Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen vom 16.03.2021
hier: Fahrradstraßen im Gemeindegebiet
Vorlage
033/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst die Burgstraß in eine Fahrradstraße umzuwandeln und anschließend weitere Fahrradstraßen im Gemeindegebiet zu planen.

Vorschlag der Verwaltung:

Fahrradstraßen werden an Straßen eingeplant, wo ein überwiegender Fahrradverkehr vorliegt.

 


Sachverhalt:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.03.2021 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die in diesem Antrag begehrte Fahrradstraße ist nach Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt. Das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ sagt aus, dass ausschließlich Fahrradfahrer diese Straßen benutzen dürfen. Andere Fahrzeugformen können per Zusatzschild freigegeben werden. Fahrradfahrer haben in allen Belangen Vorrecht, wobei sich alle anderen Fahrzeugformen unterordnen müssen. Generell gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, beim Überholen von Radfahrern ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten und an allen Einmündungen und Kreuzungen gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“.

 

Im Vorfeld wurde die Möglichkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung mit der Straßenverkehrsbehörde als anordnende Stelle beim Kreis Coesfeld besprochen.

Eine Anordnung kann nur ausgesprochen werden, wenn über eine Verkehrserhebung nach-gewiesen wird, dass der überwiegende Verkehr aus Fahrradfahrern besteht. Ausnahme ist, wenn bei einer generellen Umplanung glaubhaft nachgewiesen wird, dass nach erfolgter Umgestaltung der Fahrradverkehr überwiegen wird. Das wird nach Einschätzung der Verwaltung nur schwer nachzuweisen sein (siehe hierzu Anlage 2).

Bei einem Antrag auf Beschilderung durchläuft der Antrag sämtliche davon betroffenen Stellen (Straßenverkehrsbehörde, Kreispolizeibehörde, RVM, Gemeinde Nottuln usw.). Aufgrund des Schulbusverkehrs auf der betreffenden Strecke dürfte eine entsprechende Beschilderung auf Widerstand stoßen. Hintergrund ist die Bevorrechtigung der Fahrradfahrer und die aufgrund der Fahrbahnbreite nicht gegebene Überholmöglichkeit. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer hinter Fahrradfahrern zurückbleiben müssen. Aus der Erfahrung der Straßenverkehrsbehörde führt das oftmals zu Frustration und wenig Akzeptanz bei den Fahrzeugführern.

 

Die Verwaltung hält die Anordnung einer Fahrradstraßen-Regelung auf der Burgstraße für nicht zielführend, da der überwiegende Verkehr aus motorisierten Fahrzeugen besteht (siehe hierzu Anlage 2). Aktuelle Verkehrsmessungen würden in der jetzigen pandemiegeprägten Zeit zu noch eindeutigeren Ergebnissen aufgrund des Wechselunterrichts führen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 500 €

 


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der Bündnis 90 – Die Grünen-Fraktion vom 16.03.2021   

Anlage 2:       Auswertung Verkehrsstärken aus 2017