Betreff
Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2020 in das Jahr 2021
Vorlage
018/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 5.753.922,67 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2021 bis 2024 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu, der gemeindlichen Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2020 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5.753.922,67 € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen. Die Zusammensetzung ist der Anlage 1 „Ermächtigungsübertragungen 2020/2021“ zu entnehmen. Diese Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen ist im Wesentlichen auf folgende Projekte zurückzuführen:

 

1. Innere Verwaltung

            Ankauf von Flächen                                                   rd. 0,9 Mio. €

Die Auszahlungen für Grundstücksankäufe sind mit 16% an den Ermächtigungsübertragungen beteiligt.

 

2. Schulen:

Investitionen Grundschulen/Gymnasium (Möbel, EDV)     rd. 0,2 Mio. €

Sekundarschule (Sanierung Südfassade)                        rd. 0,7 Mio. €

Gesamt Schulen                                                    rd. 0,9 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 16% der Ermächtigungsübertragungen.

 

 

 

 

3. Sportförderung:

            Sportstättenkonzept                                                  rd. 0,1 Mio. €

          Kunstrasenplatz Borussia Darup                                   rd. 0,8 Mio. €

          Gesamt Sportförderung                                                    rd. 0,9 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 16% der Ermächtigungsübertragungen.

 

4. Straßenbauprojekte

Straßenbau Industriestr. Appelhülsen                              0,4 Mio. €

Grünflächen/Spielplatz Nottuln Nord                                0,2 Mio. €

Sanierung/Neubau von Brücken                                     0,3 Mio. €

Bauabschnitt Historischer Ortskern                                  0,1 Mio. €

Sonstiges (z.B. Ampelanlage etc.)                                  0,1 Mio. €

Radwegeausbau K 11/ K 13                                          0,1 Mio. €

Gesamt Verkehrsflächen                                                    1,2 Mio. €

Die Investitionen in den Straßenbau betragen rund 22% der Ermächtigungsübertragungen.

 

5. Projekte aus dem Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe:

Baukosten Kita Schapdetten                                         0,5 Mio. €

Zuschuss Modul-Kita Gemeindewiese Nottuln                    0,1 Mio. €

Zuschuss Kita „Abenteuerland“ Appelhülsen                     0,1 Mio. €

Gesamt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe                 0,7 Mio. €

Die Zahlungen der Zuschüsse an die Träger sind noch nicht abgerechnet worden. Insgesamt stellt dieser Bereich 12% der Ermächtigungsübertragungen dar.

 

Die fünf Bereiche Innere Verwaltung, Schulen, Sportförderung, Straßenbau und Kitas umfassen somit rund 4,6 Mio. € bzw. 82% an der Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen.

 

Der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage sind die Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf die liquiden Mittel bis zum Jahr 2024 zu entnehmen. Die vorläufige Änderungsliste (Stand: 18.02.2021), die zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbare Anpassungen (z.B. Kreisumlage, GFG-Zahlungen, Gewerbesteuer, Angleichungen aufgrund aktueller Entwicklungen, außerordentliche Erträge aus dem coronabedingten Schaden) beinhaltet, wirkt sich im Haushaltsjahr 2021 mit rd. 0,1 Mio. € positiv auf die Ergebnissituation der Gemeinde Nottuln aus. Der Stand der liquiden Mittel erhöht sich um rund 0,2 Mio. €. Die Haushaltsberatungen sind allerdings noch abzuwarten. Ausgehend von dem Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2021 in Höhe von 11.541.299,- €, der Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 sowie den Änderungen auf die Finanzsituation durch die Ermächtigungsübertragungen und den Einzahlungen für geförderte Maßnahmen könnte sich der Endbestand zum 31.12.2021 auf rd. 3,6 Mio. € belaufen. Es verbleibt der Hinweis auf weitere Anpassungen wegen der noch anstehenden Haushaltsberatungen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2020 in das Haushaltsjahr 2021 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 5.753.922,67 €. Zum 01.01.2021 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 11.541.299,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2021 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2021 = -3.398.914,- €), den Einzahlungen aus Förderungen, die mit den Ermächtigungsübertragungen im Zusammenhang stehen und den Maßnahmen aus der vorläufigen noch zu beratenden Änderungsliste auf 3.551.728,- € reduzieren (siehe Anlage 2 dieser Vorlage).

 


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2020/2021

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen 2020/2021