Betreff
Haushaltskonsolidierung 2022
Vorlage
091/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Folgende Eckpunkte werden für die Haushaltsplanung 2022 beschlossen:

 

  1. Der Gesamtkonsolidierungsbedarf beträgt 2,75 Mio. €. In den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 wird der jährliche Jahresfehlbetrag um 550 T€ pro Jahr reduziert, so dass im Haushaltsjahr 2026 das Jahresergebnis Null ist.
  2. Die maximale Nettoneuverschuldung für die Haushaltsjahre 2022 – 2026 wird auf 5 Mio. € festgesetzt. Ab dem Jahr 2027 werden keine weiteren Kredite aufgenommen. Investitionen müssen dann spätestens aus dem Saldo aus der Investitionstätigkeit finanziert werden.
  3. Die anstehenden investiven Maßnahmen werden in der Reihenfolge, wie in Anlage 3 dargestellt, umgesetzt.
  4. Die im Sachverhalt unter II.3 getroffenen Aussagen sind die Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.

 

 


Sachverhalt:

I.            Ausgangslage

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 sind allen Beteiligten die massiven Haushaltsprobleme bewusst geworden. Darum sind politische Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gefasst worden. Das Jahresergebnis für 2021 weist einen Fehlbetrag von -1,9 Millionen Euro aus. Dadurch „lebt“ die Gemeinde Nottuln weiterhin von ihrem Eigenkapital, das allerdings immer geringer wird. Der HFA hat als Ziel für die künftigen Haushaltsjahre beschlossen, dass bis 2026 das Jahresergebnis mindestens Null ist, und dass jährlich so viel liquide Mittel „übrig“ bleiben müssen, um damit die Darlehenslasten zu bezahlen – letztendlich so, wie in jedem Privathaushalt. Dieses Ziel hat zur Folge, dass jährlich ein Betrag von mindestens 550.000 € eingespart werden muss. Einsparen bedeutet, Ausgaben zu reduzieren und Einnahmen zu steigern. Um die derzeitige Tilgungsbelastung von über 1,4 Millionen Euro bezahlen zu können, besteht in den kommenden fünf Jahren ein Gesamtkonsolidierungsbedarf von rund 2,7 Millionen Euro. Aufgrund der schon sehr hohen Tilgungsbelastung sollten möglichst alle weiteren Kreditverpflichtungen vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. Letztendlich muss jede weitere Kreditverpflichtung nur zu weiteren Konsolidierungsmaßnahmen führen.

 

Politik und Verwaltung haben vereinbart, diesen Konsolidierungsprozess unmittelbar nach dem Haushaltsbeschluss 2021 zu beginnen. Drei Treffen haben dazu bereits stattgefunden, um den geplanten Eckwertebeschluss im Juni dieses Jahres gemeinsam vorzubereiten. Neben der Bezifferung des Konsolidierungsbedarfs wird auch eine maximale Kreditlinie für die nächsten Haushaltsjahre festgelegt werden. Grundsätzlich verbietet zwar die derzeitige Haushaltssituation weitere Darlehensaufnahmen, aber dringend und zwingend anstehende Projekte müssen auch weiterhin finanziert werden können. Dies wird jedoch letztendlich dazu führen, dass alle anstehenden Investitionen gedeckelt werden müssen. Zudem werden nicht absolut notwendige Investitionen solange verschoben, bis die finanzielle Situation der Gemeinde Nottuln, z. B. durch Grundstücksverkäufe aus neuen Bau- oder Gewerbegebieten, sie wieder ermöglicht. Auch sind aus derzeitiger Einschätzung investive Projekte künftig nur noch möglich, wenn zusätzlich Fördermittel akquiriert werden können.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 wurde dem Gemeinderat eine sogenannte „erweiterte Finanzplanung bis zum Jahr 2031“ vorgelegt (siehe Vorlage 025/2021). In dieser Liste sind alle vom Rat bereits beschlossenen oder geplanten investiven Maßnahmen aufgelistet. Diese bereits mehr oder weniger bezifferbaren Projekte sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 enthalten. Die bislang noch nicht konkretisierten Maßnahmen, weil z. B. der konkrete Baukörper noch nicht bekannt ist, sind mit „Platzhalter-Beträgen“ versehen. Darüber hinaus fehlen in dieser Übersicht noch Projekte und Maßnahmen, da diese z. B. zum Themenfeld Klimaschutz derzeit noch nicht konkretisiert sind. Ebenso wie die Ausgaben sind auch die Einnahmen mit Platzhalter-Beträgen eingepreist. Fördermittel für konkrete Maßnahmen oder mögliche Verkaufserlöse, z. B. durch künftige Baulandverkäufe (nach erfolgreicher Baulandentwicklung), sind kaum einschätzbar. Letztendlich liefert die erweiterte Finanzplanung aber einen groben Überblick über die Gesamtsumme der anstehenden Projekte. Insgesamt sind für die Jahre 2021 bis 2031 Investitionen in Höhe von rund 64 Millionen Euro gelistet. Dem gegenüber stehen nur 23 Millionen Euro an möglichen Einzahlungen, so dass ein weiteres Kreditvolumen von rund 41 Millionen Euro die Folge wäre. Bei einer unterstellten 30jährigen Tilgungsdauer ergäbe sich bis zum Jahr 2031 eine weitere Tilgungsbelastung von 1,4 Millionen Euro pro Jahr. Die bestehende Tilgungslast von 1,4 Millionen Euro zuzüglich der „neuen“ Tilgungslast ergäbe eine Gesamtbelastung von 2,8 Millionen Euro. Diese Summe müsste für einen „gesunden“ Haushalt jährlich als Überschuss erwirtschaftet werden, um nicht Liquiditätskredite in Anspruch nehmen zu müssen.

 

Bereits heute kann die Gemeinde Nottuln die vorhandene Tilgungslast von 1,4 Millionen Euro nicht erwirtschaften. Vielmehr weist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen negativen Wert von -1,3 Millionen Euro aus. Letztendlich führen weitere Kredite, die in einer Verdoppelung der Tilgungslast resultieren würden, zu einer Überschuldung der Gemeinde Nottuln. Dies war und ist die Ausgangslage für die einstimmig beschlossene Haushaltskonsolidierung.

 

Auf Basis der Vorlagen 025/2021, „Erweiterte Finanzplanung bis 2031“ sowie 022/2021, „Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HSK)“, hat der HFA am 09.03.2021 folgendes einstimmig beschlossen:

 

 

  1. Die erweiterte Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung entwickelt spätestens bis zum Herbst 2021 ein freiwilliges HSK und legt es dem Rat gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf für 2022 zur Entscheidung vor.

 

  1. Rat und Verwaltung stimmen bis zu den Sommerferien die Eckpunkte für den HH-Plan 2022 ab und legen die maximalen negativen Jahresergebnisse für die Jahre 2022 – 2025 fest, um den Ergebnishaushalt dauerhaft zu konsolidieren.

 

Ab dem Jahr 2026 sollen die Jahresergebnisse mindestens Null sein.

 

  1. Im Finanzhaushalt sind durch Festlegung eines jährlichen maximalen Betrages der Neuverschuldung (Saldo aus Investitionstätigkeit) für die Jahre 2022 – 2032 die damit voraussichtlich umzusetzenden Projekte zu benennen.

 

Ausnahmen stellen die Projekte dar, mit denen innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Rendite erwirtschaftet werden kann. Diese Ausnahmen sind vom Rat zu beschließen.

 

 

 

 

II.          Eckpunkte

1.   Jahresergebnis

Der Jahresfehlbetrag 2021 beträgt rund 1,9 Mio. €. Um in fünf Jahren, im Jahr 2026, ein Jahresergebnis von Null zu erzielen, wäre ein jährlicher Konsolidierungsbedarf von rund 380 T€ gegeben. Mit diesem Konsolidierungsbetrag wäre aber nicht das Ziel erreicht, die schon bestehenden laufenden Tilgungsverpflichtungen zu erbringen. Der bestehende negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit liegt für 2021 bei – 1,3 Mio. €.

Um sowohl das Jahresergebnis im Jahr 2026 mit mindestens Null ausweisen sowie die laufenden Tilgungsleistungen bedienen zu können, muss der jährlich zu konsolidierende Betrag auf 550 T€ erhöht werden (vgl. Anlage 1).

 

 

2.   Neuverschuldung

Aufgrund der Haushaltssituation verbietet sich grundsätzlich eine weitere Neuverschuldung. Um aber die zwingenden pflichtigen kommunalen Aufgaben erfüllen zu können, muss eine verbindliche maximale Kreditlinie festgelegt werden.

 

Die maximale Neuverschuldung wird auf 5 Mio. € bis zum Jahr 2026 festgelegt.

 

Aber: Jede weitere Kreditaufnahme führt zu einer weiteren Belastung der Ergebnis- und Finanzrechnung, die in gleicher Höhe wiederum Konsolidierungsbedarf hervorruft. Bei einer unterstellten 30jährigen Finanzierungsdauer bedeutet dies eine weitere Belastung der liquiden Mitteln von rund 200 T€ pro Jahr (167 T€ Tilgungsleistung sowie anfänglich 30 T€ Zinsverpflichtung (Zinssatzannahme: 3%)).

