Betreff
Erweiterte Finanzplanung bis 2031
Vorlage
025/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die erweiterte, langfristige Finanzplanung bis 2031 wird zur Kenntnis genommen.

 

Rat und Verwaltung vereinbaren, noch vor den Sommerferien 2021, die Eckpunkte für die künftige Finanz- und Ergebnisplanung der Gemeinde Nottuln abzustecken und damit eine Grundlage für die Haushaltsplanung 2022 ff zu erstellen.

 


Sachverhalt:

Im Dezember 2017 wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 von allen Fraktionen, die dem damaligen Rat angehörten, eine Erklärung für ein „finanzpolitisches Leitbild für Nottuln“ abgegeben. Darin wurde u.a. formuliert, dass

 

„die Gemeindeverwaltung schnellstmöglich ... eine umfassende Zusammenstellung aller maßgebenden, in den nächsten 3 bis 4 Jahren anstehenden Investitionen vorlegt.

Zur Erhaltung der Gestaltungsfähigkeit … keine über die zum Zwecke der Gefahrenabwehr und des Werterhaltes hinausgehenden zusätzlichen freiwilligen investiven Ausgaben beschlossen werden …“

 

Im Rahmen der Vorlage 018/2018 - Kostenkalkulation für investive Sportstättenmaßnahmen sowie Gesamtprojektliste (23.01.2018) wurde als Anlage 7 eine Projektliste vorlegt.

 

Die erste Beratung über die Projektliste erfolgt im September 2018 (VL 116/2018, nichtöffentlich). Der Liste war seinerzeit bereits verwaltungsseitig ein Verfahrensvorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen beigefügt. Im Herbst 2018 wurde dann ein fraktionsübergreifender Workshop zum Thema Priorisierung durchgeführt. Mit den definierten Gewichtungskriterien wurde anschließend von rund 70% der Ratsmitglieder eine Bewertung vorgenommen und das Ergebnis im HFA am 11.09.2019 (VL 121/2019) vorgestellt.

 

Politische Entscheidungen über anstehende investive Projekte wurden allerdings in der Folge nicht nach dem Ergebnis der Priorisierungsliste getroffen. Insofern ist verwaltungsseitig überlegt worden, wie dem Gemeinderat ein Instrument an die Hand gegeben werden kann, um die finanzielle Auswirkung einer einzelnen Investitionsentscheidung in den Gesamtkontext der weiteren angedachten/ geplanten/ gewünschten Investitionen zu setzen. Als Steuerungsinstrument wurde zunächst auf der Basis des Haushaltsplanes 2020 – nun aktualisiert auf Basis der Haushaltsdaten 2021 - eine langfristige, erweiterte Finanzplanung aufgestellt.

 

 

Folgende Annahmen wurden der erweiterten Finanzplanung zugrunde gelegt:

 

·         Neben den Haushaltsansätzen für das Jahr 2021 wurden die Ermächtigungsübertragungen (EÜ) aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021 berücksichtigt.

·         In der Spalte EÜ sind aber auch die investiven Einzahlungen dargestellt, die aus Maßnahmen des Jahres 2020 stammen, die entsprechenden Zahlungen aber erst im laufenden Jahr 2021 erwartet werden.

 

·         Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2024 wurde aus dem Haushaltsentwurf für 2021 entnommen.

 

·         Für die Einzahlungen der Jahre 2025 bis 2031 wurde eine jährliche 2%ige Steigerung angenommen.

·         Für die Auszahlungen der Jahre 2025 – 2031 wurde eine 1%ige Steigerung einkalkuliert.

 

·         In der Spalte „Rang“ ist der Rang aus der gewichteten Priorisierungsliste übernommen worden.

 

Anmerkung:

Der Neubau des Kopfgebäudes der Grundschule Darup ist verwaltungsseitig auf Rang 1 gesetzt worden, alle folgenden Maßnahmen verschieben sich entsprechend.

·         In der Spalte „Status“ sind die Maßnahmen mit einem Häkchen versehen, die in der regulären mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 vollständig im Haushaltsentwurf dargestellt sind.

