Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.2020
hier: Adaptive Beleuchtung auf dem Steverweg
Vorlage
178/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung mit bis zu 35% zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird mit positivem Fördermittelbescheid beauftragt, auf dem Steverweg zwischen Münsterstraße und Autobahn adaptive Beleuchtung zu installieren.

 


Sachverhalt:

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.2020 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität am 01.12.2020 mit der Vorlage 178/2020 beraten und mit dem Auftrag zum Bau einer adaptiven Beleuchtung beschlossen.

In der Sitzung des Rates am 08.12.2020 wurde der nachfolgende Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Steverweg zwischen Münsterstraße und Autobahn adaptive Beleuchtung zu installieren. Sofern eine Förderung bis zu 70% nicht erfolgt, wird der Antrag im Haupt- und Finanzausschuss erneut beraten.“

 

Zu dem vorgesehenen Fördermittelprogramm mit bis zu 70% Förderung hat die Gemeinde Nottuln zum jetzigen Zeitpunkt keinen Zugang. Für zukünftige Anträge wird derzeitig ein Radwegekonzept erstellt.

 

Förderprogramm „Kommunale Außenbeleuchtung“:

Eine Förderung der adaptiven Beleuchtungsanlagen mit bis zu 35% ist über das Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) „Förderung der Nahmobilität“ möglich. Ein Antrag ist bis zum 31. Dezember 2021 zu stellen. Somit könnte bei Förderung ein frühester Baubeginn in 2022 erfolgen. Die Verwaltung befindet sich im Gespräch mit dem BMU und versucht, bei positivem Beschluss und Fördermittelzusage eine Genehmigung zum frühzeitigen Maßnahmenbeginn zu erwirken.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Förderung könnte mit bis zu 35% der Kosten erfolgen.

 

Adaptive Beleuchtung:

ca. 42.000 € bei 30 m Lichtpunktabstand, mit 27.300 € Eigenanteil und 14.700 € Förderung

 


Anlagen:

keine