 

Der jährliche Gesamt-Investitionsbetrag ergibt sich aus dem Saldo aus Investitionstätigkeit. Dieser ist für die kommenden Jahre mit 2,7 Mio. €/ a beziffert (vgl. Anlage 2).

 

 

3.   Konsolidierung

Folgende Grundsätze werden für die Konsolidierung des … Bereiches festgelegt:

 

… konsumtiven …

·         Alle Einnahme- und Ausgabepositionen kommen auf den Prüfstand.

·         Alle kommunalen Einnahmen werden kostendeckend kalkuliert.

·         Alle beeinflussbaren Aufwandspositionen werden pauschal um 10% reduziert.

·         Alle freiwilligen Leistungen werden aus der Haushaltsplanung herausgenommen, bis das Gesamtkonsolidierungsziel erreicht ist.

·         Sollte das jährliche Konsolidierungsziel in Höhe von 550 T€ nicht durch vorgenannte Maßnahmen erreicht werden, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Steuersätze (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer).

·         Jährlich wird ein Konsolidierungsbonus in Höhe von 5% des erreichten „echten“ Konsolidierungsbetrages gebildet, der dann z.B. für freiwillige Leistungen durch politischen Beschluss verausgabt werden kann (max. 27.500 €/a).

 

… investiven …

·         Fördermittel sind kein Garant für die Umsetzung einer Maßnahme (Ausnahme: 100% Förderung); die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils muss sichergestellt sein.

·         Budgetbildung und -begrenzung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

·         Die zwingend notwendigen Investitionen und deren Rangfolge werden nach der beigefügten Investitionsliste umgesetzt (siehe Anlage 3; Zusammenfassung der erweiterten Finanzplanung, VL025/2021).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.        Strategische Konsolidierung

Die KGSt hat im Jahr 2014 ein Handbuch zur strategischen Haushaltskonsolidierung herausgegeben. Viele Aussagen darin können daraus für den Nottulner Prozess 1:1 übernommen werden:

 

1.   Aussage zu den Grenzen klassischer Konsolidierungsinstrumente (S. 32)

„…, dass klassische Konsolidierungsinstrumente und -konzepte inzwischen zur Bewältigung der kommunalen Finanzprobleme bzw. -krise mit Blick auf mittel- und langfristige Konsolidierungserfolge nicht mehr ausreichen.

 

Zum alt bekannten Repertoire der traditionellen Mittel und Methoden gehören:

·         das Rasenmäherprinzip,

·         die Haushaltssperre,

·         die Stellenbesetzungssperre und der Beförderungsstopp,

·         und die globale Minderausgabe.

Diesen Methoden ist gemeinsam, dass sie dazu dienen, kurzfristige Konsolidierungserfolge

zu erzielen.“

 

Diese klassischen Konsolidierungsinstrumente werden nicht ausreichen, um das für Nottuln festgelegt Konsolidierungsziel von 2,7 Mio. € zu erreichen. Es werden grundlegende Entscheidungen über das kommunale Engagement getroffen werden müssen. Dies wird zwangsläufig zu einer Einschränkung, wenn nicht gar kompletten Einstellung, der bisherigen Leistungserbringung und -standards in allen Bereich führen. 

 

 

2.   Empfehlung: Strategische Haushaltskonsolidierung (S. 34)

„Die Einleitung eines „Kurswechsels“ ist notwendig. Daher ist Konsolidierung zwingend in Bezug zu den strategischen Zielen und beabsichtigten Wirkungen kommunalen Handelns zu bringen. Dieser Ansatz hat zur Folge, dass es nicht mehr „einfach so weitergeht wie bisher“ und auch nicht „die Notbremse gezogen werden muss“, sondern zukunftsorientiert hinterfragt wird, welche Konsequenzen die angedachte Umsetzung jedes einzelnen Konsolidierungsvorschlages auf das Wirken des kommunalen Handelns und einzelne betroffene Zielgruppen hat.

