Betreff
Überplanmäßige/r Aufwand/ Auszahlung für die Maßnahme "Digitalisierung an Schulen"
Vorlage
095/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem überplanmäßigen Mehraufwand/ Mehrauszahlung in Höhe von rd. 62 T€ für die Netzwerkverkabelung an den Nottulner Schulen wird zugestimmt; die Deckung erfolgt im Rahmen einer Mittelumverteilung in entsprechender Höhe aus der SGB II-Erstattung für 2020, die die Aufwandsposition im laufenden Jahr entsprechend verringert.


Sachverhalt:

Aus dem Digitalpakt NRW steht der Gemeinde Nottuln für die Digitalisierung an den Schulen rund 326 T€ zur Verfügung. Die anteilige Förderung des Landes beträgt 90 Prozent. Der Eigenanteil der Kommunen beläuft sich auf 10 Prozent. Aus diesem Fördertopf soll die Digitalisierung an den Schulen fortgeführt werden. Dies ist im Haushalt 2021 der Gemeinde Nottuln berücksichtigt worden.

Für die baulichen Maßnahmen, die Netzwerkverkabelung sowie für die Montage von Displays, stehen Haushaltsmittel 2021 sowie noch verfügbare Rückstellungen von insgesamt 273.188,90 Euro zur Verfügung. Nunmehr liegen die aktuellen Ausschreibungsergebnisse vor: für die Planungskosten, die Netzwerkverkabelung in den Schulen sowie für die Montage der Displays sind demnach 335.401,71 Euro erforderlich. Dies führt zu einer finanziellen Unterdeckung von rund 62 T€. Damit liegt eine erhebliche (>25.000 Euro), unabweisbare und überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung vor, die gem. § 83 GO i.V.m. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung der Zustimmung des Rates bedarf.

Unabweisbare Gründe liegen vor, da ohne die Netzwerkverkabelung in den Schulgebäuden, die bereits angeschafften Displays und Apple-TV´s nicht für Unterrichtszwecke angeschlossen und in Betrieb genommen werden können.

Eine Deckungsmöglichkeit besteht durch die erfolgte Endabrechnung 2020 des Kreises Coesfeld für den Bereich SGB II. Mit der End-/ Spitzabrechnung vom 07.05.2021 wurde eine Erstattung wegen Überzahlung des Personal- und Sachaufwands (SGB II) in Höhe von 208.276,66 € ausgewiesen. Dieser Erstattungsbetrag wird mit den SGB II-Abschlägen 2021, die an den Kreis Coesfeld für die Kosten der Unterkunft an Hilfsbedürftige zu leisten sind, verrechnet. Insofern entsteht in dieser Position im laufenden Jahr ein entsprechender Minderaufwand. Die Verwaltung schlägt somit vor, die überplanmäßige Mehraufwendung/ Mehrauszahlung in Höhe von 62 T€ für die Digitalisierung an den Schulen durch eine Mittelumverteilung zu kompensieren.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt