Beschlussvorschlag:
Folgende Eckpunkte werden für die Haushaltsplanung 2022 beschlossen:
- Der Gesamtkonsolidierungsbedarf beträgt 2,75 Mio. €. In den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 wird der jährliche Jahresfehlbetrag um 550 T€ pro Jahr reduziert, so dass im Haushaltsjahr 2026 das Jahresergebnis Null ist.
- Die maximale Nettoneuverschuldung für die Haushaltsjahre 2022 – 2026 wird auf 5 Mio. € festgesetzt. Ab dem Jahr 2027 werden keine weiteren Kredite aufgenommen. Investitionen müssen dann spätestens aus dem Saldo aus der Investitionstätigkeit finanziert werden.
- Die anstehenden investiven Maßnahmen werden in der Reihenfolge, wie in Anlage 3 dargestellt, umgesetzt.
- Die im Sachverhalt unter II.3 getroffenen Aussagen sind die Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.
Sachverhalt:
I.
Ausgangslage
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 sind allen Beteiligten die
massiven Haushaltsprobleme bewusst geworden. Darum sind politische Beschlüsse
zur Haushaltskonsolidierung gefasst worden. Das Jahresergebnis für 2021 weist
einen Fehlbetrag von -1,9 Millionen Euro aus. Dadurch „lebt“ die Gemeinde Nottuln
weiterhin von ihrem Eigenkapital, das allerdings immer geringer wird. Der HFA
hat als Ziel für die künftigen Haushaltsjahre beschlossen, dass bis 2026 das
Jahresergebnis mindestens Null ist, und dass jährlich so viel liquide Mittel
„übrig“ bleiben müssen, um damit die Darlehenslasten zu bezahlen – letztendlich
so, wie in jedem Privathaushalt. Dieses Ziel hat zur Folge, dass jährlich ein
Betrag von mindestens 550.000 € eingespart werden muss. Einsparen bedeutet, Ausgaben
zu reduzieren und Einnahmen zu steigern. Um die derzeitige Tilgungsbelastung
von über 1,4 Millionen Euro bezahlen zu können, besteht in den kommenden fünf
Jahren ein Gesamtkonsolidierungsbedarf von rund 2,7 Millionen Euro. Aufgrund
der schon sehr hohen Tilgungsbelastung sollten möglichst alle weiteren
Kreditverpflichtungen vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden.
Letztendlich muss jede weitere Kreditverpflichtung nur zu weiteren
Konsolidierungsmaßnahmen führen.
Politik und Verwaltung haben vereinbart, diesen Konsolidierungsprozess
unmittelbar nach dem Haushaltsbeschluss 2021 zu beginnen. Drei Treffen haben
dazu bereits stattgefunden, um den geplanten Eckwertebeschluss im Juni dieses
Jahres gemeinsam vorzubereiten. Neben der Bezifferung des
Konsolidierungsbedarfs wird auch eine maximale Kreditlinie für die nächsten
Haushaltsjahre festgelegt werden. Grundsätzlich verbietet zwar die derzeitige
Haushaltssituation weitere Darlehensaufnahmen, aber dringend und zwingend
anstehende Projekte müssen auch weiterhin finanziert werden können. Dies wird jedoch
letztendlich dazu führen, dass alle anstehenden Investitionen gedeckelt werden
müssen. Zudem werden nicht absolut notwendige Investitionen solange verschoben,
bis die finanzielle Situation der Gemeinde Nottuln, z. B. durch Grundstücksverkäufe aus
neuen Bau- oder Gewerbegebieten, sie wieder ermöglicht. Auch sind aus
derzeitiger Einschätzung investive Projekte künftig nur noch möglich, wenn zusätzlich
Fördermittel akquiriert werden können.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 wurde dem Gemeinderat eine sogenannte
„erweiterte Finanzplanung bis zum Jahr 2031“ vorgelegt (siehe Vorlage 025/2021).
In dieser Liste sind alle vom Rat bereits beschlossenen oder geplanten
investiven Maßnahmen aufgelistet. Diese bereits mehr oder weniger bezifferbaren
Projekte sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 enthalten. Die
bislang noch nicht konkretisierten Maßnahmen, weil z. B. der konkrete Baukörper
noch nicht bekannt ist, sind mit „Platzhalter-Beträgen“ versehen. Darüber
hinaus fehlen in dieser Übersicht noch Projekte und Maßnahmen, da diese z. B.
zum Themenfeld Klimaschutz derzeit noch nicht konkretisiert sind. Ebenso wie
die Ausgaben sind auch die Einnahmen mit Platzhalter-Beträgen eingepreist.
