Betreff
Linienführung S60
Vorlage
140/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Das Einvernehmen mit der durch den Kreistag des Kreises Coesfeld am 29.09.2021 beschlossenen pilothaften Linienführung der S60 (SV-10-0326) wird erteilt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche begleitende Maßnahmen (Errichtung von Fahrradabstellplätzen, Zubringerverkehre,…) unter Beteiligung der Bürgerschaft engmaschig zu evaluieren.


Sachverhalt:

Am 29.09.2021 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld beschlossen, dass die Linienführung der Schnellbuslinie S60 pilothaft für die Dauer von zunächst zwei Jahren insofern geändert wird, als dass nunmehr der Ortsteil Darup mit der Haltestelle „Alter Hof Schoppmann“ in den Takt der S60 aufgenommen werden soll. Die Schleife durch „Nottuln Süd“ wird grundsätzlich nicht mehr bedient. Lediglich die bisherigen Verstärkerfahrten bedienen weiterhin „Nottuln Süd“ (siehe Anlage).

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass durch Schnellbuslinien grundsätzlich nachfragerelevante Lücken im SPNV geschlossen werden sollen, mithin Schnellbuslinien eher als Schienenersatz zu verstehen sind, entspricht eine Anbindung des Ortsteils Darup der ursprünglichen Konzeption der Schnellbuslinien.

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat bei seiner Entscheidung berücksichtigt, dass die Schleife durch „Nottuln Süd“ zu einer „unattraktiven Fahrtzeitverlängerung, wie sie für Schnellbuslinien nicht sinnvoll ist“. Dies sei auch i.R.d. Beschlussfassung des Nahverkehrsplanes so erörtert und durch „Fachleute für die Planung von Schnellbuslinien“ bestätigt worden.

Die Entscheidung des Kreistages erscheint hier nachvollziehbar, weshalb grundsätzlich empfohlen wird, das Einvernehmen zu erteilen.

Gleichwohl hält die Verwaltung es für zielführend, ergänzend flankierende Maßnahmen unter Beteiligung der Bürgerschaft engmaschig zu evaluieren. Hier kann insbesondere geprüft werden, ob beispielsweise die Verstärkerfahrten, die nach wie vor „Nottuln Süd“ bedienen, in ihrer Taktung optimal eingesetzt sind, ob gegebenenfalls Zu-/Abbringer eingerichtet werden sollten, Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden müssen oder die Haltestellenqualität verbessert werden muss.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1          SV-10-0326