 

·         Platzhalter – in Zeilen und Spalten:

o   In die erweiterte/ langfristige Finanzplanung sind die Projekte mit aufgenommen worden, die in der Priorisierungsliste benannt waren sowie weitere Maßnahmen, die sich inzwischen ergeben haben (z.B. Baukosten und KAG-Beiträge für die Sanierung von Straßen, für die im Haushaltsplanentwurf 2021 Planungskosten berücksichtigt wurden).

o   Zu klaren Abgrenzung der investiven Beträge zum Haushaltsplanentwurf 2021, sind die Platzhalterbeträge für die Jahre 2022 – 2024 in Rot dargestellt (diese sind nicht im Haushalt 2021 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 berücksichtigt!).

o   Die Platzhalterbeträge für die Jahre 2025 ff sind in Schwarz abgedruckt.

o   In der Spalte Platzhalter sind die Summen der Platzhalter-Auszahlungsbeträge je Projekt ausgewiesen.

o   Es wurden auch Platzhalter-Zeilen für die aus Maßnahmen absehbaren investiven Einzahlungen eingefügt; die Werte sind in Grün dargestellt.

o   Platzhalter-Beträge wurde verwandt, da Maßnahmen zwar bekannt sind, nicht aber deren konkrete Ausgestaltung, z.B. neue pädagogische Architektur für das Rupert-Neudeck-Gymnasium – es liegen noch keine Pläne für die Umgestaltung vor, so dass auch noch keine Kostenschätzung erfolgen kann. Insofern übernehmen Platzhalter zunächst die Funktion.

 

 

Prognose bzgl. der Liquiditätsentwicklung

Am Ende der Tabelle wird unter der Zeile 31 der Saldo aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Bei einem negativen Betrag, kann eine entsprechende Darlehensaufnahme eingeplant werden. So ist dies für den Haushaltsentwurf 2021 mit 5,2 Mio. € erfolgt (Zeile 33). Durch die Kreditaufnahme entstehen aber zusätzliche Finanzierungskosten, insbesondere Tilgungsleistungen, die grundsätzlich über einen Finanzmittelüberschuss (Zeile 32) gedeckt sein müssten.

 

Für die Jahre 2022 ff sind im Haushaltsplanentwurf 2021 keine weiteren Darlehensaufnahmen erfolgt. In der Prognose – siehe grüne und rote Zahlen am Ende der Tabelle – ist die Finanzplanung auf Basis aller zuvor angeführten Maßnahmen (incl. Platzhaltermaßnahmen) fortgeführt worden.

 

Folgende Kernaussagen können gemacht werden:

 

1.    Die Darlehnsverpflichtungen würden von 19,8 Mio. € im Jahr 2021 auf 41,2 Mio. € im Jahr 2025 steigen (+ 108%).

 

2.    Die Tilgungsleistungen würden von 1,3 Mio. € im Jahr 2021 auf knapp 3 Mio. € im Jahr 2027 steigen (+130%).

 

Eine gesunde finanzielle Entwicklung ist gegeben, wenn die Tilgungsleistungen über einen Finanzmittelüberschuss (Zeile 32) finanziert werden können. Der Finanzmittelüberschuss wiederum ergibt sich aus dem Saldo aus Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) und dem Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeile 31). D.h. die laufenden konsumtiven Einzahlungen müssten die Auszahlungen übersteigen bzw. die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit müssten die Auszahlungen übersteigen. Beides ist nicht gegeben und führt letztendlich zu einem massiven Liquiditätsproblem.

 

 

Fazit:

Zur Einschätzung der Nottulner Finanzproblematik sind als Anlagen 2 und 3 zwei Zusammenstellungen der Haushaltsdaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beigefügt. Zum einen bzgl. der Eigenkapitalverzinsung und zum anderen die Entwicklung der Schulden (Tabellen vom Kreis Coesfeld übernommen, SV-10-0149).

 

Die bisherigen geplanten investiven Projekte werden aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Nottuln – vor allem in dem gewünschten Zeitfenster – nicht realisiert werden können.

Ohne die Generierung von weiteren wesentlichen Einnahmen müssen vielmehr Projekte zumindest weit in die Zeit geschoben, wenn nicht ganz von der Liste genommen werden.

Zur Sicherstellung der Liquidität sollte ein maximaler Betrag an jährlicher Neuverschuldung festgeschrieben werden. Zudem ist dringend die Haushaltskonsolidierung offensiv anzugehen, um mittelfristig (zumindest) keine Jahresfehlbeträge mehr ausweisen zu müssen.

Nur wenn Rat und Verwaltung gemeinsam sich diesem sicherlich schmerzlichen Konsolidierungskurs stellen, kann dies zu einer nachhaltigen und generationsgerechten Finanzpolitik führen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe beigefügte Anlage

 


Anlagen:

Erweiterte Finanzplanung (Basis: HH-Daten 2021)

 

Haushaltsdaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

a)    Eigenkapitalentwicklung

b)   Entwicklung der Schulden