Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde
Nottuln wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ wie
in Anlage 1 ersichtlich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
angepasst.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner
Sitzung am 09.06.2015 (VL 060/2015) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Die in Anlage
1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Der
vorliegende Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“, erstellt im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch, wird gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige Begründung
(Anlagen 3-5) wird beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“
wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 002 „Zwischen Oberstockumer- und
Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ überplant, der in der Vergangenheit durch
die Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 26 geändert wurde.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gem. § 13 a Absatz 2 Nr. 2
Baugesetzbuch nachrichtlich zu berichtigen.
Anlass für die Aufstellung des
Bebauungsplans war die Nachnutzung des Grundstücks des ehemaligen
Jugendfreizeitheims (KOT-Heim) und eine Nachverdichtung im Bereich der Gärten
rund um die Astrid-Lindgren-Schule. Die Freihaltung der Kreuzungsbereiche zur
Daruper Straße von Baufeldern soll perspektivisch die Möglichkeit zur
Umgestaltung der Ortsdurchfahrt schaffen.
Das beschleunigte Bauleitplanverfahren gem.
§ 13a BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abweichen kann. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Flächennutzungsplan stellt für den
Planungsbereich Wohnbaufläche, Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ sowie Fläche
für Gemeinbedarf „Soziales“ (Bereich Jugendfreizeitheim) und eine gemischte
Baufläche (entlang der Daruper Straße sowie teilweise am Niederstockumer Weg)
dar. Der Bebauungsplan ist hinsichtlich des Jungendfreizeitheims sowie des
Mischgebiets am Niederstockumer Weg somit nicht aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt. Im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für den
Geltungsbereich nun eine Wohnbaufläche, Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ sowie
eine gemischte Baufläche ausgewiesen.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 1)
zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Berichtigung
des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“