Betreff
Ergänzung zum Antrag der SPD – Fraktion vom 24.11.2021: Ersatz für Wegfall der Busroute der Linie S60 durch Nottuln-Süd
Vorlage
182/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Vorschlag der SPD – Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab Anfang 2022 einen Ersatz für den Wegfall der Schleife der Buslinie S60 durch Nottuln-Süd mit der RVM zu realisieren. Die Linie C85 ist dabei entsprechend zu berücksichtigen.

 

Vorschlag der Verwaltung:

1)    Es soll eine adäquate Ersatzbedienung für die durch die geänderte Linienführung wegfallende S60-Linienstrecke „Nottuln-Süd“ geschaffen werden.

2)    Dazu wird ein interfraktioneller Arbeitskreis eingerichtet, der im Februar (vor der nächsten Ratssitzung) an einem vereinbarten Termin konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Anbindung an die S 60 erarbeitet.

3)    Die fraktionsübergreifende, gemeinschaftlich erarbeitete Lösung wird anschließend mit den entsprechenden Stellen (Kreis Coesfeld, RVM, ZVM Bus) abgestimmt und durch die RVM / ZVM Bus auf ihre Machbarkeit hin geprüft.

4)    Ein Vertreter des RVM/ZVM wird in eine der nächsten Sitzungen eingeladen, um weitere Details zur Umsetzung zu erläutern.

5)    Der Ersatz soll möglichst parallel zur geplanten Fahrplanumstellung des S 60 seinen Fahrbetrieb aufnehmen, um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden.

 


Sachverhalt:

Am 24.11.2021 ist bei der Gemeinde Nottuln ein Antrag der SPD - Fraktion eingegangen, der einen Ersatz für den Wegfall der Busroute der Linie S60 durch Nottuln-Süd begehrt (siehe Anlage 1: Antrag der SPD – Fraktion vom 24.11.2021).

 

Gefordert wurde, aufgrund des Wegfalls der direkten Bedienung der Route durch Nottuln-Süd und der möglichen Abkopplung der Anwohner vom ÖPNV, einen Zubringerverkehr zur Schnellbuslinie S60, der so getaktet sein soll, dass keine langen Wartezeiten zur Weiterfahrt entstehen, zu etablieren.

 

Die Gemeindeverwaltung schlug diesbezüglich vor, den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Mobilität zur Beratung zu verweisen, um Zeit zu haben, entsprechende Möglichkeiten zu eruieren und erste Rücksprachen zu treffen (siehe dazu Anlage 2: Beschlussvorlage 182-2021).

 

Neben der S60, welche bis dato den Nottulner Süden erschloss, existiert auf dem Nottulner Gemeindegebiet derzeit eine weitere Ortsverkehrslinie (C 85), die im Stundentakt zwischen Nottuln und Appelhülsen Bahnhof verkehrt und eine Anbindung vom Ortskern Nottuln an den Schienenverkehr des Regionalexpress (RE 42) in Richtung Essen ermöglicht. Die von der Firma Veelker betriebene Linie R 62 / R 63 verbindet Nottuln mit Coesfeld (R 62), sowie mit Münster (R 63) nahezu stündlich. Darüber hinaus betreibt der Bürgerbusverein Baumberge e.V. ehrenamtlich derzeit zwei Linienverkehrsstrecken (B 31 / B32), die montags bis freitags im 3 - Stunden - Takt bedient werden. Eine Umstrukturierung und Zusammenlegung der beiden Bürgerbuslinien zu einer „Ringlinie“ wird derzeit seitens des Bürgerbusvereins aufgrund geringer Auslastung angestrebt. Weitere Linien, die auf dem Gemeindegebiet verkehren, sind überwiegend durch Schülerverkehre geprägt, Jedermannverkehre spielen nur eine untergeordnete Rolle.

 

Die ursprüngliche S 60 - Linie verläuft von der Haltestelle „Rhodeplatz“, über mehrere Haltestellen in „Nottuln-Süd“ (Haus Markus“, „Cilly-Aussem-Weg“, „Alter Kirchweg“, „Carl-Diem-Ring“, „Lerchenhain“, „Süd“, „Steinstraße“), entlang der Dülmener Straße zurück zum „Historischen Ortskern“, und weiter entlang der B 525 in Richtung Appelhülsen,  über die A43, Anschlussstelle Nottuln, weiter nach Münster (Hbf) (Siehe dazu Anlage 3: S60 – Linienverlaufsplan).

 

Im Zuge der neuen Linienführung erfolgt zwar die Anbindung Darups, dafür werden jedoch sämtliche Haltestellen im Gebiet „Nottuln-Süd“ aus Zeitgründen ausgespart. Lediglich die ausgedünnten Verstärkerfahrten („D-Fahrten“) in den Morgen- und Abendstunden fahren „Nottuln-Süd“ weiterhin direkt an.