 

Im Rahmen dieser Überlegungen wird es entscheidend auch darum gehen, Prioritäten für das jeweilige öffentliche Handeln zu setzen. Hierbei sind ebenfalls die Wirkungen entscheidend. Insofern sollte Haushaltskonsolidierung im heutigen Sinn nicht in erster Linie ein Instrument zur Bewältigung aktueller Krisen sein, sondern ein strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft.“

 

Die strategische Haushaltskonsolidierung kann nur gemeinsam gelingen: in einem Ringen um die Schwerpunkte der künftigen Priorisierung von Handlungsfeldern und Maßnahmen. Entsprechende klare politische Entscheidungen müssen getroffen werden, auch im Hinblick auf ein nachhaltiges, generationsgerechtes sowie klimaneutrales Agieren der Gemeinde Nottuln

 

 

 

 

 

 

„Zielfelder und Leitfragen des strategischen Managements (S. 39)

 

·         Wirkung              -          Was wollen wir bewirken?

·         Produkte                         -          Was bieten wir dafür an?           

·         Organisation     -          Wie setzen wir es um?     

·         Ressourcen        -          Was setzen wir dafür ein?“

 

 

Ob und in welcher Form der Prozess einer strategischen Zielplanung angegangen werden soll, muss politisch diskutiert und beschlossen werden.

 

Als Mahnung diesen Prozess zu starten, kann das folgende Zitat zur strategischen Zielplanung verstanden werden (S. 43):

 

„Wer keine Strategie hat, wird von Einzelinteressen getrieben herumirren,

Fehlentscheidungen treffen und Ressourcen verschwenden.“

 

 

 

3.   Aussage über den anzugehenden Konsolidierungsprozess (S. 49):

„Zum Start des Projektes ist es in jedem Fall erforderlich, dass die Verantwortlichen aus Verwaltung und Politik die grundlegende Entscheidung treffen, Haushaltskonsolidierung betreiben zu wollen.“

 

Dieser Beschluss ist bereits einstimmig gefasst!

 

„Noch wichtiger ist es, dass sie den erklärten Willen und den Mut haben, auch die notwendigen Entscheidungen über die dann folgenden Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung tatsächlich zu treffen.“

 

Diese Beschlüsse stehen noch aus!

 

 

IV.         Fazit

 

Aufgrund der massiven finanziellen Probleme und einem vorhandenen Konsolidierungsbedarf von 2,7 Millionen Euro pro Jahr gibt es keine Denkverbote. In der Verwaltung werden alle Ausgabenpositionen im Hinblick auf mögliche Einsparungen analysiert. Dies führt zwangsläufig zu einer Reduzierung der Leistungen, die die Gemeinde für ihre Ortsteile, die Bürgerschaft, die Infrastruktur und die Vereine und Verbände künftig erbringen kann. Auch das Thema Einnahmensteigerung wird nicht ausgeklammert. Da, wo die Gemeinde privatwirtschaftlich handelt (z. B. bei der Vermietung von Räumlichkeiten), muss mindestens eine Kostendeckung erreicht werden. Aber auch über die Höhe von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen wird nachgedacht. Sollten alle Konsolidierungsbemühungen nicht zum Erfolg führen, ist als letzte Möglichkeit auch eine Anhebung der kommunalen Steuersätze nicht auszuschließen. Dieses Szenario ist absehbar, zumal die Mehreinnahmen der Bürgerschaft unmittelbar zu Gute kommen.

 

Neben den laufenden Einnahmen und Ausgaben besteht zwischen Politik und Verwaltung Einigkeit, dass alle investiven Projekte kritisch hinterfragt werden müssen. Eine Verschiebung von Maßnahmen bis zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Einnahmesituation wieder erheblich verbessert hat, steht in der Diskussion. Auch der „Standard“ sowie die maximale Bausumme einer einzelnen Maßnahme wird künftig im Vorfeld einer neuen Planung festgelegt. Um zudem die etwaigen weiteren Kreditaufnahmen so gering wie möglich zu halten, werden Investitionen nur noch mit maßnahmenbezogenen Fördermitteln realisiert. Auch wird ein maximales Kreditvolumen für die nächsten 5 Jahre festgelegt, um die Tilgungslasten nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.

 

Trotz des zwingend notwendigen Konsolidierungskurses gilt es, die Überalterung des kommunalen Anlagevermögens zu vermeiden und der Bürgerschaft eine gute Infrastruktur in Nottuln zu bieten. Um das zu ermöglichen, müssen alle Beteiligten und Betroffenen in einen offenen, ehrlichen und sachlichen Austausch treten. Letztendlich kann sich eine Gemeinde – ähnlich wie jede Privatperson – ein Leben über den eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht erlauben.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen:

Anlage 1 -      Eckpunktedefinition

 

Anlage 2 -      Investitionssumme pro Jahr

 

Anlage 3 -      Investitionsliste, gesamt mit Rangfolge