Beschlussvorschlag:
1.
Das
Einvernehmen mit der durch den Kreistag des Kreises Coesfeld am 29.09.2021
beschlossenen pilothaften Linienführung der S60 (SV-10-0326) wird erteilt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mögliche begleitende Maßnahmen (Errichtung von
Fahrradabstellplätzen, Zubringerverkehre,…) unter Beteiligung der Bürgerschaft
engmaschig zu evaluieren.
Sachverhalt:
Am 29.09.2021 hat der Kreistag des
Kreises Coesfeld beschlossen, dass die Linienführung der Schnellbuslinie S60
pilothaft für die Dauer von zunächst zwei Jahren insofern geändert wird, als
dass nunmehr der Ortsteil Darup mit der Haltestelle „Alter Hof Schoppmann“ in
den Takt der S60 aufgenommen werden soll. Die Schleife durch „Nottuln Süd“ wird
grundsätzlich nicht mehr bedient. Lediglich die bisherigen Verstärkerfahrten
bedienen weiterhin „Nottuln Süd“ (siehe Anlage).
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass
durch Schnellbuslinien grundsätzlich nachfragerelevante Lücken im SPNV
geschlossen werden sollen, mithin Schnellbuslinien eher als Schienenersatz zu
verstehen sind, entspricht eine Anbindung des Ortsteils Darup der
ursprünglichen Konzeption der Schnellbuslinien.
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat
bei seiner Entscheidung berücksichtigt, dass die Schleife durch „Nottuln Süd“
zu einer „unattraktiven Fahrtzeitverlängerung, wie sie für Schnellbuslinien
nicht sinnvoll ist“. Dies sei auch i.R.d. Beschlussfassung des
Nahverkehrsplanes so erörtert und durch „Fachleute für die Planung von
Schnellbuslinien“ bestätigt worden.
Die Entscheidung des Kreistages
erscheint hier nachvollziehbar, weshalb grundsätzlich empfohlen wird, das
Einvernehmen zu erteilen.
Gleichwohl hält die Verwaltung es für
zielführend, ergänzend flankierende Maßnahmen unter Beteiligung der
Bürgerschaft engmaschig zu evaluieren. Hier kann insbesondere geprüft werden,
ob beispielsweise die Verstärkerfahrten, die nach wie vor „Nottuln Süd“
bedienen, in ihrer Taktung optimal eingesetzt sind, ob gegebenenfalls
Zu-/Abbringer eingerichtet werden sollten, Zusätzliche
Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden müssen oder die
Haltestellenqualität verbessert werden muss.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 SV-10-0326