Beschlussvorschlag:
Der Antrag
(Anregung nach § 24 GO NRW) wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Der
Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V. bittet mit dem als Anlage 1
beigefügten Schreiben um einen Investitionskostenzuschuss i.H.v. 15.000,- € für
den Neubau des Tierheims für den Nordkreis Coesfeld.
Derzeit ist
die Gemeinde Nottuln über einen Fundtiervertrag mit dem Tierheim verbunden. Der
Tierschutzverein verpflichtet sich darin, im Gemeindegebiet der Gemeinde
Nottuln aufgegriffene Fundtiere in Obhut zu nehmen. Die Unterbringung von
Fundtieren ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Ausführungen des
Anregenden sind wohl so zu verstehen, dass diese Leistung bei einer Ablehnung
des Antrages nicht gefährdet ist.
Vielmehr wird
ein Zuschuss wohl im Ergebnis dafür benötigt, um weiterhin die Aufnahme von
Haustieren von Bürger:innen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr um
ihre Tiere kümmern können, zu gewährleisten.
Auch wenn
nicht verkannt werden darf, dass eine fehlende Abgabemöglichkeit von Haustieren
durch ein rechtswidriges Aussetzen der Tiere letztlich zu möglicherweise
gehäuften Fundtierzahlen führen kann, so würde die Bezuschussung des
Tierheimneubaus an dieser Stelle zu einer Subventionierung von
Haustiereigentümer:innen führen, die ihre Tiere abgeben möchten bzw. müssen.
Vor dem
Hintergrund des gemeinsam beschrittenen Weges der Haushaltskonsolidierung
schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen und den Tierschutzverein
darauf zu verweisen, Entgelte für die Abgabe von Haustieren einzuführen bzw.
anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit nicht
bezifferbar
Anlagen:
Anlage
1 - Anregung nach §24 GO NRW - Bezuschussung
des Tierheim-Neubaus
in Flamschen