Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Umwelt und Mobilität empfiehlt die Förderung „Energetische
Stadtsanierung“ (KfW 432) für die Erstellung eines integrierten
Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und nach
Bewilligung ein entsprechendes Konzept zu erstellen.
In
einem zweiten Schritt ist der Zuschuss für ein entsprechendes
Sanierungsmanagement zu beantragen und nach Bewilligung ein solches Management
durchzuführen.
Dafür
notwendige Haushaltsmittel sind sukzessive bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Auftrag des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Förderprogramm aufgelegt, das
die Kosten für die Erarbeitung integrierter Quartierskonzepte und die
Kosten für ein begleitendes Sanierungsmanagement bezuschusst. Mit diesem
Förderprogramm werden die energetische Aufwertung eines Quartiers (vgl. Anlage
1) sowie die Reduzierung von CO2-Emissionen verfolgt.
Energieeinsparungen, -effizienz und der Ausbau von erneuerbaren Energien sind
quartiersbezogen, ganzheitlich und systematisch zu analysieren und
gemeinschaftlich zu realisieren.
In
das integrierte Quartierskonzept können auch Aussagen zur
altersgerechten Sanierung, zum Barriere-Abbau, zur Erarbeitung neuer
Nutzungskonzepte für Bestandsgebäude, zur Sozialstruktur, zur Steigerung der
Aufenthaltsqualität, zur Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen
Mobilität und einer grünen Infrastruktur sowie zum Einsatz digitaler
Technologien mit eingebunden werden. Außerdem werden Optionen für die Anpassung
an den Klimawandel aufgezeigt, welche zunehmend wichtiger werden.
Für
Nottuln ist von der Gemeinde zunächst ein „Gebiet (= Quartier)“ auszuwählen.
Die Größe des Quartiers kann individuell gestaltet werden, allerdings sollte
nach Erfahrungswerten des Büros energielenker eine Größe von ca. 1.000
Einwohnern nicht überschritten werden. Ein solches Quartier kann ein oder
mehrere zusammenhängende Wohngebiete umfassen. Aus Sicht des Fachbüros würde
sich in einem ersten Schritt der Ortskern Nottuln mit entsprechenden
Wohngebieten anbieten. Weitere Quartiere sollen folgen.
Laut
Förderprogramm soll das integrierte energetische Sanierungskonzept auf
Quartiersebene innerhalb eines Jahres fertiggestellt werden. Es werden max. 75
% der Kosten bezuschusst, einen Höchstbetrag gibt es nicht. Förderfähig sind
„die im Rahmen des Projekts anfallenden Sach- und Personalkosten für
fachkundige Dritte“ (vgl. Anlage 1).
Nach Erfahrungen des Büros
energielenker können in Nottuln für das Konzept - je nach Größe des
ausgewählten Quartiers - Kosten von ca. 50.000 € veranschlagt werden. Bei der
aktuellen Förderung von 75% würde das für die Gemeinde Nottuln einmalig einen
Eigenanteil von ca. 12.500 € bedeuten. Dieser Anteil kann ggf. durch die
Anrechnung von Eigenleistungen gesenkt werden.
Nachfolgend
oder auch zeitgleich können Zuschüsse für ein Sanierungsmanagement beantragt
werden, das die Planung und Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen
Maßnahmen begleitet und koordiniert. Es sind Prozesse vor Ort anzustoßen, die
die fachlichen Ansprüche mit den Interessen der Menschen im Quartier in
Einklang bringen. Unter anderem ist an eine verstärkte Unterstützung und
fachliche Beratung von Hauseigentümerinnen und -eigentümern gedacht,
beispielsweise bei Fragen zu Sanierungsmaßnahmen, zur Nutzung erneuerbarer
Energien oder E-Mobilität und entsprechenden Fördermitteln. Nur durch eine
Aktivierung von möglichst Vielen lassen sich deutliche Energieeinsparungen,
Energieeffizienz und CO2-Minderung erzielen.
Für
das Sanierungsmanagement im Quartier beträgt der maximale Förderanteil
ebenfalls 75 %, bis zu einem Höchstbetrag von 70.000 Euro jährlich. Es sind
daher Gesamtkosten von rund 93.000 Euro pro Jahr und Quartier möglich, wovon
die Gemeinde einen Anteil von 23.000 Euro aus dafür bereit gestellten
Haushaltsmitteln leisten müsste. Der Förderzeitraum umfasst i.d.R. maximal drei
Jahre, kann jedoch u.U. um zwei weitere Jahre verlängert werden (Gesamtzuschuss
210.000 Euro bzw. 350.000 Euro). Die Mittel können für eine eigene
Personalstelle, externe Fachbüros oder auch für ein Mix aus beiden eingesetzt
werden. Von der Antragstellung bis zur Bewilligung dauert es momentan ca. 10
Wochen.
Hintergrund
dieser Förderkulisse ist, dass die Ziele der Bundesregierung für 2030 und 2045
nur
erreicht werden können, wenn der Klimaschutz vor Ort in den Kommunen und ihren
Quartieren durch eine Steigerung der Energieeffizienz und Umstieg auf
erneuerbare Energieversorgung verbessert werden kann. Gleiches gilt für die
Ziele Nottulns im Integrierten Klimaschutzkonzept und der Strategie zur
Klimaneutralität 2030, die mittels der dargelegten Fördermöglichkeiten konkret
und wirksam umgesetzt werden können.
Das
Büro energielenker hat mit der KfW-Förderkulisse bereits sehr gute Erfahrungen
gemacht. Das Fachbüro betreut sowohl Projekte, in denen die Gemeinde „ihr“
Personal aufgestockt hat als auch die Vergabe der Betreuungsleistungen an das
Unternehmen. In diesem Falle stellt das Fachbüro der Gemeinde die Experten zur
Seite und übernimmt die Betreuung der Wohnungseigentümer (feste Sprechtage pro
Woche, individuelle Fachgespräche bei den Hauseigentümern, usw.).
Die
Gemeinde Nottuln empfiehlt die Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW
432) für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische
Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und nach Bewilligung ein entsprechendes
Konzept zu erstellen. Außerdem wird empfohlen in einem zweiten Schritt den
Zuschuss für ein entsprechendes Sanierungsmanagement zu beantragen und dieses
nach Bewilligung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
finanziellen Auswirkungen sind erst nach Bewilligung der Förderungen in einem
Kosten-plan verbindlich darstellbar. Nachfolgende Eckdaten erlauben eine erste
grobe Einschätzung (vgl. „Sachverhalt“):
·
Für
das Quartierskonzept kann ein Eigenanteil der Gemeinde Nottuln in der
Größenordnung von einmalig ca. 12.500 Euro angenommen werden (2022).
·
Für
das Sanierungsmanagement im Quartier kann annähernd von einem Eigenanteil von
maximal rund 23.000 Euro pro Jahr ausgegangen werden (Förderzeitraum i. d. R. 3
Jahre, max. bis zu 5 Jahren).
Anlagen:
Anlage 1: Merkblatt Energetische Stadtsanierung -
Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier