Betreff
Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheime; hier: Gebührenkalkulation u. redaktionelle Überarbeitung
Vorlage
157/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen wird beschlossen. Diese tritt zum 01.01.2022 in Kraft.


Sachverhalt:

Aufgrund der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 08.11.2016, in Kraft getreten zum 01.01.2017, werden obdachlose Personen (auch Flüchtlinge) mit gemeindlichem Wohnraum versorgt und entsprechende Gebühren erhoben, die auf Basis der Vorjahreswerte nunmehr neu kalkuliert wurden.

Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

In diesem Zusammenhang wurde die Satzung auch redaktionell überarbeitet und die Änderungen farblich hervorgehoben. Der Text der neuen Satzung wird der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Etwaige finanzielle Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf noch nicht berücksichtigt, stellen sich allerdings auch weitgehend kostenneutral dar. So lösen z.B. erhöhte Benutzungsgebühren Mehreinnahmen im Bereich der Hausverwaltung und gleichzeitig Mehrausgaben im Bereich der Sozialen Hilfen (AsylbLG, SGB II/XII) bei den Kosten der Unterkunft aus.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen im Bereich Hausverwaltung/Betreuung einerseits; Mehrausgaben im Bereich der Sozialen Hilfen (Kosten der Unterkunft SGB II/XII und AsylbLG) andererseits, insgesamt im Produktbereich 05 Soziales Leistungen weitgehend kostenneutral.


Anlagen:

  1. Satzung
  2. Kostenkalkulation