Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt und Mobilität / Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt
die 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Nottuln (Anlage
1) zur Sicherung der Zuwendungsvoraussetzungen für eine Förderung des
umlagefähigen Aufwandes der nach § 8 Absatz 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW
(KAG) beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen.
Sachverhalt:
Diese Beschlussvorlage dient der Fortschreibung
des Straßen- und Wegekonzeptes der Gemeinde Nottuln, das mit Vorlage 186/2019
in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen am 12.11.2019 und in der Ratssitzung am 10.12.2019 beschlossen
wurde.
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG
NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG NRW einen neuen § 8 a
„Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und
über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede
Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept
zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch,
rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen
möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen
Straßen erforderlich werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über
den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept
beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel
des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über
geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für
die Förderungen beantragt werden sollen, im Straßen- und Wegekonzept genannt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
finanziellen Auswirkungen werden maßnahmenspezifisch zur Beratung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1 Straßen- und Wegekonzept Stand:
01.08.2021