Fördermittel für konkrete Maßnahmen oder mögliche Verkaufserlöse, z. B. durch
künftige Baulandverkäufe (nach erfolgreicher Baulandentwicklung), sind kaum einschätzbar.
Letztendlich liefert die erweiterte Finanzplanung aber einen groben Überblick
über die Gesamtsumme der anstehenden Projekte. Insgesamt sind für die Jahre
2021 bis 2031 Investitionen in Höhe von rund 64 Millionen Euro gelistet. Dem
gegenüber stehen nur 23 Millionen Euro an möglichen Einzahlungen, so dass ein
weiteres Kreditvolumen von rund 41 Millionen Euro die Folge wäre. Bei einer unterstellten
30jährigen Tilgungsdauer ergäbe sich bis zum Jahr 2031 eine weitere Tilgungsbelastung
von 1,4 Millionen Euro pro Jahr. Die bestehende Tilgungslast von 1,4 Millionen
Euro zuzüglich der „neuen“ Tilgungslast ergäbe eine Gesamtbelastung von 2,8 Millionen
Euro. Diese Summe müsste für einen „gesunden“ Haushalt jährlich als Überschuss
erwirtschaftet werden, um nicht Liquiditätskredite in Anspruch nehmen zu
müssen.
Bereits heute kann die Gemeinde Nottuln die vorhandene Tilgungslast von
1,4 Millionen Euro nicht erwirtschaften. Vielmehr weist der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit einen negativen Wert von -1,3 Millionen Euro aus.
Letztendlich führen weitere Kredite, die in einer Verdoppelung der Tilgungslast
resultieren würden, zu einer Überschuldung der Gemeinde Nottuln. Dies war und
ist die Ausgangslage für die einstimmig beschlossene Haushaltskonsolidierung.
Auf Basis der Vorlagen 025/2021, „Erweiterte Finanzplanung bis 2031“ sowie 022/2021, „Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HSK)“, hat der HFA am 09.03.2021 folgendes einstimmig beschlossen:
- Die erweiterte Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung entwickelt spätestens bis zum Herbst 2021 ein freiwilliges HSK und legt es dem Rat gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf für 2022 zur Entscheidung vor.
- Rat und Verwaltung stimmen bis zu den Sommerferien die Eckpunkte für den HH-Plan 2022 ab und legen die maximalen negativen Jahresergebnisse für die Jahre 2022 – 2025 fest, um den Ergebnishaushalt dauerhaft zu konsolidieren.
Ab dem Jahr 2026 sollen die Jahresergebnisse mindestens Null sein.
- Im Finanzhaushalt sind durch Festlegung eines jährlichen maximalen Betrages der Neuverschuldung (Saldo aus Investitionstätigkeit) für die Jahre 2022 – 2032 die damit voraussichtlich umzusetzenden Projekte zu benennen.
Ausnahmen stellen die Projekte dar, mit denen innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Rendite erwirtschaftet werden kann. Diese Ausnahmen sind vom Rat zu beschließen.
II.
Eckpunkte
1.
Jahresergebnis
Der Jahresfehlbetrag 2021 beträgt rund 1,9 Mio. €. Um in fünf Jahren, im Jahr 2026, ein Jahresergebnis von Null zu erzielen, wäre ein jährlicher Konsolidierungsbedarf von rund 380 T€ gegeben. Mit diesem Konsolidierungsbetrag wäre aber nicht das Ziel erreicht, die schon bestehenden laufenden Tilgungsverpflichtungen zu erbringen. Der bestehende negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit liegt für 2021 bei – 1,3 Mio. €.
Um sowohl das Jahresergebnis im Jahr 2026 mit mindestens Null ausweisen sowie die laufenden Tilgungsleistungen bedienen zu können, muss der jährlich zu konsolidierende Betrag auf 550 T€ erhöht werden (vgl. Anlage 1).
2.
Neuverschuldung
Aufgrund der Haushaltssituation verbietet sich grundsätzlich eine weitere Neuverschuldung. Um aber die zwingenden pflichtigen kommunalen Aufgaben erfüllen zu können, muss eine verbindliche maximale Kreditlinie festgelegt werden.
Die maximale Neuverschuldung wird auf 5 Mio. € bis zum Jahr 2026 festgelegt.
Aber: Jede weitere Kreditaufnahme führt zu einer weiteren Belastung der Ergebnis- und Finanzrechnung, die in gleicher Höhe wiederum Konsolidierungsbedarf hervorruft. Bei einer unterstellten 30jährigen Finanzierungsdauer bedeutet dies eine weitere Belastung der liquiden Mitteln von rund 200 T€ pro Jahr (167 T€ Tilgungsleistung sowie anfänglich 30 T€ Zinsverpflichtung (Zinssatzannahme: 3%)).
Der jährliche Gesamt-Investitionsbetrag ergibt sich aus dem Saldo aus Investitionstätigkeit. Dieser ist für die kommenden Jahre mit 2,7 Mio. €/ a beziffert (vgl. Anlage 2).
3.
Konsolidierung
Folgende Grundsätze werden für die Konsolidierung des … Bereiches festgelegt:
… konsumtiven …
· Alle Einnahme- und Ausgabepositionen kommen auf den Prüfstand.
· Alle kommunalen Einnahmen werden kostendeckend kalkuliert.
· Alle beeinflussbaren Aufwandspositionen werden pauschal um 10% reduziert.
· Alle freiwilligen Leistungen werden aus der Haushaltsplanung herausgenommen, bis das Gesamtkonsolidierungsziel erreicht ist.
· Sollte das jährliche Konsolidierungsziel in Höhe von 550 T€ nicht durch vorgenannte Maßnahmen erreicht werden, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Steuersätze (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer).
· Jährlich wird ein Konsolidierungsbonus in Höhe von 5% des erreichten „echten“ Konsolidierungsbetrages gebildet, der dann z.B. für freiwillige Leistungen durch politischen Beschluss verausgabt werden kann (max. 27.500 €/a).
… investiven …
· Fördermittel sind kein Garant für die Umsetzung einer Maßnahme (Ausnahme: 100% Förderung); die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils muss sichergestellt sein.
· Budgetbildung und -begrenzung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
· Die zwingend notwendigen Investitionen und deren Rangfolge werden nach der beigefügten Investitionsliste umgesetzt (siehe Anlage 3; Zusammenfassung der erweiterten Finanzplanung, VL025/2021).
III.
Strategische
Konsolidierung
Die KGSt hat im Jahr 2014 ein Handbuch zur strategischen Haushaltskonsolidierung herausgegeben. Viele Aussagen darin können daraus für den Nottulner Prozess 1:1 übernommen werden:
1.
Aussage zu den Grenzen klassischer
Konsolidierungsinstrumente (S. 32)
„…, dass
klassische Konsolidierungsinstrumente und -konzepte inzwischen zur Bewältigung
der kommunalen Finanzprobleme bzw. -krise mit Blick auf mittel- und
langfristige Konsolidierungserfolge nicht mehr ausreichen.
Zum alt bekannten
Repertoire der traditionellen Mittel und Methoden gehören:
·
das
Rasenmäherprinzip,
·
die
Haushaltssperre,
·
die
Stellenbesetzungssperre und der Beförderungsstopp,
·
und
die globale Minderausgabe.
Diesen Methoden
ist gemeinsam, dass sie dazu dienen, kurzfristige Konsolidierungserfolge
zu erzielen.“
Diese klassischen
Konsolidierungsinstrumente werden nicht ausreichen, um das für Nottuln
festgelegt Konsolidierungsziel von 2,7 Mio. € zu erreichen. Es werden
grundlegende Entscheidungen über das kommunale Engagement getroffen werden
müssen. Dies wird zwangsläufig zu einer Einschränkung, wenn nicht gar
kompletten Einstellung, der bisherigen Leistungserbringung und -standards in
allen Bereich führen.
2. Empfehlung: Strategische Haushaltskonsolidierung
(S. 34)
„Die Einleitung
eines „Kurswechsels“ ist notwendig. Daher ist Konsolidierung zwingend in Bezug
zu den strategischen Zielen und beabsichtigten Wirkungen kommunalen Handelns zu
bringen. Dieser Ansatz hat zur Folge, dass es nicht mehr „einfach so weitergeht
wie bisher“ und auch nicht „die Notbremse gezogen werden muss“, sondern
zukunftsorientiert hinterfragt wird, welche Konsequenzen die angedachte
Umsetzung jedes einzelnen Konsolidierungsvorschlages auf das Wirken des
kommunalen Handelns und einzelne betroffene Zielgruppen hat.
Im Rahmen dieser Überlegungen wird es entscheidend
auch darum gehen, Prioritäten für das jeweilige öffentliche Handeln zu setzen.
Hierbei sind ebenfalls die Wirkungen entscheidend. Insofern sollte
Haushaltskonsolidierung im heutigen Sinn nicht in erster Linie ein Instrument
zur Bewältigung aktueller Krisen sein, sondern ein strategischer Ansatz für
eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft.“
Die strategische Haushaltskonsolidierung
kann nur gemeinsam gelingen: in einem Ringen um die Schwerpunkte der künftigen
Priorisierung von Handlungsfeldern und Maßnahmen. Entsprechende klare
politische Entscheidungen müssen getroffen werden, auch im Hinblick auf ein
nachhaltiges, generationsgerechtes sowie klimaneutrales Agieren der Gemeinde
Nottuln
„Zielfelder und
Leitfragen des strategischen Managements (S. 39)
·
Wirkung - Was
wollen wir bewirken?
·
Produkte - Was
bieten wir dafür an?
·
Organisation - Wie setzen wir
es um?
·
Ressourcen - Was setzen
wir dafür ein?“
Ob und in
welcher Form der Prozess einer strategischen Zielplanung angegangen werden
soll, muss politisch diskutiert und beschlossen werden.
Als Mahnung
diesen Prozess zu starten, kann das folgende Zitat zur strategischen
Zielplanung verstanden werden (S. 43):
„Wer keine Strategie hat, wird von
Einzelinteressen getrieben herumirren,
Fehlentscheidungen treffen und Ressourcen
verschwenden.“
3. Aussage über den anzugehenden
Konsolidierungsprozess (S. 49):
„Zum Start des
Projektes ist es in jedem Fall erforderlich, dass die Verantwortlichen aus
Verwaltung und Politik die grundlegende Entscheidung treffen,
Haushaltskonsolidierung betreiben zu wollen.“
Dieser Beschluss ist bereits einstimmig
gefasst!
„Noch wichtiger
ist es, dass sie den erklärten Willen und den Mut haben, auch die notwendigen
Entscheidungen über die dann folgenden Einzelmaßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung tatsächlich zu treffen.“
Diese Beschlüsse stehen noch aus!
IV.
Fazit
Aufgrund der massiven finanziellen Probleme und einem vorhandenen
Konsolidierungsbedarf von 2,7 Millionen Euro pro Jahr gibt es keine
Denkverbote. In der Verwaltung werden alle Ausgabenpositionen im Hinblick auf
mögliche Einsparungen analysiert. Dies führt zwangsläufig zu einer Reduzierung
der Leistungen, die die Gemeinde für ihre Ortsteile, die Bürgerschaft, die
Infrastruktur und die Vereine und Verbände künftig erbringen kann. Auch das
Thema Einnahmensteigerung wird nicht ausgeklammert. Da, wo die Gemeinde privatwirtschaftlich
handelt (z. B. bei der Vermietung von Räumlichkeiten), muss mindestens eine
Kostendeckung erreicht werden. Aber auch über die Höhe von Gebühren für die
Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen wird nachgedacht. Sollten
alle Konsolidierungsbemühungen nicht zum Erfolg führen, ist als letzte
Möglichkeit auch eine Anhebung der kommunalen Steuersätze nicht auszuschließen.
Dieses Szenario ist absehbar, zumal die Mehreinnahmen der Bürgerschaft
unmittelbar zu Gute kommen.
Neben den laufenden Einnahmen und Ausgaben besteht zwischen Politik und
Verwaltung Einigkeit, dass alle investiven Projekte kritisch hinterfragt werden
müssen. Eine Verschiebung von Maßnahmen bis zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die
Einnahmesituation wieder erheblich verbessert hat, steht in der Diskussion.
Auch der „Standard“ sowie die maximale Bausumme einer einzelnen Maßnahme wird
künftig im Vorfeld einer neuen Planung festgelegt. Um zudem die etwaigen
weiteren Kreditaufnahmen so gering wie möglich zu halten, werden Investitionen
nur noch mit maßnahmenbezogenen Fördermitteln realisiert. Auch wird ein
maximales Kreditvolumen für die nächsten 5 Jahre festgelegt, um die
Tilgungslasten nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.
Trotz des zwingend notwendigen Konsolidierungskurses gilt es, die
Überalterung des kommunalen Anlagevermögens zu vermeiden und der Bürgerschaft
eine gute Infrastruktur in Nottuln zu bieten. Um das zu ermöglichen, müssen alle
Beteiligten und Betroffenen in einen offenen, ehrlichen und sachlichen
Austausch treten. Letztendlich kann sich eine Gemeinde – ähnlich wie jede
Privatperson – ein Leben über den eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht
erlauben.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 - Eckpunktedefinition
Anlage 2 - Investitionssumme pro Jahr
Anlage 3 - Investitionsliste, gesamt mit Rangfolge