Beschlussvorschlag:
Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen 5er-Klassen am Rupert-Neudeck-Gymnasium auf Kosten des Schulträgers nicht mehr erfolgen. Die Ausstattung erfolgt zukünftig elternfinanziert.
Zur Abfederung sozialer Härten werden Endgeräte, auch gebraucht, leihweise zur Verfügung gestellt (z.B. aus dem Sofortausstattungsprogramm des Landes).
Sachverhalt:
Das Thema Digitalisierung der Schulen war
zuletzt Thema in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Soziales am 09. Juni 2021 (Vorlage-Nr.: 075/2021), in der bereits auf die
umfangreiche Vorlage Nr. 170/2020 des Vorjahres verwiesen wurde.
Im Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben,
S. 25 ff. wurde entsprechend aktueller Beschlusslage u.a. die 1:2
iPad-Ausstattung der Grundschulen durch Kauf und die 1:1 iPad-Ausstattung der
zukünftigen 5er-Klassen am Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln (RNG) im Rahmen von
Leasing (vgl. Teilposition 16), dargestellt. Nach aktueller Planung ist
beabsichtigt, diese Endgeräte den Schülerinnen und Schülern (SuS) am
Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln leihweise und unentgeltlich bis zum Abschluss
der 8. Klasse zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund des Eckpunktebeschlusses zur Haushaltskonsolidierung
2022 (Vorlage-Nr.: 091/2021) sind alle freiwilligen Leistungen aus der
Haushaltsplanung herauszunehmen. Insofern soll entschieden werden, ob der
Schulträger diese freiwillige Leistung auch zukünftig erbringen wird.
Ab der 9. Klasse soll nach bestehender Beschlusslage
die Ausstattung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und einer
Geschwisterregelung elternfinanziert erfolgen. Hierbei soll davon ausgegangen
werden, dass jeweils eine 50 %ige Ermäßigung der Ausstattungskosten erfolgt.
Mittel für diese weitere freiwillige
Leistung sind im Haushaltsplanentwurf noch nicht enthalten. Die damalige
Annahme von Leasing-Kosten in Höhe von rd. 10 €/Monat bei 48 Monaten Laufzeit
hat sich durch eine zwischenzeitlich erfolgte erste Markterkundung erhärtet, so
dass von zusätzlichen, noch nicht veranschlagten Kosten für das Jahr 2023 in
Höhe von geschätzt 300 € (60 Geräte x 20 % x 5 €/Monat x 5 Monate) und ab da in
Höhe von rd. 720 € p.a. im ersten Jahr ausgegangen werden könnte. Der Betrag
verdoppelt sich im zweiten Jahr und steigt entsprechend bis zum vierten Jahr
(vgl. finanzielle Auswirkungen).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass
langfristige Prognosen zur Verfügbarkeit, Liefergeschwindigkeit und
Kostenentwicklung auf dem IT-Markt seriös schwer kalkulierbar sind.
Bei der Beurteilung der sozialen Aspekte
wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass die Kriterien des seit Jahren
etablierten Nottulner Sozialfonds angewandt werden (z.B. Sozialleistungsbezug,
Wohngeld, etc. zum Anfang des jeweiligen Schuljahres).
Eine Geschwisterermäßigung könnte
einkommensunabhängig dann gewährt werden, wenn dargelegt werden kann, dass für ein
Schuljahr für mindestens zwei Kinder im gleichen Haushalt Kosten für die
Beschaffung jeweils eines iPads oder eines vergleichbaren Endgeräts anfallen,
somit also zumindest eine Doppelbelastung vorliegt.
Die Vergünstigungen würden auf Antrag
gewährt und könnten jeweils 50 % des Betrages ausmachen, welcher auf das zweite
oder dritte Endgerät am RNG entfällt.
Überschlägig wird für das erste Jahr der
Förderung davon ausgegangen, dass rd. 20 % der SuS in den Genuss der Förderung (Sozialstaffel
und/oder Geschwisterkindermäßigung) kommen könnten. Die Ermäßigung würde bei
Vorliegen beider Voraussetzungen nur einmal gewährt. Diese Annahmen wäre im Folgejahr
aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu überprüfen.
Sowohl die finanzielle Förderung bei Vorliegen
sozialer Aspekte als auch die Gewährung einer Geschwisterkindermäßigung sind
freiwillige Leistungen, die aufgrund des oben benannten Eckwertebeschlusses so
nicht möglich sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Umsetzung des Beschlussvorschlages Einsparungen wie folgt:
Kosten für die Beschaffung
von iPads im Rahmen des Leasings: rd. 10 €/Gerät/Monat: Kosten für 60 Geräte
geschätzt
7.200 € erstmals im Schuljahr 2022/23;
14.400 € im Schuljahr 2023/24;
21.600 € im Schuljahr 2024/25 und
28.800 € ab Schuljahr 2025/26
Kosten für die Finanzierung von Sozialfonds u. Geschwisterkindermäßigung rd. 720 € im ersten Jahr, dann aufsteigend s.o.
Anlagen:
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