Betreff
Einbringung des Haushaltsentwurfes 2022
Vorlage
129/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird von dem Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land NRW in die Ratssitzung eingebracht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2022 bis 2025 sind im Haushaltsplanentwurf 2022 dargestellt.