Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verwaltungsfinanzbericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In den Anlagen 1 und 2 ist die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen dargestellt. Der Anlage 3 sind die Ein- und Auszahlungen zu entnehmen. Die Anlage 4 beinhaltet die Investitionen, die Ermächtigungsübertragungen, die bereits gebuchten Rechnungen sowie den voraussichtlichen Realisierungstand zum Jahresende. Die erfolgten Mittelumverteilungen zum 30.06.2021 sind in der Anlage 5 abgebildet. Seit der Corona-Pandemie sind die durch die Krise verursachten Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren, diese sind in der Anlage 6 dargestellt.

Die Erträge werden voraussichtlich in ihrer Summe zum 31.12.2021 den Plan um 0,5 Mio. € übertreffen. Hauptursache dieser Abweichung ist u. a. die positive Entwicklung der Gewerbesteuer. Negative Auswirkungen aufgrund der Corona-Krise ergeben sich bei der Einkommensteuer. Ebenso wurden die Kompensationsleistungen durch die Anpassung an den Bescheid reduziert. Neben den beiden zuvor beschriebenen negativen Effekten ergibt sich in Summe aus den restlichen Ertragspositionen eine leicht positive Entwicklung. Trotz der Corona-Krise ergeben sich derzeit für die Gemeinde Nottuln keine prognostizierten Mindererträge, was auf einen guten Branchenmix der Unternehmen vor Ort zurückzuführen ist.

Die prognostizierten Aufwendungen zum 31.12.2021 werden um rd. 0,8 Mio. € niedriger ausfallen als geplant. Ursachen hierfür sind u. a. im Personalbereich die Besetzung von Stellen zu einem späteren Zeitpunkt als geplant. Positiv hat sich die Endabrechnung der Kostenerstattung SGB II (Endabrechnung Kreis – für das Jahr 2020) ausgewirkt. Im Bereich der Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen haben sich bei einzelnen Projekten aufgrund der Haushaltseinbringung im April 2021 (Freigabe der Budgets) sowie der hohen Auslastungen der Handwerksbetriebe Abweichungen zu den Planwerten ergeben. Die höchste negative Auswirkung stellt die Gewerbesteuerumlage dar. Dies ist das Ergebnis aus der deutlich besseren Entwicklung der Gewerbesteuer. Weitere Kostenreduktionen sind das Resultat von Konsolidierungsmaßnahmen, die mit der Änderungsliste beschlossen wurden.

Zahlungstechnisch spiegeln sich die prognostizierten Erträge und Aufwendungen im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wider. Aufgrund dieser Entwicklung, im Besonderen der Gewerbesteuer geschuldet, kann der prognostizierte Saldo von -1,3 Mio. € auf -0,3 Mio. € angepasst werden (siehe Anlage 3, Nr. 17).


Durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes durch die Deutsche Glasfaser fallen sowohl die Förderung in Höhe von 0,3 Mio. € als auch die Kosten in Höhe von 0,4 Mio. € weg. Somit ist die Anlage 3, Nr. 9 und Nr. 30, entsprechend anzupassen. Alle Investitionsmaßnahmen sind der Investitionsliste (Anlage 4) zu entnehmen. Der geplante Haushaltsansatz für die Investitionen sowie die Ermächtigungsübertragungen sind mit 12,8 Mio. € angesetzt.

Nach Auswertung der Angaben aus den verschiedenen Fachbereichen beläuft sich der Prognosewert zum 31.12.2021 jedoch auf 7,7 Mio. €. Dies ist wie bereits erläutert u.a. auf den Zeitpunkt der Haushaltseinbringung zurückzuführen. Aus diesem Grunde wird das Planungsverfahren zum Haushaltsjahr 2022 umgestellt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 beinhaltet Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 2,0 Mio. €, die sich negativ auf die liquiden Finanzmittel auswirken werden. Nach Durchsicht und Analyse aller Finanzpositionen könnte sich die Liquidität zum Jahresende von 5,3 Mio. € (Ansatz 2021) auf rund 9,8 Mio. € verbessern.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus den Anlagen.


Anlagen:

Anlage 1: Erträge

Anlage 2: Aufwendungen

Anlage 3: Ein- und Auszahlungen

Anlage 4: Investitionsliste

Anlage 5: Mittelumverteilungen

Anlage 6: Pauschale Ermittlung coronabedingter Schäden