Betreff
Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 136 "Astrid-Lindgren-Schule"
Vorlage
089/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ wie in Anlage 1 ersichtlich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 (VL 060/2015) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:

1.    Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

2.    Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“, erstellt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige Begründung (Anlagen 3-5) wird beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 002 „Zwischen Oberstockumer- und Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ überplant, der in der Vergangenheit durch die Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 26 geändert wurde.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gem. § 13 a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch nachrichtlich zu berichtigen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war die Nachnutzung des Grundstücks des ehemaligen Jugendfreizeitheims (KOT-Heim) und eine Nachverdichtung im Bereich der Gärten rund um die Astrid-Lindgren-Schule. Die Freihaltung der Kreuzungsbereiche zur Daruper Straße von Baufeldern soll perspektivisch die Möglichkeit zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt schaffen.

Das beschleunigte Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen kann. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Der Flächennutzungsplan stellt für den Planungsbereich Wohnbaufläche, Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ sowie Fläche für Gemeinbedarf „Soziales“ (Bereich Jugendfreizeitheim) und eine gemischte Baufläche (entlang der Daruper Straße sowie teilweise am Niederstockumer Weg) dar. Der Bebauungsplan ist hinsichtlich des Jungendfreizeitheims sowie des Mischgebiets am Niederstockumer Weg somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für den Geltungsbereich nun eine Wohnbaufläche, Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ sowie eine gemischte Baufläche ausgewiesen.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 1) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:       Berichtigung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“