Betreff
Überplanmäßige Auszahlung für die Sanierung der Südfassade an der Liebfrauenschule
Vorlage
178/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 43 T€ wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Als erste Maßnahme wurde zwischen der Gemeinde Nottuln und dem Bistum Münster als Schulträger der Liebfrauenschule vereinbart, die Südfassade der Sekundarschule zu sanieren.

Mit Schreiben vom 29.09.2021 hat nun das Bischöfliche Generalvikariat die Abrechnung der Maßnahme vorgelegt.

Die Abrechnung der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 1.556.000 €.

Gemäß der vertraglichen Vereinbarung übernimmt die Gemeinde Nottuln 50% dieser Kosten, folglich 778.000 €.

50.000 € sind bereits im Jahr 2019 als Planungskostenanteil an das Bistum Münster überwiesen worden. Zudem besteht eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 685.000 € für diese Maßnahme, so dass sich eine überplanmäßige Auszahlung von 43.000 € ergibt.

Die entstandenen Mehrkosten sind dargelegt worden und begründen sich in während der Bauausführung entstandenen zusätzlichen Maßnahmen, die vor Abriss der Fassade bzw. vor der Ausschachtung nicht erkennbar gewesen wären (z.B. Veränderung der Konstruktion der Verblendfassadenabfangung, Betonsanierung der Bestandsstützen, Wasserhaltung während der Schachtarbeiten, Fundament und Erdarbeiten für die Lüftungsanlage).

Gem. § 7 III der Haushaltssatzung bedürfen überplanmäßige Auszahlungen, die den Betrag von 25.000 € überschreiten, der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 GO NW).

Eine Deckung des höheren Auszahlungsbetrages erfolgt durch nicht realisierte, aber im Haushalt 2021 eingeplante Brückenbaumaßnahmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme hat sich um 43 T€ für die Gemeinde Nottuln verteuert. Die investiven Mittel können durch im Haushalt 2021 nicht benötigte investive Mittel für Brückenbaumaßnahmen gedeckt werden.

 


Anlagen:

Keine