 

Nach einer ersten Überprüfung kämen, auf Grundlage des auf dem Gemeindegebiet vorhandenen Angebots, mehrere Optionen zur (erneuten) Anbindung von „Nottuln-Süd“ in Betracht, die sich grob wie folgt zusammenfassen lassen:

 

a)    Verlängerung der C 85

a.    Einbindung „Nottuln-Süd“ („alle“ Haltestellen)

b.    Teileinbindung „Nottuln-Süd“ („Auslassen“ einzelner Haltestellen)

c.    Verlängerung der C 85 nach Senden

b)    C 85 als „Lückenfüller“ (Verlängerung des Bedienkorridors + Ergänzungsfahrten zur neuen Bürgerbuslinie)

c)    Einsatz eines (Ruf-)busses / AST als Zu- und Abbringer zur S 60

d)    Verlängerung der (bisherigen) R62 / R63 – Linienführung durch „Nottuln-Süd“

e)    Weitere Varianten, die möglicherweise nicht berücksichtigt wurden

 

Je nach Ausgestaltung und Modellierung der Bedienangebote ist mit Fahrtzeit- und Taktanpassungen, einem Auslassen/Wegfall von (einzelnen) Haltestellen, dem Wegfall von Anschlussmöglichkeiten (RE 42 / S 60), einem Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge/Personale und/oder insgesamt höherer Kosten für den Gemeindehaushalt zu rechnen. Weiterhin zu berücksichtigen sind auch solche Besonderheiten, wie etwa die Vermeidung von Konkurrenzverkehren aus konzessionsrechtlichen Gründen (R 62 / R63) oder die Gestaltungswünsche des Bürgerbusvereins, der sich, aufgrund des Vereins- und Ehrenamtscharakters, nicht zu einem regulären Linienbetrieb entwickeln möchte. Auch sollte berücksichtigt werden, dass es sich durch die „Wiederanbindung“ von „Nottuln-Süd“ bei den Fahrgästen nicht nur um Pendler:innen nach Münster handelt, die eine Anschlussmöglichkeit an die S 60 benötigen, sondern auch um innerörtliche Wegeverbindungen zur Besorgung von Gütern des alltäglichen Bedarfs. Daher sollte auch der Einsatz adäquater Fahrzeuge mit entsprechenden Transportationskapazitäten (Mitnahme von Equipment, Fahrrädern, Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühlen, u.ä.) Berücksichtigung finden. Darüber hinaus sollte auch die Tatsache nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der Kommunikation bezüglich der Fahrplanumstellung und dem zeitweisen Wegfall der S 60 im Bereich „Nottuln-Süd“ eine Vielzahl von Bedenken und Beschwerden seitens der S 60 – Nutzer:innen sowohl an den Kreis, RVM/ZVM sowie die Gemeindeverwaltung gerichtet wurden. Auch aufgrund dessen ist es von besonderer Bedeutung, eine möglichst für alle Parteien verträgliche Lösung zu finden, die möglichst alle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt.

 

Jede der grob zusammengefassten Varianten ließe sich, je nach Hinzufügen oder Weglassen einzelner Haltestellen, in nahezu beliebig viele Bedienvarianten aufschlüsseln. Um jedoch Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld als Aufgabenträger des ÖPNV sowie der RVM/ZVM halten zu können und eine Prüfung konkreter Bedienvarianten und -möglichkeiten auf ihre mögliche Umsetzung hin überprüfen zu lassen, hält es die Gemeindeverwaltung für zielführend, kurzfristig einen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten, der über eine adäquate Ersatzbedienung für „Nottuln-Süd“ beratschlagt.

 

Im Rahmen dieses Treffens sollen dann auf Grundlage bestehender Verbindungen und Haltestellen fraktionsübergreifend konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Anbindung (von „Nottuln-Süd“) an die S 60 erarbeitet und im Anschluss daran an die entsprechenden Stellen (Kreis Coesfeld, RVM, ZVM) zur detaillierten Prüfung übermittelt werden. Da die RVM / ZVM ihrerseits wiederum Vorlaufzeit benötigt, entsprechende Bedienoptionen auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen, ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit konkreten Ergebnissen zu rechnen. Um möglichst wenig Zeit verstreichen zu lassen, erachtet es die Gemeindeverwaltung als sinnvoll, im Rahmen der einberufenen Ausschusssitzung Ende März einen Vertreter des RVM/ZVM einzuladen, der weitere Details und möglicherweise erste konkrete Lösungsvorschläge präsentiert, sodass ein Alternativangebot möglichst parallel zur geplanten Fahrplanumstellung des S 60 seinen Fahrbetrieb aufnehmen kann, um weitere Unannehmlichkeiten für die Nutzer:innen der S 60 und Bewohner:innen von „Nottuln-Süd“ zu vermeiden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erstellung und Prüfung unterschiedlicher Bedienvarianten und -möglichkeiten entstehen, wenn auf ein externes Planungsbüro verzichtet wird, keine weiteren Kosten. Je nach umzusetzender Variante können teils (erhebliche) Mehrkosten entstehen, welche durch den Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden müssen (eine Streckenausweitung erhöht Fahrtzeiten, Gesamtkilometer und den Treibstoffverbrauch, möglicherweise muss zusätzliches Personal eingesetzt werden oder gar ein weiteres Fahrzeug).

 


Anlagen:

Anlage 1:         Antrag der SPD – Fraktion vom 24.11.2021

Anlage 2:         Beschlussvorlage 182-2021
Anlage 3:         S60 - Linienverlaufsplan