Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Im
Jahr 2021 wird durch die Gemeinde Nottuln ein Vorschlag zur Verleihung der
Förderplakette „Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz“ gemacht.
Beschlussvorschlag:
1.
Im Jahr 2021 wird durch die Gemeinde Nottuln
ein Vorschlag zur Verleihung der Förderplakette „Ehrenamt im Brand- und
Katastrophenschutz“ nicht gemacht.
2.
Sobald der Verwaltung bekannt wird, dass ein
Arbeitgeber sich gegenüber anderen Mitglieder der Feuerwehr beschäftigenden
Arbeitgebern qualitativ in der Förderung des Ehrenamtes besonders hervorhebt,
wird im darauffolgenden Anmeldezeitraum ein entsprechender Vorschlag gemacht.
3.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Nottuln spricht allen Arbeitgebern, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
und sonstiger Hilfsorganisationen für diese Tätigkeit freistellen oder sonst
das Ehrenamt an dieser Stelle unterstützen, ausdrücklich seinen Dank aus.
Sachverhalt:
Die Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im
Katastrophenschutz ist ein besonderes Anliegen des nordrhein-westfälischen
Ministeriums des Innern. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der
vielen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist
häufig nur deswegen möglich, weil viele private Arbeitgeber ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei aktiv unterstützen. Damit leisten sie
einen besonders wichtigen und allgemeinwohlorientierten Beitrag zur Stärkung
des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz.
Diese privaten Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten und
Einsätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. durch großzügige
Freistellungen von beruflichen Verpflichtungen fördern und würdigen, erfahren
durch die öffentliche Auszeichnung mit der Förderplakette des Ministeriums eine
herausragende Anerkennung und Wertschätzung. In dieser Form werden jährlich 10
(2021: 13) private Unternehmen in NRW geehrt.
Am 31. Mai 2021 endet die
Vorschlagsfrist für ein oder mehrere Unternehmen / Arbeitgeber. Neben den
Gemeinden und Gemeindeverbänden als Träger des Brand- und Katastrophenschutzes
sind vorschlagberechtigt die regionalen / örtlichen Untergliederungen der
anerkannten Hilfsorganisationen, der Verband der Feuerwehren und des
Technischen Hilfswerks sowie die Arbeitgeberverbände.
In Nottuln gibt es viele verschiedene Arbeitgeber und
Arbeitgeberinnen, die regelmäßig Ihre Mitarbeiter für Einsätze oder
Schulungszwecke freistellen. Auch stellen die verschiedensten Unternehmen ihr
Betriebsgelände für Übungszwecke zur Verfügung.
Nach Rückspreche mit der Leitung der Feuerwehr ergibt sich
in diesem Jahr allerdings das Bild, dass unter den Nottulner Arbeitgebern und
Arbeitgeberinnen keine/keiner gegenüber anderen, die ebenfalls das Engagement
unterstützen, besonders hervorsticht. Vielmehr leisten alle ihren wertvollen
Beitrag in sehr individuellem Kontext zur Unterstützung der Feuerwehrarbeit.
Daher schlägt die Verwaltung vor, für dieses Jahr keinen Arbeitgeber für die
Förderplakette 2021 zu benennen.
Gleichwohl soll in dem Moment, wo ein sich qualitativ noch
abhebendes Engagement bekannt wird, dieses selbstverständlich auch mit einem
Vorschlag für die Förderplakette gewürdigt und von der Verwaltung im Benehmen
mit der Freiwilligen Feuerwehr für die darauffolgende Verleihung der
Förderplakette vorgeschlagen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine