Betreff
Nutzung der Vorschlagsmöglichkeit zur Verleihung der Förderplakette für Arbeitgeber in NRW - "Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz"
Vorlage
026/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

Im Jahr 2021 wird durch die Gemeinde Nottuln ein Vorschlag zur Verleihung der Förderplakette „Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz“ gemacht.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Im Jahr 2021 wird durch die Gemeinde Nottuln ein Vorschlag zur Verleihung der Förderplakette „Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz“ nicht gemacht.

2.    Sobald der Verwaltung bekannt wird, dass ein Arbeitgeber sich gegenüber anderen Mitglieder der Feuerwehr beschäftigenden Arbeitgebern qualitativ in der Förderung des Ehrenamtes besonders hervorhebt, wird im darauffolgenden Anmeldezeitraum ein entsprechender Vorschlag gemacht.

3.    Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nottuln spricht allen Arbeitgebern, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und sonstiger Hilfsorganisationen für diese Tätigkeit freistellen oder sonst das Ehrenamt an dieser Stelle unterstützen, ausdrücklich seinen Dank aus.


Sachverhalt:

Die Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz ist ein besonderes Anliegen des nordrhein-westfälischen Ministeriums des Innern. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der vielen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist häufig nur deswegen möglich, weil viele private Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei aktiv unterstützen. Damit leisten sie einen besonders wichtigen und allgemeinwohlorientierten Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz.

 

Diese privaten Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten und Einsätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. durch großzügige Freistellungen von beruflichen Verpflichtungen fördern und würdigen, erfahren durch die öffentliche Auszeichnung mit der Förderplakette des Ministeriums eine herausragende Anerkennung und Wertschätzung. In dieser Form werden jährlich 10 (2021: 13) private Unternehmen in NRW geehrt.

 

Am 31. Mai 2021 endet die Vorschlagsfrist für ein oder mehrere Unternehmen / Arbeitgeber. Neben den Gemeinden und Gemeindeverbänden als Träger des Brand- und Katastrophenschutzes sind vorschlagberechtigt die regionalen / örtlichen Untergliederungen der anerkannten Hilfsorganisationen, der Verband der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks sowie die Arbeitgeberverbände.

 

In Nottuln gibt es viele verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die regelmäßig Ihre Mitarbeiter für Einsätze oder Schulungszwecke freistellen. Auch stellen die verschiedensten Unternehmen ihr Betriebsgelände für Übungszwecke zur Verfügung.

 

Nach Rückspreche mit der Leitung der Feuerwehr ergibt sich in diesem Jahr allerdings das Bild, dass unter den Nottulner Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen keine/keiner gegenüber anderen, die ebenfalls das Engagement unterstützen, besonders hervorsticht. Vielmehr leisten alle ihren wertvollen Beitrag in sehr individuellem Kontext zur Unterstützung der Feuerwehrarbeit. Daher schlägt die Verwaltung vor, für dieses Jahr keinen Arbeitgeber für die Förderplakette 2021 zu benennen.

 

Gleichwohl soll in dem Moment, wo ein sich qualitativ noch abhebendes Engagement bekannt wird, dieses selbstverständlich auch mit einem Vorschlag für die Förderplakette gewürdigt und von der Verwaltung im Benehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr für die darauffolgende Verleihung der Förderplakette vorgeschlagen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

keine