Betreff
Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Nottuln
Vorlage
110/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht der Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Nottuln wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Nach Auslaufen der vom Bund finanzierten Schulsozialarbeit nach dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zum 31.12.2013 wurde intensiv darüber beraten, ob und inwieweit die Gemeinde Nottuln die Schulsozialarbeit aus eigenen kommunalen Mittel fortsetzt. Hierbei wurde auch seitens der Schulen übereinstimmend signalisiert, dass das begrenzte Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu eng gefasst und darüber hinaus der Bedarf an klassischer Schulsozialarbeit im Sinne einer schulbezogenen Jugendsozialarbeit gegeben sei.

Gleichzeitig hatten die Schulen übereinstimmend verdeutlicht, dass die per Erlassweg hierfür vorgesehene Kombinationsfinanzierung (je 50 % Schulträger und Land) nicht verfolgt werden könne, da das Verfahren, wonach die Schulen in NRW Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen beschäftigen können, aufgrund der aktuellen Lehrerversorgung nicht möglich sei.

Nach mehreren Beratungen im Fachausschuss wurde dann im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2014 entschieden, zunächst eine halbe Stelle der klassischen Schulsozialarbeit einzurichten. Die Tätigkeit wurde zum 01.11.2015 aufgenommen.

Bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatung des Jahres 2016 folgte dann der Beschluss zur Einrichtung einer weiteren halben Stelle, die zum 01.09.2016 besetzt werden konnte.

Die beiden halben Stellen wurden bekanntlich beim Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. zunächst befristet angesiedelt. Im Jahr 2017 wurde beschlossen, für die freiwillige Aufgabe der Schulsozialarbeit an gemeindlichen Schulen dauerhaft zwei Teilzeitstellen zur Verfügung zu stellen und dem Treffpunkt Jugendarbeit e.V. für deren Beschäftigung die jährlichen Kosten zu erstatten.

Seit Änderung und Ausweitung der Fördermöglichkeiten durch das Land im Jahr 2019 greift die Gemeinde Nottuln jährlich hierzu Fördermittel ab, die für den Teilbereich der Sozialen Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden können.

Zuletzt wurde der Wunsch vorgebracht, dass die Schulsozialarbeiter:innen über deren Arbeit im Ausschuss berichten. Frau Christiane Dirks und Herr Jan Strotmann haben hierzu ihre Teilnahme zugesagt.

Zu etwaigen Überlegungen der Ausweitung von Schulsozialarbeit wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach aktueller Abfrage bei den Schulen die Lehrerversorgung nach wie vor ein „Opfern von Lehrerstellen“ zu Gunsten der Schulsoziarbeit nicht zulässt. Außerdem wurde durch Rückfrage bei der Schulaufsicht in Erfahrung gebracht, dass in diesem Zusammenhang das Zusammenlegen von nicht besetzten Stellenanteilen nicht zulässig ist.

Ob eine befristete Aufstockung des Aufgabenbereichs durch die diversen, aktuellen Förderprogramme („Aufholen nach Corona“) möglich ist, wird zurzeit noch auf verschiedenen Ebenen geprüft.


Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten rd. 65.000 €; Zuschuss (Ertrag) aus BuT rd. 12.000 €


Anlagen:

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