Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 2
beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den
Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018, in der Fassung vom
_______, wird mit Wirkung zum 01.08.2021 beschlossen.
Sachverhalt:
Zum Schuljahr
2006/2007 wurde mit dem Verein Pippi Langstrumpf e.V. ein Kooperationsvertrag
für die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der St.
Martinus Grundschule und der Astrid-Lindgren-Grundschule abgeschlossen. Seit
dem Schuljahr 2018/2019 stellt Pippi Langstrumpf e.V. ebenfalls die Betreuung
an der St. Marien Grundschule im Rahmen der OGS sicher. An der Sebastian Grundschule
übernimmt seit Jahren der dortige Förderverein die Betreuung der
Grundschulkinder nach den Förderprogrammen „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn
Plus“. Die Betreuungsmaßnahme am Rupert-Neudeck-Gymnasium findet in Kooperation
mit dem Kolping-Bildungswerk statt.
Die Elternbeiträge
werden von der Gemeinde Nottuln festgesetzt und eingezogen.
Fälligkeit der Elternbeiträge
Die Gemeinde Nottuln
arbeitet mit einem EDV-Programm der citeq/Kita Consulting zur Berechnung und
Erhebung von Elternbeiträgen für die Bereiche Kindergarten (Kita) und Offener
Ganztag (OGS), mit einer Datenbank. Dabei ist bislang für beide Bereiche
eine eigene Fälligkeit der Beiträge hinterlegt: Im Bereich OGS der 1. eines
Monats und im Bereich Kita der 15. eines Monats.
Beim letzten Produktivlauf
Anfang März, in dem pandemiebedingte Beitragsnachlässe verarbeitet wurden,
wurde nochmals deutlich, mit welchem administrativen Aufwand und welcher Fehleranfälligkeit
dieses Verfahren verschiedener Fälligkeiten für ein und die gleiche Datenbasis behaftet
ist.
Ein einheitlicher
Fälligkeitstermin für die Bereiche TEK und OGS ist anzustreben und soll auf den
15. eines Monats gelegt werden. Um diese Änderung auch formell zu vollziehen,
ist die Satzung redaktionell anzupassen.
Geschwisterkindermäßigung
Gemäß § 3 (2) der
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an
der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in
Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom 10.12.2019
sind ermäßigte Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind zu zahlen, wenn
mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Betreuungsmaßnahme der
gleichen Schule besuchen.
Dies führt in
einigen Fällen zu einer Ungleichbehandlung der Familien, deren Kinder
verschiedene Grundschulen besuchen, z.B. im Falle sogenannter
Integrationsschüler:innen.
Die Satzung soll
insoweit geändert werden, dass mehrere Kinder einer Familie, die gleichzeitig
eine Betreuungsmaßnahme der Primarstufe des gleichen Schulträgers
besuchen, einen ermäßigten Beitrag zu zahlen haben.
Gendersensible Sprache
Die Gemeinde
Nottuln strebt in allen Bereichen der Kommunalverwaltung eine gendersensible
Sprache an.
Die
Gleichbehandlung aller Menschen, bezogen auf das soziale Geschlecht und die
verschiedenen Geschlechtsidentitäten, soll in der gesprochenen und
geschriebenen Sprache deutlich zum Ausdruck kommen.
Eine Änderung in §
3 (3), alle Spiegelstriche, ist wie folgt vorzunehmen:
Die Worte
„Empfänger von“ werden durch „Leistungsberechtigte“ ersetzt.
Das Wort „Inhaber“ wird durch „Inhaber:innen“ ersetzt und das Wort „Bürger/innen“ wird durch
„Bürger:innen“ ersetzt.
Die Satzung vom
14.02.2019 in der Fassung vom 10.12.2019 und der neue Satzungsentwurf sind
synoptisch gegenübergestellt, die eingearbeiteten Änderungen sind dort fett und
kursiv gekennzeichnet und als Anlage 1 beigefügt.
Nachrichtlich ist
die vollständige Satzung als Anlage 2 beigefügt.
Der Beschluss
ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlagen:
- Synoptische Gegenüberstellung der Satzung vom 14.02.2019 in der Fassung vom 10.12.2019 und des neuen Satzungsentwurfes
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom _______