Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2020
Vorlage
093/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2020 festgestellt.

 

2.1 Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

2.2 Beschluss Rat:

Dem Bürgermeister der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.

 

3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2020 wird in Höhe von 39.234,85 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2020 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Ergebnisrechnung 2020
  • Finanzrechnung 2020
  • Teilergebnisrechnungen 2020
  • Teilfinanzrechnungen 2020
  • Bilanz zum 31.12.2020
  • Anhang zum Jahresabschluss 2020 mit Anlagen

o  Anlagenspiegel zum 31.12.2020

o  Forderungsspiegel zum 31.12.2020

o  Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020

o  Rückstellungsspiegel zum 31.12.2020

o  Ermächtigungsübertragungen 2020 nach 2021

o  Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2020

·         Lagebericht zum Jahresabschluss 2020

·         Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Die Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.06.21 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht, die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 39.234,85 € ab. Dieser wird in Höhe von 39.234,85 € der Allgemeine Rücklage zugeführt. Eine Zuführung in die Ausgleichsrücklage kann erst dann erfolgen, wenn die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage aufgrund entstandener Fehlbeträge der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre durch positive Jahresergebnisse aufgefangen wird (§ 96 GO NRW). Zum Stichtag 31.12.2020 ist der Allgemeinen Rücklage noch der Betrag in Höhe von 167.910,50 € zuzuführen, bis künftige Jahresüberschüsse in die Ausgleichsrücklage fließen können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Jahresabschluss


Anlagen:

Anlage 1 -   Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum                                31.12.2020

 

Anlage 2      uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

                 (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am                              23.06.2021 zu unterzeichnen)