Betreff
Mögliche Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf die Digitalisierung der Schulen
Vorlage
166/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen 5er-Klassen am Rupert-Neudeck-Gymnasium auf Kosten des Schulträgers nicht mehr erfolgen. Die Ausstattung erfolgt zukünftig elternfinanziert.

Zur Abfederung sozialer Härten werden Endgeräte, auch gebraucht, leihweise zur Verfügung gestellt (z.B. aus dem Sofortausstattungsprogramm des Landes).


Sachverhalt:

Das Thema Digitalisierung der Schulen war zuletzt Thema in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 09. Juni 2021 (Vorlage-Nr.: 075/2021), in der bereits auf die umfangreiche Vorlage Nr. 170/2020 des Vorjahres verwiesen wurde.

 

Im Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben, S. 25 ff. wurde entsprechend aktueller Beschlusslage u.a. die 1:2 iPad-Ausstattung der Grundschulen durch Kauf und die 1:1 iPad-Ausstattung der zukünftigen 5er-Klassen am Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln (RNG) im Rahmen von Leasing (vgl. Teilposition 16), dargestellt. Nach aktueller Planung ist beabsichtigt, diese Endgeräte den Schülerinnen und Schülern (SuS) am Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln leihweise und unentgeltlich bis zum Abschluss der 8. Klasse zur Verfügung zu stellen.

 

Aufgrund des Eckpunktebeschlusses zur Haushaltskonsolidierung 2022 (Vorlage-Nr.: 091/2021) sind alle freiwilligen Leistungen aus der Haushaltsplanung herauszunehmen. Insofern soll entschieden werden, ob der Schulträger diese freiwillige Leistung auch zukünftig erbringen wird.

 

Ab der 9. Klasse soll nach bestehender Beschlusslage die Ausstattung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und einer Geschwisterregelung elternfinanziert erfolgen. Hierbei soll davon ausgegangen werden, dass jeweils eine 50 %ige Ermäßigung der Ausstattungskosten erfolgt.

Mittel für diese weitere freiwillige Leistung sind im Haushaltsplanentwurf noch nicht enthalten. Die damalige Annahme von Leasing-Kosten in Höhe von rd. 10 €/Monat bei 48 Monaten Laufzeit hat sich durch eine zwischenzeitlich erfolgte erste Markterkundung erhärtet, so dass von zusätzlichen, noch nicht veranschlagten Kosten für das Jahr 2023 in Höhe von geschätzt 300 € (60 Geräte x 20 % x 5 €/Monat x 5 Monate) und ab da in Höhe von rd. 720 € p.a. im ersten Jahr ausgegangen werden könnte. Der Betrag verdoppelt sich im zweiten Jahr und steigt entsprechend bis zum vierten Jahr (vgl. finanzielle Auswirkungen).

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass langfristige Prognosen zur Verfügbarkeit, Liefergeschwindigkeit und Kostenentwicklung auf dem IT-Markt seriös schwer kalkulierbar sind.

 

Bei der Beurteilung der sozialen Aspekte wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass die Kriterien des seit Jahren etablierten Nottulner Sozialfonds angewandt werden (z.B. Sozialleistungsbezug, Wohngeld, etc. zum Anfang des jeweiligen Schuljahres).

Eine Geschwisterermäßigung könnte einkommensunabhängig dann gewährt werden, wenn dargelegt werden kann, dass für ein Schuljahr für mindestens zwei Kinder im gleichen Haushalt Kosten für die Beschaffung jeweils eines iPads oder eines vergleichbaren Endgeräts anfallen, somit also zumindest eine Doppelbelastung vorliegt.

Die Vergünstigungen würden auf Antrag gewährt und könnten jeweils 50 % des Betrages ausmachen, welcher auf das zweite oder dritte Endgerät am RNG entfällt.

Überschlägig wird für das erste Jahr der Förderung davon ausgegangen, dass rd. 20 % der SuS in den Genuss der Förderung (Sozialstaffel und/oder Geschwisterkindermäßigung) kommen könnten. Die Ermäßigung würde bei Vorliegen beider Voraussetzungen nur einmal gewährt. Diese Annahmen wäre im Folgejahr aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu überprüfen.

 

Sowohl die finanzielle Förderung bei Vorliegen sozialer Aspekte als auch die Gewährung einer Geschwisterkindermäßigung sind freiwillige Leistungen, die aufgrund des oben benannten Eckwertebeschlusses so nicht möglich sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung des Beschlussvorschlages Einsparungen wie folgt:

Kosten für die Beschaffung von iPads im Rahmen des Leasings: rd. 10 €/Gerät/Monat: Kosten für 60 Geräte geschätzt
7.200 € erstmals im Schuljahr 2022/23;
14.400 € im Schuljahr 2023/24;
21.600 € im Schuljahr 2024/25 und
28.800 € ab Schuljahr 2025/26

Kosten für die Finanzierung von Sozialfonds u. Geschwisterkindermäßigung rd. 720 € im ersten Jahr, dann aufsteigend s.o.


Anlagen:

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