Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2020
festgestellt.
2.1
Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln dem
Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
2.2
Beschluss Rat:
Dem
Bürgermeister der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.
3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das
Haushaltsjahr 2020 wird in Höhe von 39.234,85 € der Allgemeinen Rücklage
zugeführt.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2020 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Ergebnisrechnung
2020
- Finanzrechnung
2020
- Teilergebnisrechnungen
2020
- Teilfinanzrechnungen
2020
- Bilanz zum
31.12.2020
- Anhang zum
Jahresabschluss 2020 mit Anlagen
o Anlagenspiegel
zum 31.12.2020
o Forderungsspiegel
zum 31.12.2020
o Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2020
o Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2020
o Ermächtigungsübertragungen
2020 nach 2021
o Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2020
·
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020
·
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die
Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem zu
dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch
den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
23.06.21 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht,
die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach
eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des
Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach
der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe
j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses,
die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des
Bürgermeisters.
Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 39.234,85 € ab. Dieser wird in Höhe von 39.234,85
€ der Allgemeine Rücklage zugeführt. Eine Zuführung in die Ausgleichsrücklage
kann erst dann erfolgen, wenn die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage aufgrund
entstandener Fehlbeträge der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre durch
positive Jahresergebnisse aufgefangen wird (§ 96 GO NRW). Zum Stichtag
31.12.2020 ist der Allgemeinen Rücklage noch der Betrag in Höhe von 167.910,50
€ zuzuführen, bis künftige Jahresüberschüsse in die Ausgleichsrücklage fließen
können.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes zum 31.12.2020
Anlage 2 uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk
(vom
Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am 23.06.2021
zu unterzeichnen)