
3.150,00.
Anlagen:
- Antrag zur Förderung des
Projektes „BMV mach Schule“
Blasmusikvereinigung Nottuln e. V. - Ergänzungsantrag um die ausnahmsweise Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns