Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom _______
Vorlage
062/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018, in der Fassung vom _______, wird mit Wirkung zum 01.08.2021 beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zum Schuljahr 2006/2007 wurde mit dem Verein Pippi Langstrumpf e.V. ein Kooperationsvertrag für die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der St. Martinus Grundschule und der Astrid-Lindgren-Grundschule abgeschlossen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 stellt Pippi Langstrumpf e.V. ebenfalls die Betreuung an der St. Marien Grundschule im Rahmen der OGS sicher. An der Sebastian Grundschule übernimmt seit Jahren der dortige Förderverein die Betreuung der Grundschulkinder nach den Förderprogrammen „Schule von acht bis eins und „Dreizehn Plus“. Die Betreuungsmaßnahme am Rupert-Neudeck-Gymnasium findet in Kooperation mit dem Kolping-Bildungswerk statt.

 

Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde Nottuln festgesetzt und eingezogen.

 

Fälligkeit der Elternbeiträge

Die Gemeinde Nottuln arbeitet mit einem EDV-Programm der citeq/Kita Consulting zur Berechnung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Bereiche Kindergarten (Kita) und Offener Ganztag (OGS), mit einer Datenbank. Dabei ist bislang für beide Bereiche eine eigene Fälligkeit der Beiträge hinterlegt: Im Bereich OGS der 1. eines Monats und im Bereich Kita der 15. eines Monats.

Beim letzten Produktivlauf Anfang März, in dem pandemiebedingte Beitragsnachlässe verarbeitet wurden, wurde nochmals deutlich, mit welchem administrativen Aufwand und welcher Fehleranfälligkeit dieses Verfahren verschiedener Fälligkeiten für ein und die gleiche Datenbasis behaftet ist.

Ein einheitlicher Fälligkeitstermin für die Bereiche TEK und OGS ist anzustreben und soll auf den 15. eines Monats gelegt werden. Um diese Änderung auch formell zu vollziehen, ist die Satzung redaktionell anzupassen.

 

Geschwisterkindermäßigung

Gemäß § 3 (2) der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom 10.12.2019 sind ermäßigte Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind zu zahlen, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Betreuungsmaßnahme der gleichen Schule besuchen.

Dies führt in einigen Fällen zu einer Ungleichbehandlung der Familien, deren Kinder verschiedene Grundschulen besuchen, z.B. im Falle sogenannter Integrationsschüler:innen.

 

Die Satzung soll insoweit geändert werden, dass mehrere Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine Betreuungsmaßnahme der Primarstufe des gleichen Schulträgers besuchen, einen ermäßigten Beitrag zu zahlen haben.

 

 

Gendersensible Sprache

Die Gemeinde Nottuln strebt in allen Bereichen der Kommunalverwaltung eine gendersensible Sprache an.

Die Gleichbehandlung aller Menschen, bezogen auf das soziale Geschlecht und die verschiedenen Geschlechtsidentitäten, soll in der gesprochenen und geschriebenen Sprache deutlich zum Ausdruck kommen.

Eine Änderung in § 3 (3), alle Spiegelstriche, ist wie folgt vorzunehmen:

 

Die Worte „Empfänger von“ werden durch „Leistungsberechtigte“ ersetzt.
Das Wort „Inhaber“ wird durch „Inhaber:innen“ ersetzt  und das Wort „Bürger/innen“ wird durch „Bürger:innen“ ersetzt.

 

Die Satzung vom 14.02.2019 in der Fassung vom 10.12.2019 und der neue Satzungsentwurf sind synoptisch gegenübergestellt, die eingearbeiteten Änderungen sind dort fett und kursiv gekennzeichnet und als Anlage 1 beigefügt.

 

Nachrichtlich ist die vollständige Satzung als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-/-


Anlagen:

 

  • Synoptische Gegenüberstellung der Satzung vom 14.02.2019 in der Fassung vom 10.12.2019 und des neuen Satzungsentwurfes

 

  • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom _______