Betreff
1. Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8 a KAG NRW
Vorlage
099/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität / Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt die 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Nottuln (Anlage 1) zur Sicherung der Zuwendungsvoraussetzungen für eine Förderung des umlagefähigen Aufwandes der nach § 8 Absatz 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen.


Sachverhalt:

Diese Beschlussvorlage dient der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Gemeinde Nottuln, das mit Vorlage 186/2019 in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 12.11.2019 und in der Ratssitzung am 10.12.2019 beschlossen wurde.

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG NRW einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.

Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden sollen, im Straßen- und Wegekonzept genannt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden maßnahmenspezifisch zur Beratung gegeben.


Anlagen:

Anlage 1          Straßen- und Wegekonzept Stand: 01.08.2021