Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW - Hebesatz der Gewerbesteuer
Vorlage
020/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag wird abgelehnt.


Sachverhalt:

Herr Hubert Maas hat mit Schreiben vom 15.01.2021 beantragt, dass der Rat der Gemeinde Nottuln überprüfen möge, ob der Hebesatz der Gewerbesteuer reduziert werden könne. Der Vorschlag lautet, den Hebesatz auf den Faktor von 250 zu reduzieren. Der zurzeit gültige Hebesatz liegt seit dem 01.01.2010 bei 430.

In dem Haushaltsjahr 2021 sind bei einem Hebesatz von 430 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 7,0 Mio. € eingeplant worden. Eine Reduzierung des Hebesatzes auf 250 hätte ein Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 3,0 Mio. € zur Folge. Damit wäre die eigenständige Handlungsfähigkeit der Gemeinde Nottuln, bedingt durch das Aufstelle eines pflichtigen Haushaltssicherungskonzeptes, nicht mehr gegeben. Ob die Gewerbesteuerausfälle durch massive Unterstützung der Wirtschaftsförderung kompensiert werden können, scheint mehr als fraglich.

Und: Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen durch das Land NRW wird bei einer Unterschreitung des sog. fiktiven Hebesatzes durch die Kommune – dieses liegt derzeit für die Gewerbesteuer bei 418% - dieser zugrunde gelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Gewerbesteuer um 3,0 Mio. €