Betreff
Bezuschussung des Tierheimneubaus in Flamschen
Vorlage
124/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag (Anregung nach § 24 GO NRW) wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V. bittet mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben um einen Investitionskostenzuschuss i.H.v. 15.000,- € für den Neubau des Tierheims für den Nordkreis Coesfeld.

Derzeit ist die Gemeinde Nottuln über einen Fundtiervertrag mit dem Tierheim verbunden. Der Tierschutzverein verpflichtet sich darin, im Gemeindegebiet der Gemeinde Nottuln aufgegriffene Fundtiere in Obhut zu nehmen. Die Unterbringung von Fundtieren ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Ausführungen des Anregenden sind wohl so zu verstehen, dass diese Leistung bei einer Ablehnung des Antrages nicht gefährdet ist.

Vielmehr wird ein Zuschuss wohl im Ergebnis dafür benötigt, um weiterhin die Aufnahme von Haustieren von Bürger:innen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr um ihre Tiere kümmern können, zu gewährleisten.

Auch wenn nicht verkannt werden darf, dass eine fehlende Abgabemöglichkeit von Haustieren durch ein rechtswidriges Aussetzen der Tiere letztlich zu möglicherweise gehäuften Fundtierzahlen führen kann, so würde die Bezuschussung des Tierheimneubaus an dieser Stelle zu einer Subventionierung von Haustiereigentümer:innen führen, die ihre Tiere abgeben möchten bzw. müssen.

Vor dem Hintergrund des gemeinsam beschrittenen Weges der Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen und den Tierschutzverein darauf zu verweisen, Entgelte für die Abgabe von Haustieren einzuführen bzw. anzupassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit nicht bezifferbar

 


Anlagen:

Anlage 1 -      Anregung nach §24 GO NRW - Bezuschussung des Tierheim-Neubaus
                     in Flamschen