Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Kalkulation für 2022 bleibt die Satzung unverändert in Kraft.
Sachverhalt:
A) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2022
Die
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2022 ergibt sich aus der
Anlage 1. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich; aus der
Anlage 3 die Aufteilung auf die Sachkonten.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:
1.
Unternehmerkosten
Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.
Kosten:
1. Kehrmaschinen = 21,97 €/km/Woche zzgl.Mehrwertsteuer
2. Handreiniger = 933,53 €/Reinigungsgang zzgl.Mehrwertsteuer.
Demnach sind für den Unternehmer 261.226,42 € zu veranschlagen.
Der tatsächlich zu leistende Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten Ausfällen, zum Beispiel im Winter, meistens geringer. Für die witterungsbedingten Ausfälle wurde vertraglich festgelegt, dass die Fa. ALBA 40 % der Kosten als Vorhaltekosten abrechnen kann.
Reinigungslänge:
Die Straße „Auf der Burg“, ca. 366 Meter x 2, ist im Jahr 2021 gepflastert worden und wird ab dem 01.01.2022 gereinigt.
Für das Jahr 2022 werden 166 Kehrkilometer
kalkuliert.
2. Kosten für den Winterdienst
a) Baubetriebshof
Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird
entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den
Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche
Kostenschwankungen aufgetreten.
Für den Winterdienste durch den Baubetriebshof wird ein durchschnittlicher
Betrag in Höhe von 80.000 € errechnet. Für die Kalkulation werden 80.000 €
zugrunde gelegt.
b) Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)
Der Winterdienst für die
landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln, Appelhülsen und Schapdetten wird vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW und teilweise vom Kreis Coesfeld durchgeführt und
mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.
Bei länger anhaltendem Schneefall, zuletzt Februar 2021, werden Lohnunternehmer
zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzugezogen.
Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2022 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.
c) Streumaterialien
Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Für das Jahr 2022 werden 20.000 € seitens der Gemeindewerke eingeplant.
d)
Verwaltungskosten
Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Beschäftigten für den Bereich Straßenreinigung.
Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw. Dieser Betrag wird jährlich neu kalkuliert.
e) Gemeindeanteil
Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.
Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.
f)
Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung
Die hier auszugleichenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.
Stand des Sonderpostens am 31.12.2019 = 61.183,80 €
zzgl. die Überdeckung aus 2020 = 64.173,61 €
abzgl. in Kalkulation 2021
berücksichtigt = 31.183,80 €
Stand Sonderposten am
31.12.2020 = 94.173,61 €
In der Kalkulation für 2022 werden insgesamt 31.170,85 € als Zuführung aufgenommen.
Es verbleiben 63.002,76 € im Sonderposten.
g)
Jahresgebühr 2022 = 1,80 €
Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die Gebühr ab dem 01.01.2022 bei 1,80 € je Frontmeter gehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gebührensatz je Frontmeter in Höhe von 1,80 € wird gehalten.
Anlagen:
1. Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2022
2. Mengenentwicklung
3. Sachkonten