Betreff
Anmeldesituation an den Grundschulen und Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahlen für das Schuljahr 2021/2022
Vorlage
065/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2021/2022 insgesamt 9 Eingangsklassen gebildet werden:

Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen erfolgt aufgrund der Schülerzahl an den einzelnen Schulstandorten wie folgt:

St. Martinus Grundschule      4 Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule   2 Klassen
St. Marien Grundschule        2 Klassen
Sebastian Grundschule         1 Klasse


Sachverhalt:

Coronabedingt findet die erste offizielle Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 09.06.2021 statt. Aus diesem Grund erfolgt die Vorlage zur Anmeldesituation an den Grundschulen und zur kommunalen Klassenrichtzahl erst zum jetzigen Zeitpunkt.

Gemäß § 93 Schulgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

Eingangsklassen sind Klassen die von neu eingeschulten Schülerinnen oder Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.

Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Bei kleineren Kommunen wie Nottuln, auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.

Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen.


1. Bildung der Kommunalen Klassenrichtzahl

Aufgrund der Anmeldungen (Stichtag 15.01.2021) und der verbleibenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Grundschulen liegen folgende Schülerzahlen zugrunde:

Schule

Neue Schülerinnen und Schüler

Verbleibende Schülerinnen und Schüler in Eingangsklassen

Schülerinnen und Schüler insgesamt

St. Martinus Grundschule

65

25

90

Astrid-Lindgren-Grundschule

45

0

45

St. Marien Grundschule

40

0

40

Sebastian Grundschule

31

0

31

gesamt

181

25

206

 

Hieraus ergibt sich für die Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl folgende Berechnung:

206 Schülerinnen und Schüler: 23 = 8,95

Bei einem Quotienten unter 15 wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Für die Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2021/2022 eine kommunale Klassenrichtzahl von 9 Klassen.

In der Gemeinde Nottuln können folglich insgesamt 9 Eingangsklassen gebildet werden.


2. Klassenbildung auf Schulebene

Auf Schulebene ist bei der Klassenbildung auf Folgendes zu achten:

Bis einschließlich 29 Schülerinnen und Schüler          1 Klasse
30 bis 56 Schülerinnen und Schüler                      2 Klassen
57 bis 81 Schülerinnen und Schüler                      3 Klassen
82 bis 104 Schülerinnen und Schüler                     4 Klassen

Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, nach denen, gemessen an der Anzahl der Schulanfäger:innen der gesamten Kommune, nur eine gewisse Anzahl von Klassen gebildet werden darf und darüber hinaus sich die Zuweisung der Lehrerstunden nach der Anzahl der Kinder richtet, bedeutet das für die Bildung der Eingangsklassen an den Nottulner Grundschulen folgendes:

Standort

Eingangsklassen

St. Martinus Grundschule

4

Astrid-Lindgren-Grundschule

2

St. Marien Grundschule

2

Sebastian Grundschule

1

 

Im Hinblick auf die obigen Ausführungen bei der Klassenbildung in den Grundschulen wird insgesamt die Kommunale Klassenrichtzahl von 9 Klassen eingehalten.

Ebenfalls wird die mit Ratsbeschluss vom 20.06.2007 festgesetzte Zügigkeit der Grundschulen eingehalten.

Hinweis:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Anmeldezahlen (vgl. Vorlage Nr. 063/2021) ergibt sich hinsichtlich der Klassenrichtzahl und der daraus resultierenden Eingangsklassenbildung keine Veränderung.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine