Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf vom 01.10.2021 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 am 05.10.2021 liegt dieser seit dem 07.10.2021 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der gesetzten Frist bis einschließlich 10.12.2021 erhoben werden.

Für die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses ist als Anlage 1 die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf beigefügt. Diese enthält zunächst alle Änderungen und Ergänzungen, die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben haben sowie die Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen des Ausschusses Umwelt und Mobilität am 16.11.2021 und des Ausschusses Kultur, Sport, Ehrenamt am 17.11.2021. Weitere Ergänzungen können je nach Beschlussfassung noch aufgenommen werden.

Die Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzplan 2022 bis 2025, zunächst mit der Sachlage zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage. Die Anlage 4 stellt die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals dar.

Hinweis:

Da die Haushaltsberatungen der Ausschüsse „Planen und Bauen“ sowie „Schule und Soziales“ jeweils erst am 23. und 24. November stattfinden, wird die Änderungsliste mit den Ergebnissen aus den Vorberatungen aktualisiert und für die Beratung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2021 zeitnah zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2022 ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage.

 


Anlagen:

Anlage 1: Änderungsliste - vorläufig

Anlage 2: Auswirkungen auf den Ergebnisplan - vorläufig

Anlage 3: Auswirkungen auf den Finanzplan - vorläufig

Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals – vorläufig