Betreff
Kalkulation der Wasserverbandsgebühren
Vorlage
155/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kalkulation der Wasserverbandsgebühren 2022 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren wird wie in Anlage 3 geändert.

Sachverhalt:

 

 

I. Ausgangslage

Die Gemeinde Nottuln erhebt Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach versiegelten und sonstigen Grundstücksflächen. 

 

II. Gebührenkalkulation

 

1. Personalkosten

Zum umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW

(siehe Anlage 1 Kalkulation)

-       Personalkosten

-       die Kosten der Wasserverbände

 

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2021 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt. Diese wurden mit 7.959,64 € zu Grunde gelegt.

 

Der Anstieg der in der Kalkulation berücksichtigten Personalkosten von 3.470 Euro im letzten Jahr auf 7.960 Euro begründet sich darin, dass in den vergangenen Jahren nur die Personalkosten einer Sachbearbeiterin im Steueramt zugrunde gelegt wurden. Tatsächlich fallen jedoch Personalkosten von drei Mitarbeiterinnen an und werden entsprechend gebucht.

 

 

2. Unterdeckung

Die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wurden mit einer Unterdeckung abgeschlossen. Gem. § 6 KAG müssen Kostenüber- und unterdeckungen in einem Zeitraum von vier Jahren ausgeglichen werden.

Durch eine Berücksichtigung von 1.298,43 € wird die Unterdeckung aus 2019 ausgeglichen. Ein weiterer Betrag von 1.170,29 € gleicht die Unterdeckung aus 2020 aus. Es werden somit insgesamt 2.468,72 € veranschlagt.

 

 

3. Kosten der Wasser- und Bodenverbände

Die Gebührenbescheide 2021 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen vor.

 

Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2022.

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr 2021

 

pro ha

Havixbeck-Roxel

2.576,00 €

11,50 €

Obere Stever

61.082,21 €

12,51 €

Stever-Senden

3.250,19 €

12,00 €

Münstersche Aa

586,08 €

11,00 €

Obere Berkel

3.553,40 €

6,50 €

Oberer Kleuterbach

44.034,95 €

15,00 €

Unterer Kleuterbach

1.608,66 €

15,00 €

 

116.691,49 €

 

 

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Stever“ hat in 2021 seine Gebühren von 14,42 €/ha auf 12,51 €/ha gesenkt.

 

 

4. Zusammenstellung

Personalkosten:                                            7.959,64 €

Unterdeckung aus 2019 und 2020:                    2.468,72 €

Kosten der Wasser- und Bodenverbände:          116.691,33 €

Gesamt:                                                        127.119,69 € 

 

Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 127.119,69 EUR verteilt sich auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände.

 

Für jeden Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung eine eigene Gebühr festgesetzt.

 

Vergleich der Wasserverbandsgebühren 2021/2022

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr je m²

Veränderung
in %

Gebühr je m²

Veränderung
in %

versiegelte Fläche

 

übrige Fläche

 

 

2021

2022

 

2021

2022

 

Havixbeck-Roxel

0,07101 €

0,06463 €

-8,99

0,00018 €

0,00016 €

-11,11

Obere Stever

0,01546 €

0,01223 €

-20,87

0,00019 €

0,00015 €

-20,85

Stever-Senden

0,01125 €

0,01005 €

-10,64

0,00016 €

0,00014 €

-10,28

Münstersche Aa

0,02570 €

0,02238 €

-12,92

0,00012 €

0,00011 €

-11,52

Obere Berkel

0,02254 €

0,01914 €

-15,10

0,00011 €

0,00010 €

-12,77

Oberer Kleuterbach

0,02294 €

0,02118 €

-7,68

0,00021 €

0,00020 €

-5,94

Unterer Kleuterbach

0,31254 €

0,28358 €

-9,27

0,00016 €

0,00015 €

-7,14

 

 

5. Gebührensatzung

Die Gebührensätze 2022 ergeben sich aus der Kalkulation (Anlage 1).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation.


Anlagen:

Anlage 1 Kalkulation

Anlage 2 Haushaltsansätze

Anlage 3 Satzung